Hallo zusammen,
ich bin in der 7 . Woche Schwanger. Habe am 1 Juni angefangen zu arbeiten als Küchenhilfe, wurde jetzt aber gekündigt, da mich die Mitarbeiter in gewisser hinsicht rausgemobbt haben. Habe meinem Chef auch gesagt das ich schwanger bin, aber nach dem er die kündigung schon geschrieben hat, ich weiss viele werden jetzt sagen, geh zum anwalt er darf dich nicht kündigen, aber ich will da gar nicht mehr arbeiten. Meine Ärztin hat mir jetzt ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben, das ich da nicht mehr hin muss bis 4 Juli.
Ich bin gerade auf neuer Arbeitssuche und sei es nur 450 Euro basis. JEder Cent zählt.
Ich möchte auch morgen früh zum Arbeitsamt gehen um zu fragen was ich machen kann.
Hartz 4 bekomme ich leider nicht, da ich und mein neuer Freund, bei meinem Ex Mann wohnen der leider zuviel verdient. Mein Freund hat zwar für sich alleine einen ANtrag gestellt da müssen wir jetzt abwarten wie das Amt entscheidet.
Hat jemand auch so eine ähnliche Situation?? Was kann ich als schwangere alles beantragen. ICh hab da leider keine Ahnung...
Schwangerschaft und Arbeit
Ich würde mich fachkundig beraten lassen und mir eine eigene Wohnung suchen.
Dein Chef kann dich nicht kündigen, auch wenn du die Schwangerschaft erst kurz nach der Kündigung offiziell gemacht hast.
Geh dagegen an - wenn deine Ärztin dir ohnehin ein Individuelles BV ausgestellt hat, dann wird das doch weiterhin der Fall sein - zumindest für diesen Betrieb.
Aus dem BV heraus kannst du dich dann in Ruhe beraten lassen und ggf. einen neuen Job finden, aber zunächst einmal bist du finanziell abgesichert!
Wenn du dort nicht mehr arbeiten möchtest, ist es nur konsequent, wenn du die Kündigung akzeptierst und dir was neues suchst. Als Küchenhilfe kannst du überall was finden. Die werden gesucht.
Aber keiner wird wissentlich ne Schwangere einstellen! Auch bedingt weil in der Küche selten Arbeiten umsetzbar sind die mit dem Mutterschutzgesetzt konform gehen. Schweres Heben geht nicht, vieles Stehen geht nicht, ggf. Reinigungsmittel etc. pp
Erstmal - du lebst mit deinem neuen Freund bei deinem EX-Mann?! Wie funktioniert sowas???? Bin nur neugierig.
Was das andere angeht. Du kannst dir vom Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein einholen der kostet 10 Euro einmalig und der fängt alle Rechtsanwaltskosten auf, insofern es nicht zu einer Verhandlung kommt. Da hier generell der zahlen muss, der den Prozess verliert würde der Rechtsanwalt dich hier nur vertreten wenn ein gewinnen wirklich sehr sehr sehr wahrscheinlich zu erwarten ist. Und das ist es in dem Fall!
Das hat auch nix mit dort weiterhin arbeiten müssen oder wollen zu tun. Sondern nur um das Anstellungsverhältnis und den damit verbundenen Lohn. Ab da wo du die Schwangerschaft mitteilst (sollte bis glaub 2 Wochen nach der Kündigung erfolgen) gilt der Mutterschutz. Und die Kündigung ist unwirksam. In der Branche in der du arbeitest, ist es eh kaum umsetzbar, dass du einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt kriegen könntest. Daher kann der AG dich gerechtfertigt ins berufsbezogene BV schicken. Die gesamten Kosten die er dir zahlen muss (das ist dein veranschlagter Nettolohn) hat er weiterhin zu überweisen mit allem was dazu gehört. Den Betrag den er dir überweist, bekommt er SOWIESO von deiner KK zurückerstattet. Daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das es gar keinen Prozess benötigt. Sondern du weiterhin als Angstellt giltst, nachdem der Anwalt den AG angeschrieben hat und über seine Pflichten aufgeklärt hat sowie den drohenden Konsequenzen. Du bist aber nicht mehr beschäftigt dort. Gehst irgendwann in den Mutterschutz und ab 8 Wochen nach dem Mutterschutz, greift dein Kündigungsschutz nicht mehr und er kann dich betriebsbedingt kündigen. Bis dein Kind ein Jahr alt ist, bekommst du dein Elterngeld und gut ist. Danach suchst du dir einen neuen Job!
Wenn du die Schwangerschaft innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung mitteilst ist die Kündigung unwirksam. Da greift der Mutterschutz!
Also muss deine Einstellung fortgesetzt werden und unter Beachtung der Mutterschutzgesetze dir ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, ansonsten muss der Arbeitgeber nach Gefährungsbeurteilung ein BV ausstellen.
Du musst also nicht schwanger Arbeit suchen was sich auch sehr schwer gestaltet.
Sollte dein Arbeitgeber Ärger machen geh bitte zum Anwalt. Wenn Größten gewährt sind ist das Recht 100% auf deiner Seite und es gibt Unterstützung/Übernahme der Kosten.
LG Krümel
Das weißt die TE doch alles. Aber sie will gar nicht zum Anwalt.
Schrieb sie doch.