Frühgeburt - Mutterschutz - Elternzeit - ich brauche Hilfe

Ihr Lieben...
irgendwie Blick ich nicht durch...vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe am Montag, 27.8. entbinden. Eigentlicher ET war der 1.10., somit kam mein Sohn 5 Wochen zu früh auf die Welt. Außerdem wog er unter 2600 Gramm.
Jetzt sitz ich hier im KH und will das Schreiben für meinen AG aufsetzten für die Elternzeit. Bin jetzt im Internet aber auch drauf gestoßen, dass sich bei Frühchen der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen verlängert anstatt 8 Wochen. Allerdings steht da immer nur als Beispiel ‚wenn das Kind z.b. 6 Wochen vor dem eig ET geboren wurde und weniger als 2600 Gramm wiegt‘. Was bedeutet das denn jetzt für mich? So ist mein Sohn ein offizielles Frühchen, aber auch für den Mutterschutz? Wann beginnt jetzt meine Elternzeit? Ich Blick nicht mehr durch....🙈
Ich Danke euch schon mal!

1

12 Wochen. Du hast ein Frühchen, damit zählen die Frühchen Zeiten.

LG

3

hast du

4

Hast du irgendwas offizielles worauf ich mich berufen kann?

2

Vergiss die 5 Wochen nicht, die dir jetzt von den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt fehlen. Die bekommst du hinten dran auch noch.
Also hast du jetzt noch 17 Wochen. Ist auch fürs Elterngeld wichtig, da du dann mehr Monate mit Basiselterngeld hast.

5

Ich habe damals ein Attest vom Krankenhaus bekommen, dass mein Kind ein Früchchen ist und ich Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz habe. Frag doch mal im Krankenhaus nach.

6

Hallo,
erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs!
Ich kenne mich mit den Gesetzen zwar auch nicht mehr so genau aus, kann dir aber erzählen wie es bei uns war.
Meine Kleine kam bei 37+1 auf die Welt und wog unter 2500 gr. Somit dachten wir auch, aufgrund der "nur 3 Wochen zu früh" zählt sie nicht mehr als Frühchen. War sie allerdings doch, aufgrund ihres Gewichtes unter 2500 gr. Haben vom Krankenhaus auch ohne Probleme eine Bescheinigung erhalten und mein Mutterschutz hatte sich dadurch auf 12 Wochen verlängert.
VG #winke

7

Als erstes: Stress dich nicht, für die Anmeldung der Elternzeit hast du noch Zeit.

Wenn du schon jetzt das Schreiben fertig machen möchtest, schreibst du einfach „... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx“ Enddatum ist wichtig.

Dann hole dir so schnell es geht die Frühgeburtsbescheinigung im Krankenhaus, damit du auch deinen dir zustehenden Mutterschutz bekommst.

8

Meine Tochter kam damals auch 5 Wochen zu früh. Wichtig ist, dass Du Dir im Krankenhaus eine Frühchenbescheinigung geben lässt. Die benötigst Du für die Krankenkasse. Du bekommst 12 Wochen Mutterschutz, die jedoch erst ab dem errechneten Entbindungstermin anfangen zu zählen. Die Elternzeit startet zwar danach, aber das erste Jahr beginnt schon ab Geburt an zu zählen. Das heißt, wenn man 12 Monate Elternzeit beantragt, wäre der offizielle erste Arbeitstag, der 1. Geburtstag Deines Kindes.

Falls Du noch Fragen hast, dann kannst Du sie mir gern stellen.

Liebe Grüße