Hallo ihr Lieben,
diese Frage geht speziell an Grenzgängerinnen von DE in die Schweiz.
Mein Arzt möchte mich gegen Nov aus dem Verkehr ziehen , da ich einen ziemlich stressigen Job habe und viel im Lager mithelfen muss ( Schleppen ( bis 20 kg ) , Kommissionieren etc. und mein Chef meint das macht nix ich sei ja nicht krank und rechnet bis 8 Wochen vor Entbindung damit das ich das ohne Murren durchziehe)
Zudem kommen Schichten dazu die zwar die Nachtarbeit nicht berühren da nur bis 20 Uhr , jedoch man aber ab 16 Uhr alleine im Gebäude auf dem ganzen Areal ist und da ist mir einfach unwohl bei.
Nun ist die Frage, akzeptiert der AG hier ein BV oder muss ich mich krankschreiben lassen wenn es nicht mehr geht ?
Habe eine vorangegangene FG und wurde vom FA als RisikoSS eingestuft.
Danke euch für eure Ratschläge und vielleicht eigenen Erfahrungen
Schweizer Grenzgängerinnen unter euch ? Brauche dringend Rat
Hallo 👋
Ich bin zwar keine Grenzgängerin aber eine Schweizerin 😊😅
In der Schweiz ist man bis 2 Wochen vor ET voll einsatzfähig. Wenn du nichts medizinisch vorweisen kannst hast du hier keine Chance und ein „Berufsverbot“ wie ich in diesem Forum lese gibt es bei uns nicht.
Natürlich werden auch in der Schweiz Auflagen für Schwangerschaft gestellt wie zb keine Nachtschichten, nach 4 std stehen Pause etc.
Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft Brautmodegeschäft gearbeitet. Dh auch bis zu 20 kg tragen, ganze Tage auf den Knien Kleider abstecken etc.
Im siebten Monat hatte ich Blutungen und es wurde eine Gebärmutterhalsverkürzung festgestellt. Von da an wurde ich zu 50 Prozent krankgeschrieben. Gearbeitet habe ich 2 Wochen vor ET 😊
Alles gute 🍀
Ja leider gibts das so nicht in CH.
Du musst dich informieren, wegen der Entlöhung. Gibt verschiedene Modelle, entweder GAV/Personalrecht oder nach Basler/Zürcher/Berner Skala. Je nachdem wo du da angegliedert bist erhälst du Lohnfortzahlung zu unterschiedlichen Konditionen wenn du krankgeschrieben bist. Bzw ab welchem Dienstjahr du den Lohn zu wie viel % weiterhin für wie lange erhälst.
Hatte auch bis 3 Wochen vor ET gearbeitet musste dann aber wegen andauernder Wehen irgendwann 50% zu Hause bleiben 😁
Wie ist es dann bei den 50 % , bekommt man da auch nur 50 % vom Gehalt nach Ablauf dieser Frist z.B. ? oder bekommt man hier weiterhin volles Gehalt
Hallo, bin auch keine Grenzgängerin, lebe allerdings in der Schweiz. Soviel ich weiss gibt es hier kein Berufsverbot. Aber wenn du dir das nicht mehr zutraust, dann lass dich krankschreiben. Ich verstehe nicht, dass man sich als schwangere rechtfertigen muss, wenn man etwas nicht mehr so machen kann wie vorher!
Meine Frauenärztin hat mir mal gesagt, wenn man bei der Arbeit sagen würde. Einem ist nonstop übel und man ist erschöpft und und und.. würden alle sagen ja ruh dich aus, bleib zuhause und erhole dich. Wenn man aber sagt man ist schwanger und hat diese Beschwerden heisst es man ist schwanger und nicht krank. Deshalb mache das was du für richtig empfindest.
Liebe Grüsse
Rajas
Hi
Ich bin auch Grenzgängerin von DE in die CH. Aufgrund von Komplikationen in der SS kam bei mir die gleiche Frage auf. Von meiner Grenzgängerberatung habe ich folgendre Aussage bekommen:
"Also grundsätzlich gilt für die Schweiz keine andere Regelung im Krankheitsfall / Arbeitsunfähigkeit als in Deutschland.
Dein Arzt/Ärztin muss Dir ein Attest ausstellen, dass Du bis zur Geburt nicht mehr arbeitsfähig bist bzw. ein Arbeitsverbot aufgrund des Gesundheitszustandes hast. Dieses Attest zusammen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss sowohl zur Krankenkasse als auch zu Deinem Arbeitgeber. Beide müssen davon informiert werden.
Die Lohnfortzahlung bzw. wer für die Bezahlung aufkommt oder wie lange bezahlt wird, muss in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag geregelt sein. Oft ist es in der Schweiz auch so, dass der Arbeitgeber sich betreffend der Lohnfortzahlung mit einer Versicherung abgesichert hat, die so und soviel % Deines Lohnes mit einem Tagegeld abdeckt. Allerdings musst Du dies bei dem Arbeitgeber abklären, da dies in den Einzelfällen gemäß Arbeits-/Tarifvertrag geregelt ist.
Ein Kündigungsrecht hat Dein Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverbotes nicht, da unterscheidet sich die Schweiz eigentlich nicht von Deutschland. Meine Empfehlung ist, schau als erstes Mal in Deinen Arbeits-/Tarifvertrag. Sollten Deine Fragen dort nicht beantwortet werden, wende Dich an die Personalabteilung Deines Arbeitgebers oder an Deinen Chef."
Bei mir lief das ganze einfach auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung raus. Ich bin jetzt seit 5 Wochen krankgeschrieben. Mein Chef weiß das ich bis zur Geburt des Babys nicht mehr arbeiten werden kann.
Die nächste Frage die sich mir gestellt hat war die Berechnung des Elterngeldes. Da auf meiner AU eine "schwangerschaftsbedingte" Diagnose drauf ist wird die Zeit in der ich krankgeschrieben bin nicht auf das Elterngeld angerechnet, somit habe ich da keine Verluste.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Alles Gute für dich.
Hi,
vielen lieben Dank euch allen für eure Antworten erstmal.
D.h. also wie in DE gibt es keine Lohnfortzahlung zu 100 % bei BV sondern wie bei AU nur 80 % nach den 60 Tagen richtig ?
Ist aber immer noch besser wie nichts,
dachte eben der AG kann sagen , ne in CH "gibt" es das nicht , daher akzeptieren wir es nicht.
Ja das stimmt , ich bin auch relativ viel von Übelkeit und Müdigkeit geplagt, das interessiert keinen bei der Arbeit , ich schleppe mich mehr oder weniger daher weil ich ja auch nicht dauernd krank machen kann auch wenn der Doc es mir angeboten hat mich jederzeit zu melden.
Genau, es gibt keine Lohnfortzahlung zu 100% wie bei einem BV in DE. Das Krankengeld ist deutlich geringer als das letzte Gehalt: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto-Gehalt. Das kommt jetzt drauf an wie du in der CH versichert bist.
Ins Krankengeld fällst du wenn du länger als 6 Wochen wegen der selben Erkrankung krankgeschrieben bist.
Wichtig: Immer vom gleichen Arzt krankschreiben lassen und an das Attest denken, dass du dann der Elterngeldstelle vorlegen kannst.