Hallo ihr Lieben!
Ich bin zwar noch nicht schwanger, glaube aber, dass ich mit meiner Frage in diesem Forum besser aufgehoben bin.
Ich arbeite als Dozentin mit unter 25-jährigen. Als mir die Spirale gezogen wurde, sagte mein Arzt, dass er das so bewertet als wäre ich Lehrerin. D.h. mein Arbeitgeber muss wohl ein Formular oder so ausfüllen mit dem entschieden wird, ob ein BV ausgesprochen wird oder nicht. Mal davon abgesehen, dass ich liebend gerne arbeiten würde, stellt sich mir die Frage wann der AG das ausfüllen muss? Erst nach der 12. Woche oder schon davor?
Würde echt ungern schon in der 7. Ssw oder so meine ssw offiziell machen...
Hoffe ihr versteht was ich meine 😂 vielleicht war ja jemand in einer ähnlichen Situation
Beschäftigungsverbot
Hallo
Ich war in deiner Situation. Ich habe bis zum 3 Monat dicht gehalten und es erst als ich den Mutterpass in der Hand hatte, meinen Arbeitgeber mitgeteilt. Da ich als Erzieherin mit voller Liebe arbeite, habe ich meine FÄ zu Beginn der SS gebeten einen Immunitätstest durchzuführen. So wusste ich das ich gegen alle Kinderkrankheiten immun bin und konnte beruhigt weiter arbeiten.
Also Dein Arbeitgeber wird mit dir eine Gefährdungsbeurteilung machen, wenn du deine Schwangerschaft bekannt gibst.
Wann du dies tust, ist deine Sache:)
Ach das ist ja super! Hatte befürchtet dass ich mich direkt nach dem ersten Termin beim FA drum kümmern muss. Das klingt ja jetzt doch deutlich entspannter 😊
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkraefte/mutterschutz/mutterschutz-in-der-schule/broschuere-mutterschutz-in-der-schule
Hier kann man alles nachlesen...
Danke dafür. Bin mir halt nur nicht sicher ob für mich echt Richtlinien der schulbehörde gelten oder mein arzt sich das nur ausgedacht hat 😂
Ich denke wenn du nur mit Volljährigen Erwachsenen arbeitest, kommt ein BV für dich glaube ich nicht zum tragen, es geht ja beim Schutz der Lehrkräfte um die Immunität gegen Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln ecetera...
Ja das denke ich eigentlich auch. Im Nachhinein kamen jetzt halt natürlich noch solche Fragen auf. Die kamen mir beim Termin nicht in den Sinn...
Wenn es dann soweit sein sollte, kümmere dich früh genug darum, dann bist du schlauer 😇 liebe Grüße
Wenn du eine Beamtin oder eine Angestellte bist (nicht selbstständig), dann muss dein Dienstherr oder dein Arbeitgeber immer eine Gefährdungsbeurteilung machen. Aber Infektionsgefährdungen treten praktisch kaum noch auf, und du wirst ziemlich sicher deine Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Außer du würdest nach 20 Uhr arbeiten.
Was unterrichtest du denn?
Also ich seh da auch überhaupt keine Gefahr für mich. Mein Vater ist da augenscheinlich zu sehr in Vorurteile verstrickt.
Ich unterrichte bwl, psychologie, recht und mach ab und zu bewerbungstrainings...
Und zu welcher Tages- oder Nachtzeit unterrichtest du, und ist das auf Honorarbasis oder als Beamtin oder Angestellte?