Hallo,
hatte eine Bauchspiegelung wegen Kinderwunsch (Eileiterdurchgänigkeitsprüfung) und war ca. 14 Tage krankgeschrieben.
Jetzt bin ich schwanger und schon 3 Wochen krankgeschrieben. Diese AU wird auch noch verlängert.
Weiß jemand sicher, ob diese beiden AU's über Kinderwunsch und Schwangerschaft unter den gleichen Bereich fallen und ich somit bald ins Krankengeld rutsche? Oder sind das zwei völlig andere Bereiche?
Bitte nur antworten, wer sicher ist!
Danke!
AU's= Kiwu/Schwangerschaft
Guten Morgen 2019,
Es kommt drauf an, welche Diagnoseschlüssel jeweils eingetragen sind. Ins Krankengeld geht es erst, wenn du 6 Wochen den selben Schlüssel drin hast....
LG -schmetterling89- (die medizinische fachangestellte ist)
Danke für deine Antwort. Bei der BS stand irgendwas von evtl. Unfruchtbarkeit... Ich kanns gerade nicht genau sagen, weil ich nicht Daheim bin. Und jetzt hat erst der HA eine AU von 2 Wochen wegen SS. Und dann die Gyn eine Folgebescheinigung wegen evtl. Gestörter Frühschwangerschaft ausgestellt.
Jede Au hat ne andere Diagnose aber es geht ja alles um den Kinderwunsch.
Am 8.1. ist der nächste Gyn Termin, da bekomme ich hoffentlich dann die SS Bescheinigung. Mit der ich dann ins BV gehe.
Darf halt schwanger nicht zurück...
Huhu,
herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Es kommt ganz drauf an, was als Diagnose auf deinen AUs Stand. Wenn da die selbe Diagnose stand, dann fällst du ins Krankengeld. Normalerweise denke ich aber, dass es zwei verschiedene Diagnosen waren und du somit nicht ins Krankengeld rutschen solltest, aber wirklich Sicherheit kann dir nur die Diagnose auf de AU geben. Wenn du es nicht mehr weißt, dann Ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach.
LG
Vielen Danke!♡ Ja, ich rufe da Morgen mal an und frage nach...
Die Frage ist, ob die jetzigen drei Wochen unmittelbar nach den 14 Tagen erfolgt sind oder ob du dazwischen wieder arbeiten warst?
BS war Juni und SS ab November/ Dezember... Aber es gilt immer ein Jahr unabhänig des Kslrnderjahres. Meine ich zumindest.
Du musst unterschiedliche Diagnoseschlüssel haben und jeweils 1 Erstbescheinigung für die neue Diagnose. Zudem muss ein Werktag dazwischen liegen, sonst handelt es sich um einen „Hinzutritt“ einer Erkrankung zu der bereits bestehenden. Also zB bis heute Diagnose 1 und ab morgen Diagnose 2. Für jede Diagnose gelten 42 Tage.
Danke dir, sehr aufschlussreich! ♡