Schwanger in der Schweiz/ Grenzgänger

Ihr Lieben,
ich hoffe hier auf ein paar Erfahrungen eurerseits und habe ein paar Fragen, auf die ich bisher keine Antworten hab finden können.
1. Wenn mein deutscher Gynäkologe Beschäftigungsverbot ausspricht, wird dieses dann vom AG anerkannt?
Wenn ja, wie geht es finanziell weiter?


2. In der Schweiz bekommt man nach der Geburt ja das Mutterschaftgeld. Nach den 4 Monaten möchte ich allerdings aufhören zu arbeiten.
Heisst das, es gibt eine Kombination aus Mutterschaftsentschädigung Schweiz und Elterngeld Deutschland?
Oder jeweils nur das eine?

Auch werde ich nicht schlau aus dem Schutz am Arbeitsplatz. Mein Job ist recht speziell. Gibt es eine neutrale Stelle, an die ich mich wenden kann?

Danke im Voraus und genießt die Sonne!

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Dein deutscher Gyn kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen sondern dich krank schreiben.
Lass dein Arbeitsplatz von einem externen Prüfer überprüfen. Welchen Gefahren bist du dort denn ausgesetzt. Du erhälst 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Wie es in Deutschland weiter geht weiss ich nicht, aber ich denke nicht das du Anspruch auf Elterngeld hast. Eher würde ich sagen das du auf Arbeitslosengeld in der Schweiz zurückgreifen kannst.

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Da ich in Deutschland Steuern zahle, habe ich definitiv Anspruch auf EG, allein frage ich mich, ob eine Kombination möglich ist.

Speziell ist: forensische Klientel, körperlich anstrengende Tätigkeit, unterschiedliche Tierarten, zeitweise allein dabei.
Ich arbeite aktuell wieder in abgeschwächter Form. Gynäkologe findet das nicht so gut.

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https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/merkblaetter_checklisten/Checkliste%20OCIRT%20«Mutterschutz%20am%20Arbeitsplatz».pdf.download.pdf/CL_OCIRT_Mutterschutz_Arbeitsplatz.pdf


Schau mal hier rein. Eine Anslyse des Arbeitsplatz sollte gemacht werden. Bis diese durch ist würde ich mich krank schreiben lassen.

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1. In der Schweiz gibt es kein Beschäftigungsverbot.
2. Kannst dich bei der Seco oder dem Inspektorat deines Kantons erkundigen.