Hallo ich schon wieder! Nachdem mein Exfreund sind mit seinen Bruder kurzgeschlossen hat gab es eine schockierende Mail. Das war mir nicht bewußt:
"....So ist eine wichtige Angelegenheit im Sinne des Sorgerechts das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses besagt, dass beide Eltern, wenn sie das Sorgerecht teilen, sich auch gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes einigen müssen. So mag der Aufenthaltsort bei einem Tagesausflug noch frei entscheidbar sein, ohne den anderen Elternteil zu benachrichtigen. Bei einem Urlaub liegt die Sache schon wieder ganz anders – und erst Recht bei einem Umzug. Bei einem Umzug mit Wohnortwechsel ist deshalb das Einverständnis des ebenfalls sorgeberechtigten, nicht betreuenden Elternteils nötig......“
Ist das so? Muss er zustimmen wo wir hinziehen dürfen? Und kann er mir Urlaube verbieten?
Er will doch keine schwangere Freundin, sein Leben nicht ändern und jetzt das?
Brauche ich jetzt einen Anwalt? Was für ein Schlamassel....
Liebe Alleinerziehenden....Umzug und Urlaub draf der Vater verbieten?
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, dann kann er den Umzug verhindern, weil er ja ein Recht darauf hat sein Kind regelmäßig zu sehen...und für einen mehrwöchigen Urlaub muss er auch seine Zustimmung geben...ich würde mich an deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen...
Das gilt dann natürlich nur für einen Umzug, der das regelmäßige Treffen erschweren würde. Für einen Wohnungswechsel in der selben Stadt brauchst du da sicher keine Einverständnis.
Denke das is schon so. Aber wenn du noch schwanger bist musst du ja nicht seine Vaterschaft anerkennen lassen... Es gibt sicherlich Beratungsstellen hierzu...
Vaterschaft und Sorgerecht gehören nicht zusammen. Der Vater meiner Tochter steht auch in der Geburtsurkunde, das Sorgerecht habe trotzdem nur ich.
Ah ok. Ja so wie du in deinem zweiten Beitrag schreibst meinte ich das...
...aber du bist "erst schwanger"?
Ich meine..solang ihr nicht verheiratet seid, hättest du das alleinige Sorgerecht. Ihr könntet euch natürlich auf ein gemeinsames einigen, oder er klagt es sich ein. Aber einfacher ist es nach Trennung, wenn man es allein hat. Und trotzdem gemeinsam alles bespricht. Aber man braucht nicht für jede Kleinigkeit eine Unterschrift..was ja gerade nach räumlicher Trennung schwierig ist.
Generell sind Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht aber getrennt voneinander zu betrachten. Ich kenne deine Vorgeschichte nicht, du hast also vor umzuziehen? Sofern der Kontakt sichergestellt ist und es nicht gegen das Wohl des Kindes ist, wird da nicht gegen entschieden.
Hallo,
Ganz ehrlich wenn er dir jetzt schon so kommt, würde ich das Sorgerecht nicht mit ihm teilen.
Er kann sich ja trotzdem kümmern u soll auch sein besuchsrecht haben. Wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommst du automatisch das alleinige Sorgerecht, außer ihr beantragt beim Jungedamt etwas anderes.
Lass dich nicht unter Druck setzen.
Alles gute
LG dani mit tanzendem Baby Inside 17+5
Da haben ja ganz kluge Menschen gegoogelt 🙄🙄
Du bist doch noch schwanger. Was lässt du dich davon bekloppt machen??
Ja, in der 12 SSW und er will sein Leben nicht aufgeben, weiter PC spielen und sein Studium liegt auf Eis. Eigentlich haben wir besprochen, dass er in meiner Wohnung bleiben darf und wir den Mietvertrag ändern. Ich will mir etwas Neues suchen. Er hatte die räumliche Trennung und Pause sogar vorgeschlagen. Ich wollte trotzdem für ihn alle Türen offen halten, falls er sich ändert. Nicht für die Beziehung, sondern in Bezug auf das Baby.
Bin dann heute Vormittag zu einer Freundin gezogen, vorübergehend.
Jetzt bekomme ich sowas!
Total lächerlich! War das nicht so, dass du auch die Alleinverdienerin bist? Wenn der die so kommt, würde ich ihm nur antworten, dass du nichtmal vorhättest ihn als Vater in der Geburtsurkunde eintragen zu lassen... Warte mal ab wie sich das entwickelt oder hol dir Rat bei einem Anwalt. Aber noch ist das Kind nicht da und hat er kein Sorgerecht, nichtmal ne Vaterschaft, da kann er dir weder den Umzug noch einen Urlaub verbieten. Ich würde meine Wohnung behalten und ihn vor die Tür setzen.
Hey , also ich bin hier nur stille mit Leserin , da ich 2 fg s hatte .
Allerdings bin ich von Vater meiner Jungs getrennt und kann dir sagen . Also innerhalb des Bundeslandes darf er nichts sagen , aber wenn du außerhalb des Bundeslandes ziehst darf er da gegen an gehen .
Zumindest war das der Stand vor 5 Jahren so .
Aber hat er die Vaterschaft unterschrieben ? Den dann kann er dir nichts .
Außer er macht ein Vaterschaftstest und dann muss er auch für alles Verantwortung nehmen Unterhalt usw .
Ich wünsch dir alles gute 🤗
Nein, unterschrieben ist nichts!
Dann hast du ja das Sorgerecht allein und dann kann er nichts .
Selbst wenn er das irgendwann einklagt wird erstmal geprüft etc .
Lass dich nicht verrückt machen . Und wenn es hart auf hart kommt nimmst dir ein Anwalt
Kopf hoch .
Wie weit bist du ?
Da du noch schwanger bist und ihr nicht verheiratet seid hast du automatisch das alleinige Sorgerecht.
Ich bin mit dem Erzeuger meines jüngsten Kindes während der SS zum Standesamt gegangen und hab die Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
Dadurch bekommt der Kindsvater lediglich ein Umgangsrecht- kein Sorgerecht!!!
Bei meinen größeren Kids hat der KV durch Ehe auch das Sorgerecht. Das Jugendamt hat mir im Dezember letzten Jahres gesagt das ich von ihm Keine Erlaubnis zum Umzug Ei holen muss solang ich im selben Bundesland bleibe und es auch nicht all zu weit vom KV entfernt ist.
Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, lass dir nix einreden von ihm!
Da hat dir das Jugendamt eine völlig falsche Information gegeben.
LG
Hallo,
lass ihn mal sabbeln. Für das gemeinsame Sorgerecht muss er aktiv werden, d. h. (nach der Geburt) die Vaterschaft anerkennen und dann das gemeinsame Sorgerecht beantragen und ggf. einklagen. Wenn du allerdings nichts vorbringen kannst, warum das GSR dem Kindeswohl schadet, wird er es auch bekommen.
Dann hat er auch ein Mitspracherecht, was Umzüge des Kindes betreffen. Egal, ob nur ein paar km weiter, im gleichen Bundesland oder ans Ende der Republik. Umso weniger der Umzug Veränderungen bringt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dagegen was ausrichten kann. Aber: er müsste auch aktiv werden. Wenn er nicht dagegen vorgeht, passiert auch nichts.
Urlaube entscheidet jeder sorgeberechtigte Elternteil eigenverantwortlich. Diskutabel wird es nur, wenn der Umgang des anderen Elternteils beschnitten wird oder der Urlaub ein Risiko fürs Kind bedeutet, zB in ein Krisengebiet. Heißt im Klartext: ein Urlaub an die Ostsee oder nach Malle muss weder der Vater mit der Mutter noch die Mutter mit dem Vater absprechen.
Entscheidungen des GSR betreffen nur die wesentlichen Entscheidungen im Leben des Kindes. Also nicht, ob es Leberwurst auf der Stulle essen darf oder Sandmännchen okay ist. Sondern Dinge wie:
- Namenswahl
- Taufe (wobei es den Kirchen oft scheißegal ist, wie es der andere Elternteil findet)
- Kita- und Schulwahl
- Eröffnung eines Kontos
- medizinische größere und planbare Eingriffe
- Psychotherapien
- Berufswahl/Ausbildungsvertrag unter 18
Meine persönliche Erfahrung: es kräht selten einer nach dem anderen Sorgeberechtigten. Weder in der Schule (Anmeldung) noch bei kleineren Operationen hat einer gefragt.
Ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Einblick geben.
LG
Hallo Sahnemaus,
Verfolge deine Threads schon seit gestern.
Würde sein Verhalten jetzt erstmal nicht so ernst nehmen, er hat gestern erst von der Schwangerschaft erfahren, dann direkt die Trennung und du bist nun ausgezogen... das ist ziemlich schnell ziemlich viel.
Zu dem scheint er nicht allzu reif zu sein, so wie du ihn bislang beschrieben hast.
Bei euch beiden sollte erstmal Ruhe reinkommen. Versuch mal auf Abstand zu gehen, so dass ihr beide Zeit habt das alles sacken zu lassen.
Und in der Schwangerschaft kann er dir schonmal eh nichts verbieten und bis das Kind da ist vergeht noch ne Menge Zeit, die du auch nutzen kannst um dich bei entsprechenden Stellen beraten zu lassen.
Kopf hoch und lass dich nicht ärgern!
Lg