Krankmeldung für Vorsorgetermin?

Hallo,
Ich wollte fragen ob euer Frauenarzt für den Tag der VorsorgeUntersuchung eine KrankMeldung rausschreibt?
Gruß Sabrina

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Warum sollte er?

Du bist ja nicht krank. Und für Vorsorgetermine muss dein AG dich freistellen. Dann bekommst du einen Zettel mit Datum und Uhrzeit für deinen AG.

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Mein Problem ist das ich ja schon frei bekomme allerdings werden mir MinusStunden berechnet
Ich hoffe es ist verständlich
Gruß Sabrina

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Aber dir dürfen eben für die Zeit IN der Praxis keine Minusstunden aufgeschrieben werden.

Für die restliche Zeit, wenn du nach dem Termin nicht mehr zur Arbeit fährst schon.
Die Fahrzeit zählt leider auch nicht.

Deswegen gab es bei mir Termine nur nachmittags, außer dem Zuckertest, den gleich morgens um 8, dann konnte ich danach zur Arbeit.

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Nein, habe allerdings auch nie danach gefragt. Ich meine sogar, dass du per Gesetz für die Vorsorgetermine freigestellt werden musst. Allerdings kann es auch sein, dass es nur bei uns so geregelt ist. Schau mal im MuSchuG nach.

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Ich bekomme keine Krankmeldung aber eine Bescheinigung für den Zeitraum in dem ich da war. Das hat meinem AG gereicht.

Liebe Grüße

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Du hast ein Anrecht auf die regulären Vorsorgetermine und bist quasi freigestellt für die Dauer der Untersuchung. Für Zusatzuntersuchungen, z.B. Feindiagnostik musst du dann entweder Urlaub nehmen oder du machst dies außerhalb deiner Arbeitszeit.

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Hey,

Das mit dem Minus Stunden hatten die bei mir auch versucht. Aber ich habe denen gesagt, das sie mir als Arbeitgeber diese Zeit freistellen müssen. Und dafür keine Stunden verrechnen dürfen. Hat so geklappt. Aber lies nochmal im MuSchu gesetzt nach. Ich würde sagen das darf der Arbeitgeber nicht. Kann mich aber auch irren. Und ich bin nach den Terminen danach immer zur Arbeit gefahren.

Drücke dir die Daumen ✊
Lg Mäggie mit 👸 36 +5 inside

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Nein! ür die Untersuchung selbst nicht.

Ich selbst reiche für Vorsorgetermine die nicht außerhalb der Arbeitszeiten legbar sind (Zuckertest oder Feindiagnostik) frühzeitig einen Urlaubsantrag ein.

Insofern du ein Gehalt beziehst, ist es einfach. Der Ausfall der Arbeitszeit wegen Vorsorgetermine für die Schwangerschaft darf sich nicht auf das Gehalt auswirken.

Bei mir ist das ne "andere" Sache. Ich bekomme Lohn, sprich ich werde pro Arbeitsstunde die ich anwesend bin bezahlt. Offiziell muss mir mein AG das bei Vorsorgeterminen auch bezahlen als wäre ich anwesend. Weis aber nicht ob ich dann Diskussionen an der Backe habe ala "nicht eingetragen gilt als nicht eingetragen" habe und auf den Stress hab ich kein Bock. Also Urlaub! Betrifft ja eh nur 2 Termine die nicht anders legbar sind. Alle anderen gehen nach der Arbeitszeit immer montags!

Ne AU kannst du nur dann dafür bekommen, wenn du im Zuge der Untersuchung/Behandlung beim Arzt nicht mehr Arbeitsfähig würdest. Offiziell ist z.b. die Zurechnungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt nach ner Betäubung beim Zahnarzt. Da dürfte man z.b. nicht arbeiten gehen die ersten Stunden danach und würde problemlos ein Attest bekommen. Wenn du aber nach der Untersuchung keine Einschränkungen hast - darf dich der Gyn offiziell nicht krank schreiben - nicht deswegen. Ist natürlich was anderes, wenn du dem nicht die ganze Wahrheit sagst und er aufgrund von Beschwerden deinerseits ein Attest rausschreibt. Aber nicht wegen dem Termin selbst!

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Wenn der Arzt auf der Bescheinigung bestätigt, dass die Untersuchung zu keiner anderen Zeit möglich war und es um die von der Krankenkasse übernommenen
Vorsorgetermine geht, muss Dein AG Dir die Zeit erstatten.

Gruß
W