Öffentlicher Dienst- Schwangerschaft/Geburt in Elternzeit

Guten Morgen zusammen 😊,

Ich durfte glücklicherweise positiv testen😍.
Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt und befinde mich aktuell noch bis 02/19 in Elternzeit von Minimann (14 Monate).
Sollte der Krümel gut sitzen, wäre der ET ca. am 01.11.
Kann mir jemand erfahrungsgemäß berichten, wie das abläuft?
Wann beende ich die Elternzeit von Kind 2? Mit Beginn des Mutterschutzes von Kind 3?? Wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen??? Liegt dann mein letztes, erwerbstätiges Jahr der Elterngeldberechnung zu Grunde?????

Fragen über Fragen 😅...
Ich würde mich riesig über Antworten freuen💐

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Hallo!
Ich bin auch im öffentlichen Dienst. Ich habe relativ schnell beim Arbeitgeber Bescheid gegeben. Ich glaube, ich habe als ich ca in der 25 Ssw war meine Elternzeit vom Vorkind vorzeitig einen Tag bevor der Mutterschutz beginnt, vorzeitig beendet. Ich hatte mit der Elterngeldstelle telefoniert und es stehen einem „nur“ die 300 € plus Geschwisterbonus zu.
liebe Grüsse
Sadali 39 Ssw

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Genau, die Elternzeit kündigst du zum Beginn des muschu von Kind 3.
Vielleicht ist es im öffentlichen Dienst mit dem elterngeld anders geregelt, aber ich habe einen Vortrag einer Fachanwältin besucht für Arbeitsrecht und da wurde mir erklärt, dass die Monate, in denen man zwar in Elternzeit ist, aber kein Elterngeld mehr bekommt, als "0" Runde gelten. Monate in denen man noch im Elterngeld bezogen hat, werden ersetzt durch Monate vorm Bezug von Kind 2 sozusagen.

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Hallo, dieser Erklärung kann ich komplett zustimmen. Arbeite auch im öffentlichen Dienst. LG

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Hey. Ich bin in der gleichen Situation.
Du musst deine jetzige Elternzeit ein Tag vor mutterschutz Beginn beenden bei deinem Ag.
Ich werde bis zur 12. Woche warten. Hab Mitte Oktober Termin.
Und ja dein letztes richtiges Gehalt wird zur Berechnung des neuen elterngeldes genommen. Im mutterschutz erhältst du quasi wieder volles Gehalt. Vom Ag und kk.
Ich hoffe das ist verständlich...
Ach beim Elterngeld kommt es drauf an ob du es jetzt noch beziehst!?
Ich hatte Elterngeld plus und hab es für die paar Monate in normales umwandeln lassen ( in der Vergangenheit wegen der 12 Monate anspruch)

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Hallo,

Mich interessiert das auch sehr. Krieg das aber nicht verständlich auf die Reihe.

Nehmen wir an ich bin mit Kind 1 in Elternzeit, währenddessen werde ich erneut schwanger, 1. Tag vor Muschutz Elternzeit beenden und ich erhalte 6 wo und 8 wo vor / nach Geburt Mutterschaftsgeld von AG und Krk in Höhe von meinen Gehalt was ich vor Elternzeit Kind 1 bekommen habe.

Was ist aber die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld Kind 2 ?? Wann erhält man den Gewchwisterbonus??

Lg Mel :)

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Den Geschwisterbonus bekommst du glaub ich immer?!
Es kommt drauf an, ob du noch Elterngeld bekommen hast, als Beispiel.
Du bekommst ein Kind, nimmst 12 Monate Elternzeit und Elterngeld. Wirst nach 11 Monaten wieder schwanger, entweder arbeitest du dann bis zum muschu und bekommst Geld für zb 7 Monate, diese fließen dann ins Elterngeld ein, zudem werden 5 Monate ersetzt durch DEIN Gehalt VOR Baby 1. Dazu der Geschwisterbonus.

2. Fall

Du bekommst ein Kind, nimmst 24 Monate Elternzeit und 12 Elterngeld. Wirst nach 20 Monaten wieder schwanger, kündigst die EZ von Kind 1, dann wird zur Grundlage m. E. NUR das Geld der letzten 12 Monate berechnet, wären dann das muschugeld 6 Wochen und der Geschwisterbonus.
Alles ohne Gewähr 😂🤗

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Hallo, bei einer Freundin ist es ähnlich eingetreten wie bei dir und die hat sich an die elterngeltstelle gewandt! Da kannst du einfach anrufen und die erklären dir genau auf deine Situation bezogen, wie du vorgehen kannst und was dir zusteht. Besagte Freundin wird ihre Elternzeit zum Mutterschutz kündigen (Achtung- das muss genau passen zeitlich ☺️) und bekommt dann den Mutterschutz und nach Mutterschutz 10 Monate Elterngekd, welches nach ihren Verdienst vor der Elternzeit ihres ersten Kindes berechnet wird. Die Monate der Elternzeit Sinns dafür wohl nicht relevant. Außerdem bekommt sie den Geschwisterbonus (ca.80 € im Monat), da ihr erstes Kind noch keine zwei Jahre alt ist, wenn das zweite Kind kommt. LG