Hallo Zusammen,
vielleicht war einer von euch in der gleichen Situation und kann entsprechend berichten.
Es ist eigentlich noch etwas früh mit dem Thema auseinander zu setzen, aber jetzt gab ich noch die Zeit dafür. Ich habe Sept. 2016 mein 1. Kind gekriegt und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach 1 Jahr Elternzeit habe ich meine Tätigkeit in Teilzeitform aufgenommen. Die Teilzeitform ist befristet für die Dauer der Elternzeit und nach Beendigung der Elternzeit, im September hat ich wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle.
Nun bin ich mit Wunschkind Nr. 2 schwanger und kriege es erneut im September.
Um meinen AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten muss ich meine aktuelle Elternzeit zum Beginn der neunen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Geburt) vorzeitig beenden, soweit ist mir das klar.
Der Zuschuss wird eigentlich auf die letzten 3 Netto Monatsgehälter berechnet abzüglch der KK Zuschuss von 13 € pro Tag.
Jetzt meine eigentliche Frage: wird auf die letzten 3 Netto Monatsgehälter in meiner Teilzeittätigkeit während meiner aktuellen Elternzeit geschaut oder vor dieser Elternzeit als ich Vollzeit gearbeitet habe.
Der Urlaubsanspruch errechnet sich nämlich ab vorzeitige Beendigung der aktuellen Elternzeit bis 8 Wochen nach der Geburt auf Basis meiner Vollzeitbeschäftigung, dies weiß ich bereits.
Es macht nämlich bei mir einen großen Unterschied, ob ich nur Teilzeit (50Prozent) oder Vollzeit angerechnet kriege.
Ich könnte sonst meine Arbeitszeiten für die 3 Monate vor der Beendigung der aktuellen Elternzeit erhöhen, um so mehr zu erhalten. Lohnt sich aber nur, wenn nicht sowieso das Vollzeitgehalt angerechnet wird.
Ich hoffe, dass meine Frage verständlich war.
AG-Zuschuss zu Mutterschaftsgeld 2. Kind während Teilzeittätigkeit während 1. Elternzeiz
Oh das würde mich auch mal interessieren. Wissen tu ich es leider nicht. Aber ich vermute mal, dass der Zuschuss aus der Zeit der Vollzeitbeschäftigung berechnet wird.
Ich bin gespannt ob es dir jemand beantworten kann....
LG loewenmama
Hat die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet, während sie zuvor in Vollzeit tätig war, kommt es für die Frage der Höhe des Zuschusses darauf an, ob diese Teilzeit für die Dauer der Elternzeit auflösend bedingt war oder unbefristet gelten sollte. War sie für die Dauer der Elternzeit befristet, endet die Teilzeit mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit. Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Funktion hat, der Arbeitnehmerin das entfallene Arbeitsentgelt zu ersetzen, das ihr zustünde, wenn nicht die schwangerschaftsbedingte Schutzfrist vorliegen würde, berechnet es sich nach der Höhe des Vollzeitentgeltes vor Beginn der Schutzfrist. Das ergibt sich nunmehr auch aus § 21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG.
Das hab ich dazu gefunden
Hallo,
Wenn du deine Elternzeit und die damit verbundene Teilzeit zu Beginn des nächsten Mutterschutzzeitraums kündigst, muss der Arbeitgeberzuschuss auf Basis des vollzeitgehalts, welches man vor der ersten Elternzeit hatte, berechnet werden.
Anders verhält es sich, wenn man ganz normal in Teilzeit (also ohne Elternzeit) tätig war. Dann gilt durchschnitssrechnung der letzten 3 Monate.
Ich hatte genau die gleiche Situation in 2017 und mein AG hat fälschlicherweise im Mutterschutz erst das teilzeitgehalt als Basis genommen. Nach 2 Telefonaten und Recherchen seinerseits im Netz hat er den Rest nachgezahlt.
Lg
Suricata
Das klingt super. Vielen Dank. Es gibt schon echt einiges zu beachten. Dann kann ich ja in Ruhe weiterhin in meiner aktuellen Teilzeitform arbeiten und muss mich nicht so stressen. Hab beim ersten Kind bis zum letzten Tag un Vollzeit gearbeiten und das war gerade im Sommer sehr anstregend, da ich unteranderem starke Wassereinlagerungen hatte und wahrscheinlich auch diesmal bestimmt nicht davon verschont werde.
😀