Hallo,
ich habe heute die stellvertretende Leitung über meine Schwangerschaft (Anfang 6. Woche) in Kenntnis gesetzt und ihr die Bestätigung meines Frauenarztes gegeben. Ich habe gestern schon bei meinem Frauenarzt nach einem Beschäftigungsverbot gefragt dieser sagte das soll der Arbeitgeber machen.
Ich wurde von der Stellvertretung ganz normal meiner Krippengruppe zugewiesen (1-3 Jährige Wickelkinder) bei denen ich alles wie gehabt erledigen soll. Ich weiß nun nicht was ich machen soll ich wickel nun die Kinder mit Rückenschmerzen (wahrscheinlich trägt meine Skoliose dazu bei) und ohne einen geprüften Impfschutz.
Wie soll ich mich verhalten ?
Hilfe Erzieherin in Krippe
Auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bestehen. Im besten Fall unter Zuhilfenahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Danke für die schnelle Antwort. So eine Fachkraft haben wir leider nicht.
Auf mein fragen nach einer anderen Arbeit kam: "Wir waren alle man schwanger und haben trotzdem bis zum Schluss gearbeitet!"
Ich habe auch kein Problem mit der generellen Arbeit jedoch finde ich es unzumutbar die ganzen Kleinen zu wickeln, zu jenen und umher zu tragen.
Du hast aber nicht plötzlich Rückenschmerzen, nur weil du schwanger bist?
Such deinen Impfpass raus und ruf sofort morgen früh beim Betriebsarzt an.
Bis dahin solltest du nicht weiterarbeiten. Die Gewerbeaufsicht (Aufsichtsbehörde für Mutterschutz) kann deiner Stv. das erklären.
Hoffentlich wurden die Pflichtvorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt durchgeführt!!? Dann hast du auch die erforderlichen Impfungen. Bei Ringelröteln und CMV wird es sich rausstellen, ... warte ab.
Aber mehr als ich es sonst habe.
Ich kann da leider nicht mal anrufen weil ich nicht mal weiß wer mein Betriebsarzt ist.
Untersuchungen hatte ich noch nie da ich noch nie beim Betriebsarzt vorgestellt worden bin.
Dem wird man auch nicht persönlich vorgestellt.
Neue Mitarbeiter bekommen von mir eine Willkommensmappe, da ist auch ein Info Blatt drinne, dass sie sich bitte bei unserem Betriebsarzt einen Termin holen sollen und zwar selbständig.
Geh zum Träger und informiere diesen über deine Schwangerschaft. Er muss mit dir schließlich die Gefährdungsbeurteilung durchgehen bzw. der Betriebsarzt. Du musst freigestellt werden auf jeden Fall bis du beim Betriebsarzt warst und dort deine Immunitäten festgestellt wurden.
Du könntest natürlich auch die Aufsichtsbehörde anrufen und die erklären das richtige Vorgehen.
Dein FA hat rein garnichts damit zu tun und nach einem BV „fragt“ man auch nicht!