In meinem Fall: 3 Wochen mehr Mutterschutz richtig?

Hallo ihr Lieben! Ich war heute im KH und mein voraussichtl. ET ist der 22.03.19.

Mein mutterschutz ist vom 08.02.bis 17.05.,wenn sie genau am errechneten ET kommen würde.

Meine Maus wird wegen Risikoschwangerschaft wohl an 37+0 geholt, also drei Wochen vorher. Damit verlängert sich mein Mutterschutz um drei Wochen nach hinten richtig? Also nicht bis 17.5 sondern bis 7.6....und somit muss ich meinem AG die Elternzeit nicht sofort in der ersten Woche nach der Geburt mitteilen, sondern 3 Wochen nach Geburt würden auch noch ausreichen, da ich nach mutterschutz zu Hause bleibe...richtig?

Danke für Eure Hilfe 🤗🤗🤗

P.s.bekomme ich dann 100% meines Geldes (13€/Tag Krankenkasse, Rest AG) 8 Wochen lang oder 11 (8+3)Wochen lang nach der Geburt bis das Elterngeld greift?

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Ich denke nicht das sich der Mutterschaft verlängert, er verschiebt sich nur um die 3 Wochen. Wenn das Kind später als geplant kommt, dann verlängert sich der muschu. U ja volles Gehalt.
Lg

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Hmmm...aber 3 Wochen vor der geburt ( von insgesamt 6 Wochen) konnte ich doch dann nicht nehmen...meiner Meinung nach werden die dran gehangen

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Ja stimmt. Ich glaub ich hab einen Denkfehler..
Lg

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Hallo.

Also wenn deine kleine eher kommt, dann verlängert sich nach hinten der muschu um die Tage, welche vorher fehlen. Also die normalen 3 Wochen.

Wenn deine kleine allerdings dann als frühchen zählt (Gewicht unter 2500 gr), kommen nochmal 4 Wochen hinzu.

Aber Frage am besten mal in der personalabteilung oder bei der Krankenkasse nach.

Glg und eine schöne kugelzeit mama-janine0312 mit Töchterchen an der Hand und Krümel im Bauch

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DANKE, dir auch eine schöne kugelzeit🤗

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Huhu,

da dein Kleines nicht mehr als Frühgeburt zählt, bekommst du an sich nicht mehr Mutterschutz als andere. Es ist dieselbe Länge. Nur die Wochen die du vorher nicht nehmen kannst, weil sie eher geholt wird, werden hinten dran gehängt. Insgesamt sind es also immer noch 14 Wochen (6 + 8). Bei 34+0 gehst du in Mutterschutz und ab da werden dann halt ganz normal die 14 Wochen gerechnet. Es bleibt also auch bei den Terminen.

LG

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Aber ich hätte etwas mehr zeit meinen ag über Elternzeit zu informieren und musd das nicht gleich in der 1.Woche nach Geburt machen richtig? Könnte das auch entspannt in der 2.Woche abschicken da ich ja die 7 Wochen Frist zur Mitteilung einhalte. Ist das richtig so?

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Genau, da ist die Frist ja bei 7 Wochen bevor du in Elternzeit gehen möchtest.
Ich würde den Antrag allerdings schon vorher fertig machen, sodass du ihn dann nur noch abschicken brauchst. Nach der Geburt hat man da ja nicht unbedingt den Kopf für.

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Hallo.
Mein Sohn kam 36+6 spontan auf die Welt. Da er genau 1 Tag vor dem Wechsel in die 37 SSW kam, hatte ich 3 Wochen lang länger Mutterschutz, da dies dann noch als Frühgeburt gezählt wird. Abder 37 SSW gilt das nicht mehr.

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Ja,das hatte ich schon gelesen, dass in meinem Fall sie kein frühchen mehr wäre...Dankeschön 😊

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Nein. Falsch. Wenn die 3 Wochen dran hängen würden hättest du dann ja 6 Wochen längern MuSchu. ( 3 Wochen die das Kind früher kommt und 3 Wochen hinten dran? Macht nichtso viel Sinn. 😉
)
Es ist lediglich so das dein MuSchu ganz normal endet wie errechnet. Auch wenn das Kind 3 Wochen früher geholt wird. Somit hast du 3 Wochen länger MuSchu als andere z.b die ihr Kind am ET bekommen.

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DANKE 😊

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Nein, dein Mutterschutz endet trotzdem am 17.5.

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Ich hab meinen Fehler jetzt auch gemerkt....Danke 😊