AU, 6 Wochen, in der Schwangerschaft

allo Ihr Lieben,

habe mal eine allgemeine Frage zur AU in der Schwangerschaft. Bin aktuell in der 8SSW. Nun war ich Montag beim Arzt weil ich die Vermutung auf eine Harnwegsinfektion hatte (habe da sehr oft mit zu tun und geht bei mit immer direkt bis zur Niere 🙄), was auch von FA bestätigt wurde. Wollte keine AU, hab auch keine genommen aber nun sagte er mir am Rande dass man kann sich in der gesamten Schwangerschaft nur maximal 6 Wochen krankschreiben lassen kann bevor man automatisch Krankengeld bekommt. Auch wenn diese 6 Wochen nicht aneinanderhängend sind! Ist diese Aussage so richtig? Dachte immer man ruscht ins Krankengeld wenn die 6 Wochen am Stück sind? Danke schon mal für eure Antworten. LG

1

Hallo, bin kein Experte, aber soweit ich weiß, gilt diese 6-Wochenfrist auch unabhängig von der Schwangerschaft. Also es ist doch immer so, wenn du wegen einer Sache länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, dass du dann keine Lohnfortzahlung bekommst oder irre ich mich da?! Aber du kannst meines Wissens durchaus länger krank geschrieben sein. Es darf nur nicht derselbe Grund sein. Dann bekommst du ganz normal sein Gehalt. Aber wie gesagt: gefährliches Halbwissen - informier dich da anderweitig nochmal.
Liebe Grüße

2

Da hat dein FA recht, der Krankenkasse ist es egal warum die AU hast - sind 6 Wochen voll, fällst du ins Krankengeld...

4

Nicht, wenn es verschiedene Diagnosen sind.

weitere Kommentare laden
3

Das ist insofern richtig von deinem Arzt, wenn alle Diagnosen schwangerschaftsbedingt sind.
Anders wäre es, wenn du 3 Wochen wegen SS Übelkeit krank bist und dann eine Woche wegen Grippe und 4 Wochen wegen gebrochenem Fuß. So als Beispiel

5

Wenn man in der Schwangerschaft 6 Wochen (muss nicht aneinanderhängend sein) schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist, fällt man tatsächlich ins Krankengeld. Bist du in der Schwangerschaft z.B. wegen Grippe krank geschrieben, zählt es nicht mit rein, da nicht schwangerschaftsbedingt. Kommt immer auf den ICD10-Code an.

ABER fällst du wegen Schwangerschaftsbeschwerden ins Krankengeld, wird dieses beim Elterngeld mit einer Bescheinigung nicht miteingerechnet, so dass du immerhin da dann keinen Nachteil hast.

Ich finde es trotzdem mies, denn 6 Wochen kommen manchmal dann doch schnell zusammen.

8

Du hast nur dann einen Nachteil fürs Elterngeld, wenn du keine 12 Monate Gehalt dann einbringen kannst oder eine Gehaltserhöhung noch nicht so lange her ist.

14

Das stimmt so nicht, wenn du dir in der Schwangerschaft nen Fuß brichst oder schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist, muss der Arzt als eine von mehreren Diagnosen immer Schwangerschaft mit drauf schreiben und deshalb zählt jeder Krankschreibung in der Schwangerschaft zusammenhängend, egal welche Diagnose, nach 6 Wochen erhältst du Krankengeld. Ich weiß das so genau, weil es mir so geht und ich mich bei der Kasse ganz genau informiert habe.

weitere Kommentare laden
12

Hallo.
Ich habe die Info erhalten, dass es die gleiche Diagnose sein muss.
Also wenn du jetzt 4 Wochen wegen einem HWI krankgeschrieben bist und dann irgendwann mal 3 Wochen wegen Rückenschmerzen, dann sind das 2 unterschiedliche Paar Schuhe.
Ist der Diagnoseschlüssel aber immer „schwangerschaftsbedingt ....“ dann kann das gut möglich sein mit den 6 Wochen auch wenn sie nicht zusammenhängen.
Am Besten du fragst bei deiner KK nach.

Alles Gute

15

Vielen lieben Dank euch allen. Ich glaube jetzt hab ichs verstanden 😊