Schwangere Erzieherinnen hier? Frage zum Bv

Hallo,
arbeite als Erzieherin in der Gts an einer Schule. Komme am Sonntag in die 10. Ssw. Meinem Arbeitgeber und dem Schulleiter habe ich die Schwangerschaft mitgeteilt. Da bei meiner letzten Schwangerschaft der Röteltiter 1:16 als grenzwertig war bin ich und auch der Schulleiter von einem Bv ausgegangen. Auch eine Immunität gegen Ringelröteln gab es damals nicht. Nun sind die Blutergebnisse da und laut Labor besteht jetzt Immunität gegen alle Kinderkrankheiten. Mein Röteltiter liegt jetzt bei 1:21. Somit gibt es von meinem Arbeitgeber kein Bv. Mein Schulleiter hätte aber gerne eins, weil er dann sofort eine Vertretung für mich einstellen darf. Ich habe eine Gruppe von 17 Kindern alleine ab nächsten Monat da unsere Fsjlerin die bei mir mit eingesetzt war aufhört. Das heißt wenn ich mal ausfalle (was in der SS ja durchaus passieren kann) haben die Kinder keine Betreuung und müssten aufgeteilt werden.
Das ist einer der Hauptgründe warum mein Schulleiter mich gerne zuhause hätte. Er selbst kann aber kein Bv erteilen und die ADD wird dies nicht tun.
Also müsste das Bv vom Arzt kommen. Aus welchen Gründen kann der Arzt eins aussprechen?

Danke fürs lesen.

LG Sunshinelady mit zwei Wunder fest an der Hand, ein Sternchen fest im Herz und Erbschen im Bauch ❤

2

Was der Schulleiter gerne hätte, ist sein Problem und dafür wird er schon eine Lösung finden. Dich freizustellen, dafür gibt es weder vom Arbeitsplatz noch aus medizinischer Sicht einen Grund. Wenn du nicht gefährdet bist, dann sei froh, und es ist doch ganz selbstverständlich dass du weiter arbeitest. Wärest du nicht schwanger, hättest du auch mal einen Infekt und er müßte eine Vertretung organisieren.

1

Er kann dir eines ausstellen, wenn dein Leben oder das deines Kindes in Gefahr ist, aber nicht wegen deines Arbeitgebers

3

Der Arzt darf nur bei Komplikationen bzgl der Schwangerschaft ein BV aussprechen und ein BV dient auch nicht der bequemeren Planung für den AG.
Davon aber mal abgesehen, kann jeder AN jederzeit krankheitsbedingt ausfallen und das ist unternehmerisches Risiko, das jeder AG zu tragen hat. Bei Dir besteht erfreulicherweise keine Indikation für ein BV und Du kannst weiter arbeiten.

4

Huhu bin auch Erzieherin bin im KJHV tätig. ich war seit Anfang Januar freigestellt bis die Imunität geklärt war, heute kam der Anruf vom Arzt keine Imunität. Ab morgen geh ich wieder arbeiten kommt jedoch ein Kind unter 6 Jahre zu uns geh ich ins BV genauso bei Kinder/Jugendlichen mit entsprechender Krankheit.

5

Mein AG hat vor 4 Jahren von einer Kollegin auch ein BV verlangt der FA hat es nach drängen des AG dann ausgestellt. Sie musste knapp 60€ zahlen dafür, der AG hat es zurück erstattet, bei mir hat er jetzt eine Stelle gefunden die ich ausführen kann ohne BV und ich bin froh bei dem Wetter nicht den ganzen Tag zuhause zu sein. Stell dir vor die nächsten 30Wochen zu Hause zu sein. Für mich die Hölle, ich freue mich darauf in ein paar Wochen zu Hause zu sein mit meinen Zwerg.

7

Wenn du psychische Belastungen hast kannst du auch BV von Arzt erhalten. Ist allerdings von Arzt zu Arzt unterschiedlich

6

Ich denke du kannst ganz entspannt weiterarbeiten. Der AG weiß Bescheid und kann für evtl Ausfälle vorsorgen.

LG

8

Hallo, ich habe in einer Kinderkrippe gearbeitet. Bei uns werden mittlerweile alle schwangeren Mitarbeiterinnen ins BV geschickt.
Ich verstehe nicht ganz wieso der Schulleiter nicht einfach mit dem Arbeitgeber spricht und ihn zu überzeugen versucht. Das ist nicht Arztsache. Und wenn der Schulleiter das will, muss er sich selbst drum kümmern, dass es so kommt. Das ist nicht deine Aufgabe! Lass dich da nicht einspannen.

9

Es gibt hier KEINEN Grund für ein BV!
Ob Dein AG im Falle einer Überprüfung durch die Umlagekasse belegen kann, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, Euch mutterschutzgerecht umzusetzen im Betrieb oder einer anderen Einrichtung des Trägers, wird sich dann zeigen.