Hallöchen 😊
Hab da eine kurze Frage für eine Freundin ..
Wir haben am 16.8 einen positiven schwangerschaftstest von ihr in der Hand gehalten, nun ist es aber so das sie einen Tag vorher gekündigt worden ist..
Sie hat morgen nochmal einen Termin bei ihrer Arbeitsstelle..
Nun wollen wir wissen, ob sie bezüglich ihrer Schwangerschaft irgendwelche Rechte hat, bzw ob die Kündigung wirksam ist.
Beim Arzt war sie heute Schwangerschaft ist bestätigt worden ..
Lg
Kündigung..
Hey
Also sie hat nach der kündigung 2 wochen zeit die schwangerschaft anzugeben. Wenn in der schwangerschaft der vertrag ausläuft ist es anders
Das kommt drauf an, warum sie gekündigt wurde.
Aber sie hat 14 Tage Zeit den Chef über die Schwangerschaft zu informieren, dann muss er eigentlich die Kündigung zurück ziehen, es sei denn deine Freundin hat geklaut oder ähnliches.
Ist einfach nur ihr Vertrag ausgelaufen, dann ist das auch ok.
16.08. Pos ovu
Heute 23.08. Bestätigung der ss
Das kann nicht sein
Da steht am 16.8 positiver Schwangerschaftstest, wo liest du was von ovu?
Wer sagt was von ovu?
Wir haben am 16. nen schwangerschaftstest gemacht da sie schon seit 2 Wochen überfällig ist, was bei ihr ab und an Stressbedingt passiert.
Sie kann noch 14 Tage nach der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen. Am besten mit Attest!!! Dann ist die Kündigung hinfällig 😉
Bzw. die Kündigung muss zurückgezogen werden, ansonsten muss sie direkt Klage einreichen!
Sie sollte schleunigst ihren AG über die Schwangerschaft informieren. Das muß nämlich innerhalb von 2 Wochen geschehen und sie hat auch nur 3 Wochen nach Kündigung Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen (falls ihr AG die Kündigung nicht zurück zieht).
Ja die Kündigung ist bis 2 Wochen nach einer SS-Feststellung unwirksam insofern man der Kündigung innerhalb dieser Frist schriftlich wiederspricht mit der Begründung schwanger zu sein. Schriftlich deshalb, weil sonst Aussage gegen Aussage steht ob diese Frist eingehalten wurde oder eben nicht.
Am besten mit der Bestätigung vom Frauenarzt (insofern sie das schriftlich bekommen hat - wenn nicht nochmal zur Praxis gehen da bekommt man nen Zettel mit wo das drauf steht inkl. Mutterschutzbeginn), eine Kopie davon machen, schriftlich wiedersprechen. Einschreiben Rückschein oder wenn Zeitknappheit besteht Kurierdienst (inkl. Empfang gegen Unterschrift) und gut ist. Bzw. unter Zeugen persönlich abgeben. Da wär es wichtig wen mitzunehmen der nicht selbst in der Firma arbeitet und befangen ist.
Der AG ist dann verpflichtet die Kündigung zurück zu nehmen. Je nach Berufsbranche kann er sie ggf. ins Beschäftigungsverbot schicken (wenn der Job den sie ausübt mit dem Mutterschutzgesetzt nicht konform geht) - dann ist der AG ebenfalls fein raus. Sie bekommt ihr weiteres Gehalt. Er das Geld von der KK zurück erstattet. Sie geht in Elternzeit (gut nach der Elternzeit kann sie ebenso rechtswirksam gekündigt werden - aber dann stünde einem wenigstens ALG 1 zu sofern man ein Betreuungsplatz fürs Kind weis andernfalls hat man nur Hartz4) und da es in der Firma absehbar langfristig eh nicht weitergehen wird kann sie sich in der Elternzeit um einen neuen Job bemühen aber eben aus einem Angestelltenverhältnis heraus. Für Bewerbungen leider immernoch sehr relevant ob man Arbeitslos ist oder noch in Anstellung!