Zulagen & Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand dabei helfen. Das ist meine erste Schwangerschaft und deshalb bin ich da ziemlich verunsichert.

Es geht um folgendes:
Eigentlich arbeite ich in einem 12h Wechselschicht-System (genehmigte Sonderregelung - bevor es heißt, das ist nicht rechtens) und bekomme deshalb Nacht-, Sonn- und Feiertagszulage. Zusätzlich dazu habe ich jeden Monat eine 10%-ige Schichtzulage bekommen, die in meinen Bruttolohn mit einberechnet wurde. Sowie eine Zulage für Übergabezeit (da ich zu jeder Schicht eine viertel Stunde vor Dienstbeginn da zu sein hatte). Nun habe ich meinem Arbeitgeber gemeldet, dass ich Schwanger bin und wurde aus dem Schichtbetrieb rausgenommen, mache also nun nur noch normalen Tagdienst von Mo-Fr. Als ich bei unserer Personalabteilung zur Absprache war, hatte sie mit den Leuten von der Lohnabrechnung telefoniert und meinte, dass mir nun keine Zuschläge mehr zustehen.
Gut, ich verstehe, dass ich keine Zuschläge mehr für Nacht-, Sonn- und Feiertage mehr bekommen kann, denn dafür bringe ich ja keine Leistung mehr. Aber wie ist das mit den Zulagen, die in meinem Bruttolohn verrechnet wurden? Wenn mir diese Zulagen nicht gezahlt werden, würde ich jeden Monat einiges an Einbußen machen.

Ich habe versucht mich im Internet zu belesen und immer wieder gefunden, dass Frauen der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor ihrer Schwangerschaft bekommen haben. Allerdings stand jedes Mal dabei, dass sie ein BV hatten.
Ich habe ja nun kein direktes BV. Ich darf ja arbeiten, nur eben nicht mehr in Schichten. Deshalb würde mich mal interessieren, wie es sich da verhält. Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht oder war in einer ähnliches Situation?

Ich habe schon bei unserem BR deshalb gefragt, aber da hätte ich auch genauso gut eine Wand befragen können. :-( Irgendwie wollte da auch niemand etwas von wissen. Keine Ahnung... Jedenfalls beschäftigt mich das nun schon eine Weile und lässt mich nicht wirklich zur Ruhe kommen.

Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte.

LG

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Da es sich bei dir eindeutig um ein BV nach Mutterschutzgesetz handelt stehen dir natürlich auch alle Zulagen im Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft zu.

Genau das würde ich auch dem AG so kommunizieren und die entsprechende Passage aus dem Gesetz vorlegen.

Sollte es Probleme geben kannst du dich diesbezüglich auch ans Aufsichtsamt wenden.

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Aber es ist doch kein BV, sondern nur eine Umverteilung der Arbeitszeit.

BV meint doch weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

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Allerdings wird dieser Durchschnitt jetzt wie der normale Lohn versteuert, das macht unterm Strich weniger Netto.

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Da du ja jetzt nur 8,5 Stunden
Pro Tag und das von Mo - Fr , hast du natürlich auf die Zulagen, die du für diese Schichtarbeit von 12 bekommen hast, keinen Anspruch mehr. Meines Wissens jedenfalls 🤔Du erbringst ja diese Arbeitsleistung nicht mehr. Im BV bekommt man das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate inklusive Zulagen, damit du nicht benachteiligt wirst durch das BV. Arbeitest du allerdings weniger und anders als vorher ( so wie das jetzt der Fall ist ) hast du nur Anspruch auf das Gehalt, dass du durch die reduzierte Stundenzahl und Wechsel in die Tagesschicht bekommst... vielleicht solltest du dich da von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen...

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Da ist dein Wissen falsch ;-)

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Genau so ist es richtig erklärt

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Dein Dienstzeit wurde angepasst an das Mutterschutzgesetz. Folglich stehst du schlechter da als wenn du BV hättest. Der Durchschnitt wird, wie du schon gelesen hast, nur im BV gezahlt. Es wäre daher für dich ratsam ins BV zu gehen, dann steht dir auch das Geld zu. Das ist leider unfair aber dein Lohnbüro hat recht.

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Wenn Stunden reduziert werden, bekommt man aber trotzdem sein normales Gehalt.
Das ist also schlichtweg falsch.
Sollten die Stunden reduziert worden sein, dann ist es ja wirklich ein TeilBV und dann bekommt man seinen Lohn weiterhin.

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Lest ihr eigentlich auch die Gesetze komplett?

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Ich habe auch nach bekanntgabe der ss weitergearbeitet. Allerdings keine Bereitschaftsdienste mehr. Ich habe also auch nur noch tagdienst gearbeitet. Ich habe trotzdem den Durchschnittslohn der 3 letzten 3 Monate bekommen auch ohne Beschäftigungsverbot.
Das steht auch dir zu. Somit ist es nicht korrekt, dir die Zulagen zu streichen.
Lg

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Und ich habe auch weniger gearbeitet da keine rufdienste mehr. Dafür kann die schwangere ja nichts, dass sie jetzt weniger machen kann. Ich hoffe, Du weisst was ich meine

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Genau so ist es korrekt.

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Vielen Dank für die ganzen Antworten. :-)

Das scheint ja auch eine ganz schöne Diskussion ausgelöst zu haben. Aber dann brauche ich mich nicht wundern, dass ich selber nicht mehr durchgeblickt habe. :-D

Also es ist so... meine Stundenzahl wurde von 48h die Woche auf 40h verringert. Ist ja klar, da ich nur noch maximal 40h die Woche arbeiten darf. Allerdings wird mein Lohn auch nicht nach Stunden berechnet. Ich habe einen festen Grundlohn + meine Zulagen + meine Zuschläge, die letzten Endes nach meinen Abzügen dazu kommen. Das ist halt bei uns die Zahlung nach Tarif. Ich hatte auch mal in unseren Tarifvertrag geschaut, ob dort etwas geregelt ist, leider steht da halt nichts.

Ein BV darf mir doch meines Erachtens nur ausgestellt werden, wenn
- mein Arbeitsgeber keinen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz geben kann
- oder meine Frauenärztin der Meinung ist, dass ich nicht mehr arbeiten darf.
In diesem Fall trifft Beides nicht zu. Mein Arbeitgeber hat mich ja extra aus dem Schichtdienst auf einen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz gesetzt, damit er mich weiter beschäftigen kann.
Ich fände es nur wirklich unfair, wenn ich dann auch noch dafür bestraft werde, dass ich während meiner Schwangerschaft noch arbeiten gehe und wesentlich weniger Geld dafür bekomme. :-( Und ich hatte auch gelesen, dass eine Schwangere Finanziell nicht schlechter gestellt werden darf.

Im MuSchuG steht ja, dass man bei BV oder teilweise BV den Durchschnittslohn der letzten drei Monate erhält und auch ich bin der Meinung, dass es ein teilweise BV ist, da ich ja nicht mehr meinen eigentlichen Beruf ausüben kann (stattdessen auf eine andere Stelle eingewiesen werde).

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Ja bei dir ist es ein TeilBV, da du weniger arbeitest als vorher.

Also hast du Anspruch auf ein Gehalt, dass aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet wird.

Da gibt's auch kein wenn und aber!

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Aber dazu ergänzend, nur, damit du richtige Zahlen hast.

Du darfst theoretisch 45 Stunden pro Woche arbeiten.
In 14 Tagen nämlich nicht mehr als 90 Stunden 👍

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Viele denken immer direkt dass ein BV egal ob vom Arzt oder AG dass Einzige ist , in dem eine Schwangere Finanziell keine Einbußen hat. Das stimmt aber nicht.
Im MuschuG gibt es eine Reihe von Verboten , die eine Schwangere nicht mehr ausüben muss oder ausgesetzt werden darf. Das sind auch "Beschäftigungsverbote". Das zählt zu den Generellen. Generell ist es eben zB verboten , nachts zu arbeiten. Durch dieses Verbot hat die Schwangere aber möglicherweise finanzielle Einbüße..und das darf nicht.
Es ist egal, ob sie stattdessen andere Schichtzulagen erarbeiten könnte.

Du hast definitiv Anrecht auf alle Schichtzulagen.. Die du durchschnittlich in den letzten 3 Monaten vor eintreten der Ss erzielt hast.

Alles Gute und LG

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Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde auf jeden Fall darauf achten, sobald ich meinen Lohnzettel bekommen habe und zur Not noch einmal mit meinem AG reden. Wenn es sein muss auch mit einem Auszug aus dem MuSchuG.

Danke und LG.

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Hallo
Also ich kann dir von mir berichten ich hab vor der ss auch in 2 schichten gearbeitet nachdem ich es bekannt gegeben habe mit der ss durfte ich nur früh schicht arbeiten also kein spätzuschlag. Weil ich in der automobil branche bin hab ich in 23ssw von meinem fa BV bekommen wegen abgas. Von meinem lihn her hat sich nichts geändert ausser spätzuschlag hab ich nicht bekommen sonst alles gleich und das waren 200€ ungefähr.

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Ah okay. Also ich arbeite bei der Eisenbahn. Jetzt halt in der Wagenabfertigung, wo ich weder in die Gleise noch Schichten Arbeiten muss, deshalb bin ich ja erst einmal nicht gefährdet. Aber sonst ist es ähnlich. Ich hoffe natürlich, das mein AG selber auf den Trichter kommt, ansonsten werde ich das abklären, sobald ich meinen Lohnzettel für diesen Monat bekommen habe. Zur Not auch mit einem Ausdruck aus dem MuSchuG.

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Schade dass du es einfach akzeptiert hast unrechtmäßig zu wenig Lohn zu bekommen!

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