Schwanger und noch Verheiratet

Hallo, kennst sich damit jemand aus, ich bin noch verheiratet, verstehe mich gut mit meinen ex mann!!! Aber er is nicht der vater von meinen ungeborenen kind!! Wie läuft das jetzt wen ich es bekomme, würde er in der geb Urkunde stehen, oder kann man das umgehen!!

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Der neue kann die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen. Bestenfalls VOR Geburt.

Lasst Euch beraten!

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Den gibt es leider nicht mehr dazu😕, möchte mit ihm nichts mehr zutun haben, würde er auch nicht machen

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Dann hast du bzw. dein NochEhemann ein mehr oder minder großes Problem! Denn wenn der neue die Vaterschaft gar nicht anerkennen will, steht er komplett außen vor da es den Ehemann gibt. Der von gesetzlichen Wegen automatisch als Vater eingetragen wird und damit auch verbunden das geteilte Sorgerecht bekommt sowie Unterhaltsverpflichtet wäre. Einem Kind gegenüber das DEFINITIV nicht seines ist. Sprich wenn du zum Jugendamt gehen willst für Gehaltsvorschuss weil der ECHTE Kindsvater nix zahlen will - sagt das Jugendamt... nönö geh mal zu deinem Exmann der muss zahlen und die holen sich wenn er sich weigert das Geld bei deinen EX zurück nicht beim leiblichen Vater.

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Hallo,

Ich habe es selber durch, also so lange du verheiratet bist bleibt dein Exmann gesetzlich der Vater, auch wenn die Scheidung nach der Geburt ist. Er muss dann eine Vaterschaft anfechten unterschreiben und der Vater des Kinder muss die Vaterschaft anerkennen. Bei fragen kannst du mich auch gern privat anschreiben.

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Huhu das Problem hatte bzw hat gerade eine Freundin. Dein Ehemann ist rechtlich der Vater des Kindes solange ihr verheiratet seit. Und somit läuft es ganz regulär ab als seit ihr noch zusammen. Sie hat nun die Scheidung eingereicht und beide haben bestätigt dass sie schon das trennungsjahr hinter sich haben und haben auf diesen rentenausgleich verzichtet ( das dauert wohl ziemlich lange wenn man darauf besteht) sie hat jetzt im November den Scheidungstermin noch vor ET so dass der neue Partner der rechtliche Vater werden kann

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Hallo ich kenne mich nun nicht 100% aus aber ich glaube in eer Konstellation wird das schwierig den dann ist laut gesetzt dein Ehemann erst mal der Vater, und dann müsste das denke ich über eine Vaterschaftsanfechtung laufen.
Am besten gibt dir wohl das Jugendamt oder ein Anwalt auskunft.

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Wir sind im November schon zwei jahre nicht mehr zusammen!!! Aber scheidung hat er noch nicht eingereicht!!

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Das spielt keine Rolle von gesetzteswegen seit Ihr aktuell ein Ehepaar blöd in deiner Situation aber so sieht es nunmal das Gesetz.

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Das kannst du so vergessen.

Willst du keinen unterhalt oder unterhaltsvorschuss ?

Auch wenn der mann nicht will wird er müssen . Dein ehemann möchte bestimmt nicht unterhalt zahlen für ein kind oder?

Ihr solltet euch anwaltlich beraten lassen

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Ich gehe mal davon aus das dein Mann nicht für ein fremdes Kind zahlen möchte.
Somit wird er die Vaterschaft anfechten, Recht bekommen und du musst den wirklichen Vater angeben, wenn du Unterhalt sehen möchtest.
Wenn du mit dem Erzeuger nichts zu tun haben möchtest musst du wohl auf Unterhalt verzichten wenn dein noch-Ehemann sich rausgeklagt hat.

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Kann es sein, das ihr euch nicht scheiden lassen wollt? Was sagt dein Mann denn zu der Situation, hat er irgendwas gesagt?

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Wieso hast du denn nicht die Scheidung eingereicht?

Natürlich steht dein Mann als Vater in der Geburtsurkunde und ist auch zu Unterhalt verpflichtet.

Vaterschaftsanerkennung sollte dein Freund jetzt schon machen, damit das sofort nach rechtskräftiger Scheidung geändert werden kann.

Du solltest die Scheidung vorantreiben!

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In der Situation war ich ebenfalls, wie schon die anderen geschrieben haben, So lange du verheiratet bist, wird automatisch dein Ehemann als Vater eingetragen. Es gibt die Möglichkeit mit dem leiblichen Vater und dem rechtlichen Vater beim Jugendamt schon vor der Geburt die Anerkennung bzw Anerkennung zu machen. Wenn du zum leiblichen Vater keinen Kontakt hast und haben willst, kommt das eher nicht in Frage. Außerdem tritt das dann auch erst in Kraft, Wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Man erspart sich nur dadurch weitere Gerichtsverfahren. Wenn du nicht möchtest, dass dein Ehemann als Vater eingetragen wird, bleibt nichts als die Scheidung einzureichen und zu hoffen, dass sie noch vor der Geburt durch ist. So etwas kann sich allerdings ziehen.