Schwanger neue Arbeitsstelle

Hallo ,
Ich bin absolut verzweifelt momentan .
Ich habe am 1.8. eine neue Stelle als Krankenschwester im Nachtdienst angefangen. Jetzt habe ich erfahren, dass ich bereits in der 13.ten Woche schwanger bin.
Zunächst einmal freuen wir uns auf unser zweites Wunder !!! Aber die Sorge um die Arbeitsstelle ist so unglaublich groß...

Es handelt sich um einen unbefristeten Arbeitsplatz , im Vertrag steht allg als Krankenschwester im Schichtsystem , Also nicht explizit nur Nachtdienst . ABER vorrausgesetzt der betriebsärztlichen Eignung und die steht erst in 2 Wochen an !

Was soll ich tun ?
Kann der Betriebsarzt als ungeeignet bezeichnen weil ich schwanger bin ?
Bin ich dadurch kündbar bzw. Ist der Vertrag somit hinfällig weil der Betriebsarzt mich als ungeeignet bezeichnet ?

Fragen über Fragen. Ich weiß das die Probezeit hinfällig ist aber ich mache mir nunmal sorgen wegen der Ba Untersuchung die noch aussteht . Sollte ich vllt bis dahin die Ss verheimlichen ?

LG

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Aber du bist doch in der Probezeit und somit greift das MuSchu und du kannst eh nicht gekündigt werden...
Außerdem warum solltest du "ungeeignet" sein, du bist schwanger und nicht krank/gehandicapt.

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Hallo, ja theoretisch hast du ja recht aber da ich somit für den Nachtdienst ausfalle und auch einiges mehr auf Station nicht mehr machen darf , dachte ich man könne mich nun als ungeeignet bezeichnen um so vom Vertrag zurücktreten zu können.

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Ach Quatsch... Du fällst zwar aus im Nachtdienst, aber kannst ja noch Frühdienst und evtl Spätdienste bis 20.00 Uhr machen, auch wenn du nicht mehr alle Tätigkeiten ausüben darfst, kannst du ja trotzdem andere Arbeiten machen.
Und dich jetzt kündigen kann man nicht, weil man jemanden als "ungeeignet" einstuft (gibt's da überhaupt?! Ich glaube nicht)

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Also rein rechtlich hätte diese Untersuchung schon stattfinden müssen und nicht erst 4 Wochen, nachdem du da arbeitest.

Und es kann halt passieren, dass du jetzt im Frühdienst eingesetzt wirst dann. Das wäre aber auch das "Schlimmste".🤗

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Eigentlich bist du völlig auf der sicheren Seite. Wäre ja auch noch schöner, wenn man dich wegen der Schwangerschaft kündigen könnte! Hauptsache, der Vertrag ist bereits von beiden Seiten unterschrieben worden.

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Wurde die Stelle explizit für den Nachtdienst ausgeschrieben? Oder ganz normal als Krankenpfleger(m/w)??

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Es geht ja darum, was in Ihrem Vertrag steht und da stand ja, wie sie erwähnt hat, dass er für alle Schichten gilt.

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Puuh das weiß ich so genau nicht mehr . Bei meinem Vorstellungsgespräch damals hab ich gesagt, dass ich bevorzugt Nachtdienst machen kann oder eben tagdienste ab 8 Uhr weil ich vorher meine Tochter nicht betreut habe.

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Soweit ich weiß, kann ein Arbeitsvertrag nicht auf Grund einer Schwangerschaft zurück gezogen werden. Erst Recht nicht, wenn du schon dort arbeitest. Gibt es einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft? Da kannst du dich über deine Rechte informieren, ohne dass du deinem Vorgesetzten die Schwangerschaft "beichten" musst. Ich würde jedoch ganz ehrlich die Karten auf den Tisch legen. Schließlich musst du darauf achten, nichts zu tun, was dein Baby gefährden könnte.

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Hallo, ich habe es dann vorhin meinem Arbeitgeber "gebeichtet" . Zunächst einmal war sie natürlich etwas sprachlos dann aber sehr freundlich . Jedoch meinte sie im Verlauf des Gesprächs sie müssten sich zusammensetzen in der Chefetage und schauen ob sie dann nicht das Dienstverhältnis beenden, da sie aktuell kaum eine andere Tätigkeit für mich haben weil meine Dienstzeiten über Tag eben erst ab 8 Uhr möglich sind anstatt bereits ab 6 Uhr .

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Da würde ich mir an deiner Stelle rechtlichen Beistand besorgen. Ich weiß natürlich nicht wie das bei deiner Stelle und deinem Vertrag genau ist. Eigentlich muss der Arbeitgeber laut Mutterschutz Gesetz eine geeignete Arbeit für dich finden.
Wenn es die nicht gibt, dann gibt es das berühmte BV. Dein AG hat dadurch keinen Verlust. Bist du im BV, zahlt deine Krankenkasse deinen Lohn. Das Elterngeld wird nach diesem Lohn berechnet. Es ist also wirklich wichtig wie viel du jetzt verdienst, wenn du in Elternzeit gehen möchtest. Das Elterngeld zählt der Staat, wieder kein Verlust für deinen AG. Du hast aber einen Job zu dem du zurück kehren kannst. Mit einem Baby/Kleinkind ist es schwierig eine neue Stelle zu finden.

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