Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen...
Also, laut MuschG gilt ja folgendes: "Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erfor-
derlich sind (...)".
Natürlich versuche ich meine Termine günstig zu legen (also ganz früh morgens bzw. so spät wie möglich), aber das geht eben nicht immer. Da ich eine Pendelzeit von 1 Stunde einfache Strecke habe, wird meine Arbeitszeit also auch dann tangiert, wenn der Termin schon um 8 Uhr ist, ich aber um 08:30 Uhr auf der Arbeit sein muss. Bisher habe ich das über angesammelte Überstunden gelöst. Die sind aber nun bald aufgebraucht. Das heißt, wenn ich dann früher gehe, laufen Minusstunden auf. Wir haben eine Grenze von 10 Minusstunden, die wir machen dürfen. Dann muss nachgearbeitet werden.
Wie löst man das? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, mir Urlaub für die Arztbesuche zu nehmen. Und das ist auch glaub ich nicht legal.
Danke und viele Grüße
Wie macht Ihr das denn?
Untersuchung in der Arbeitszeit
Wenn du keine Möglichkeit hast außerhalb der Arbeitszeiten zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen, gibt dir der Frauenarzt eine Bestätigung an dass du anwesend warst von z.b. 8 Uhr bis 8:45 Uhr und das gibst du beim Arbeitgeber ab die Fahrzeit können leider nicht berücksichtigt werden.
Du musst für die Untersuchungen freigestellt werden! Das darf nicht mit Überstunden oder Urlaub verrechnet werden! Du brauchst nur eine Bescheinigung vom Arzt das du wirklich da warst.
Ansonsten wäre auch Nacharbeiten eine Möglichkeit.
Einfach mal eine halbe Stunde länger bleiben, ist doch meistens drin oder ?
Die TN zeigt schon genug „guten Willen“, indem sie die Überstunden dafür nutzt. Klar, ist sicher mal eine halbe Stunde drin. Aber wenn es laut MuSchuGe anders geregelt is warum sich nicht darauf beziehen. Zumal die Fahrzeit auch nicht ohne ist.
Klar, nur das ist ja nicht im Sinne des Erfinders :)
LG
Hallo in meiner ersten ss war ich immer in den Mittagspause bzw hab meinen dienst so verschoben , hab erst irgendwann festgestellt, dass man sich hätte freistellen lassen können aber es ging ja so... Wenn es bei dir schwierig ist würde ich definitiv mal mit dem AG reden und das nicht auf deine minuskappe nehmen...
Frag doch einfach mal deinen Chef, wie du es handhaben sollst. Aber mit dem Hinweis darauf, dass dir kein Nachteil entstehen darf und du es auch nicht nacharbeiten musst.
Bei uns wollte ein Chef mal, dass man ein Attest des Arztes einreicht und man bekam diese Zeit dann incl. der An-und Abfahrt gutgeschrieben. Mein jetziger Chef ist noch flexibler und sagt, ich soll die Arbeitszeit einfach so nachbuchen (können wir selbstständig, er muss es nur abhaken), dass ich durch den Arzttermin kein Minus mache. Andere würden sich schließlich sogar für Arzttermine krankmelden und da findet er es nur fair, dass ich keinerlei Nachteile habe.
Kläre es mit deinem Chef auf jeden Fall ab, wie er es geregelt haben möchte.
Er muss dich Freistellen und die versäumte Arbeitszeit muss in der Regel nicht nachgeholt werden.
Aber Achtung bei Gleitzeit kann es passieren dass du die Zeit doch nacharbeiten musst, hängt von der Nettigkeit des Chefs ab...
Laut meinem Arbeitgeber ist das leider nicht ganz so pauschal zu sehen. Bsp. bei Gleitzeit hat man meist einen sehr großen Spielraum der als Arbeitszeit anzusehen ist. Bei mir liegt der Rahmen zwischen 6-20 Uhr. Aus diesem Grund bekomme ich die Zeit für die Vorsorge auch nicht vom Arbeitgeber gutgeschrieben. Sprich ich muss an den Untersuchungtagen ( Mein Arzt macht immer nur von 8-12 Uhr Vorsorge) entweder sehr lange bleiben oder versuchen Überstunden anzusammeln. Was in der Schwangerschaft auch nicht so einfach ist da man im Durchschnitt nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten sollte. Du kannst nur auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen...
Hallöchen,
ich hab das mal gegoogelt (https://www.frag-einen-anwalt.de/Bezahlte-Freistellung-bei-Vorsorgeuntersuchung-waehrend-Schwangerschaft--f132098.html), weil es mich ebenfalls betraf - auch wenn du Gleitzeit hast, musst du die Zeit für Vorsorgetermine nicht nacharbeiten, wenn sie sich von der FA-Praxis her nicht anders legen lassen (wenn es irgendwie geht, die Termine natürlich so legen, dass sie die Arbeitszeit nicht tangieren).
Das hängt irgendwie damit zusammen, dass man ansonsten gegenüber einer Mitarbeiterin im Betrieb, die feste Arbeitszeiten hat, von Vornherein benachteiligt werden würde.
Ich habe dann immer die Bestätigung vom FA vorgelegt, von wann bis wann ich in der Praxis war und die Zeit wurde mir dann gut geschrieben. Vielleicht kannst du da nochmal mit deinem AG reden.
Viele Grüße,
Babymatz
Interessant, wie viele unterschiedliche Regelungen und Erfahrungen es zu diesem Thema gibt... Gleitzeit ist anscheinend nicht gleich Gleichzeit
Ich habe z.B. ebenfalls Gleitzeit, aber mit festgelegten Kernzeiten, wann die Anwesenheit am Arbeitsplatz Pflicht ist (9:00 - 11:00 und 14:00 - 15:30 Uhr). Solange ich außerhalb der Kernzeit zu Arzt muss, geht das auf mein Konto... Da bekomme ich nichts gutgeschrieben. Die Stunden, die ich während der Kernzeit beim Arzt bin, bekomme ich aber sehr wohl gutgeschrieben inkl. Fahrzeit (natürlich brauche ich dafür eine Arztbescheinigung, dass ich dort war).
Hey. Ich wurde für die Arzttermine und Fahrtzeit vom Arbeitgeber freigestellt, wenn ich eine Bescheinigung vom Arzt hatte, über welchen Zeitraum ich in der Praxis war.
Hatte das vorher mit der Personalabteilung geklärt. Am besten fragst du mal nach, weil die dich eigentlich freistellen müssen.
Es gibt dazu eine Info im "Leitfaden Mutterschutz" zum neuen Mutterschutzrecht, wo eigentlich alles drinsteht:
Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer Berufs
tätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie
dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr
Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich
sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu
vereinbaren, soweit dies möglich ist. Welche Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind, richtet sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
- Freistellung erfolgt in jedem Fall, damit man die Untersuchung auch wahrnehmen kann
- soll möglichst außerhalb der Arbeitszeit erfolgen
- es darf kein Verdienstausfall entstehen - also nicht weniger Geld auf Konto
- bei flexiblen Arbeitszeiten kann das schon bedeuten, dass man es vom eig. Zeitkonto bucht.
"- bei flexiblen Arbeitszeiten kann das schon bedeuten, dass man es vom eig. Zeitkonto bucht."
Das hast du wieder dazu gedichtet. Totaler Quatsch.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756
"Durch die Gewährung der Freistellungen für Untersuchungen und
Stillpausen darf bei Ihnen kein Entgeltausfall eintreten. Die Freistellungszeiten
müssen von Ihnen auch nicht vor- oder nachgearbeitet
werden. Sie werden nicht auf die Ruhepausen angerechnet, die im
Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind."
Wenn es von Arbeitszeitkonto abziehbar wäre, wäre es ja vorgearbeitet!
Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu
vereinbaren, soweit dies möglich ist.
Angenommen meine Arbeitszeiten sind 5 Std. täglich von 6-20 Uhr bei flexibler Gleitzeitvereinbarung. Ich kann jederzeit ausstempeln und dann bin ich außerhalb der Arbeitszeit.