Notar = Endgültig???

Hallo an alle!!

ich hab mal eine wichtige Frage!!!#kratz
Eine Freundin von mir war vor ein paar Wochen beim Notar wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht (haben gemeinsames Sorgerecht vereinbart) dabei haben sie auch unterschrieben das das Kind den Nachnamen von Ihrem Freund bekommt.
Nun ist sie sich aber nicht mehr so sicher ob sie das noch will, da es viel Streit gib zwischen den beiden und er auch nie heiraten will.
Ist das nun für Sie bindent oder kann das Kind trotz der Notarurkunde ihren Nachnammen bekommen???#kratz
Und was ist wenn sie sich trennen wenn das Kind den Namen des Vaters hat bekommt er dann mehr recht auf das Kind??

LG Claudi + Lucas 28.Woche#huepf

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Hi

also ich kann dir sagen das es so ist, wenn das KInd geboren ist das es so heisst wie der Vater und wenn deine freundin dann möchte das daß Kind heißt wie Sie muss sie zum Standesamt und eine einbenennung beantragen, diese geht allerdings nur wenn der Vater des Kindes seine erlaubnis dazu gibt,wie ich jetzt herrauslese wird er das wohl nicht machen.

Der Nachname allein hat keine Vorteil für den Vater, also er kann jetzt nicht alleine entscheiden oder so.

Wenn das Kind geboren ist ich weiß jetzt nicht ob es noch so ist wie damals das man als Frau das alleinige sorgerecht hat.
Fals dieses noch so sein sollte kann ich es deiner freundin nur raten wenn sie wirklich solche probleme haben.

Denn bei einer trennung hat sie alle rechte( alleinigesorgerecht)
Ansonsten hat er genauso die recht wie sie auch,( sie muß ihn fragen ob er mit dem Kindergarten einverstanden ist,welches Krankenhaus das kind darf usw.)

Aber an ihre stelle würde ich doch einfach mal beim Notar nachfragen ob sie die einbenennung noch rückgängig machen kann?!
Oder ist das Kind schon da????

Alles gute

Jessi Mit Jana fast 5 und #babybauch17ssw

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hallo,

also wenn sie das unterschrieben hat, dann kann man das eigentlich nur noch mit dem einverständnis des vaters rückgängig machen. in bestimmten fällen, aber nur wenn das wohl des kindes durch den nachnamen des vaters gefährdet ist, kann anstelle des vaters das jugendamt das einveständnis zur namensgebung geben. das ist aber nur sehr selten der fall, z.b. wenn der vater straffällig geworden ist und die mutter deshalb mit dem kind in eine andere stadt ziehen will und dort niemand die verbindung zu dem vater durch den nachnamen bekommen soll (etwas kompliziert).

das kind hat automatisch den namen der mutter, wenn diese nicht mit dem kindsvater verheiratet ist. in so einem fall hat die mutter auch erstmal das alleinige sorgerecht. ich denke mal so war es auch bei deiner freundin.

zumindest kann man das mit dem sorgerecht und dem namen nicht mehr rückgän gig machen, wenn es beide unterschrieben haben.

der vater hat natürlich nicht mehr rechte an dem kind nur weil dieses seinen namen trägt ;-)


viele grüße

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ich brauchte meinen exmann nie fragen,in welchen kiga unsere tochter kommt oder in welches krankenhaus.soweit ich informiert bin muß ich zb.meinen exmann wegen op´s fragen,ob er mit dem eingriff einverstanden ist,oder wenn ich neu heirate,ob das kind den namen des stiefvaters haben darf.
beate

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hallo

mein mann hat das gleiche mit seiner exfreundin auch gemacht.das kind trägt seinen namen und auch hatte mein mann das halbe sorgerecht.nach der trennung gab es nur noch stress und er gab ihr das alleinige sorgerecht.mit dem namen weiß ich nicht,ich denke mal das würde wohl gehen,aber da soll sie sich erkundigen.der vater hat wegen dem namen nicht mehr rechte oder pflichten.sie hat genauso viel rechte und pflichten dem kleinen gegenüber wie der vater.

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Ist zwar eine verzwickte Situation, aber mal anders herum gedacht: Der Vater des Kindes hatte ja auch seinen Spaß an der Zeugung, Stress in der Beziehung hin oder her. Sollte er nicht auch zu seinen 50 % herangezogen werden, auch im Trennungsfall für das Kind da zu sein?! Es wäre ja praktisch für sie, das Sorgerecht zurück zu ziehen, aber mal ehrlich: warum sollte sie es alleine tragen?! Sie war ja auch nicht alleine an ihrem Zustand schuld oder?! ;-) (*mal etwas platt und frech gesagt*)