Generelles BV und 450€-Job

Hallo ihr Lieben 😊

Mein AG hat mir Anfang der Woche ein arbeitsplatzbezogenes, generelles BV ausgesprochen. Jetzt frage ich mich, ob es jedoch für mich möglich wäre, woanders einen 450€-Job durchzuführen, wenn dort die Gefährungslage nicht vorliegt?
Kann mir jemand helfen oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann, um das zu klären?

LG Xorac 😊

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Hey
Soweit ich weiß darfst du es . Das Beschäftigungsverbot ist ja nur für die Tätigkeit . Du brauchst nur eine Erlaubnis vom Arbeitgeber .
Viele Grüße

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Okay Dankeschön. 😊

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Nach Absprache mit dem AG darfst du das schon, ja. Meine Vorgesetzte hat mir nach meinem BV sogar gesagt, dass ich in unserer Einrichtung auch gerne ein paar Stunden in der Verwaltung aushelfen könnte, insofern dort gerade Bedarf besteht ( arbeite normalerweise auf einer Wohngruppe mit Jugendlichen).

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Wenn Dein AG für Dich eine alternative Einsatzmöglichkeit gehabt hätte, hätte er Dich da aber ohnehin einsetzen müssen und eben nur ein Teil-BV aussprechen dürfen.
Dich komplett nach Hause zu schicken und das komplette Geld von der Umlagekasse einzustreichen, um Dir gleichzeitig einen Minijob anzubieten, geht NICHT.

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Ich denke, dass das abhängig vom Vertrag und aich der Gliederung einer Einrichtung ist. Ich habe einen Arbeitsvertrag für den Wohnbereich einer Einrichtung, da ich hierfür die Ausbildung habe. In der externen Verwaltung arbeiten Bürokauffrauen, die die Sachen für die komplette Einrichtung regeln.. Nicht nur für meine Gruppe. Es sind alle verschiedene Bereiche die durch verschiedene Verträge geregelt sind. Das macht ja vielleicht einen Unterschied, keine Ahnung.
Habe das Angebot ohnehin nicht annehmen können, da ich die ersten 6 Monate wegen starker Übelkeit etc sowieso nicht arbeitsfähig gewesen wäre.

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