Hallo ihr Lieben!
Ich bin gerade total geschockt... und weiß nicht mit wem ich drüber reden kann
Ich bin seit Mitte Dezember krankgeschrieben. Erst wegen brechen und Übelkeit und jetzt wegen stärken Kreislaufproblemen.
Heute hab ich angerufen und hab drum gebeten die Krankmeldung zu verlängern. Und jetzt gerade sagte sie Arzthelferin der Arzt hat ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.
Ich bin mega geschockt. Ich hab damit so gar nicht gerechnet weil ich dachte bzw hoffe das es mir bald besser gehen wird.
Kann so ein verbot auch wieder aufgehoben werden nach ein paar Wochen? Das verbot ist wohl bis zum Entbindungstermin ausgestellt.
GlG
Geschockt Frauenarzt hat Beschäftigungsverbot ausgesprochen
Hallo, ich habe auch ein BV und denk nicht Mal dran es zu wiederrufen. Mir ging es zeitweilig so schlecht, dass ich mir dachte Gott sei Dank musst du nicht zur Arbeit.
Aber ich denke das lässt sich mit deinem Arzt besprechen, wenn du das absolut nicht willst. Bei meinem Arbeitgeber hätten ständige Krankmeldung auch nicht gut ausgesehen - Planungssicherheit / schichten etc
LG Daniela 39 ssw
Hallo,
meine Hebamme meinte, dass man das rückgängig machen kann oder abändern.
Dein Arzt wird ja erstmal einen Grund gehabt haben, warum er dir ein BV ausspricht.
Vielleicht kannst du ja ein paar Stunden gehen, das geht auf jeden Fall auch. Aber du solltest ja erstmal mit deinem Arzt sprechen,
warum. Die Ärzte sprechen ein BV meist nicht mehr einfach so aus, da sie im Zweifel sogar dein Gehalt bezahlen müssten, wenn es keinen wirklichen Grund gibt.
Alles Gute 🍀
Vielen Dank für eure Kommentare. Ich muss mich gerade erst dran gewöhnen dass ich zh bleiben muss in den nächsten Monaten. Hab nur ein schlechtes Gewissen gegenüber meinen Kollegen. GlG
Hallo,
er wird es nicht ohne Grund ausgestellt haben. Wenn du dich gut fühlst...um so besser. Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. Warum denn? Du bist schwanger, leider mit Komplikationen. Das ist erstmal deine Hauptsorge. Deine Gesundheit und die deines Kindes sind mehr wert als jeder Job. Mach dir das bewusst. Du bist doch nicht mit Absicht krank. Also, Kopf hoch, versuch die Zeit zu überbrücken und alles Gute.
LG
Katty
Wenn du dich wieder gut fühlst...also im Sinne von, wenn es dir besser geht. Leider kann man seinen Beitrag nicht nochmal editieren.
Im Prinzip hat dein FA falsch gehandelt. Deine Beschwerden sind ein Grund für eine Krankschreibung, ein BV darf durch den FA nur bei Gefahr für Mutter und Kind ausgestellt werden. Du bist aufgrund deiner Beschwerden aber arbeitsunfähig und Arbeitsunfähigkeit steht immer vor dem BV. Außerdem stellt er dir ein BV aus ohne dich gesehen zu haben - sehr suspekt. Aber er muss selbst wissen, welche Konsequenzen sein Handeln haben kann...