Hallo Mädels! Hier meine Fragen:
1. Wann AG über die SS berichten (befinde mich noch in Elternzeit von Kind 1). Und wie? Entbindungstermin August. Da läuft auch die Elternzeit Kind 1 aus.
2. Für Kind 1 habe ich 1,5 Jahre Elternzeit beantragt. Verfällt der Rest oder kann ich den an die Elternzeit Kind 2 dran hängen?
3. Muss ich Elternzeit Kind 1 kündigen wegen Mutterschutz Kind 2?
4. Wie hoch ist das Elterngeld für Kind 2? Werde zwischen Kind 1 und 2 nicht arbeiten.
Wer kennt sich aus?
1. ich habe es dem AG nach der 12 Woche mit geteilt.
2. die Elternzeit verfällt nicht, kannst du dran hängen.
3. Ja. Ich habe ein Schreiben formuliert und geschrieben, dass meine erste Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes für Baby zwei endet. Habe eine Kopie des Mutterpasses für Baby Nummer zwei eingereicht.
4. das kommt darauf an, wie viel Monate genau dazwischen liegen. Du kannst 12 Monate von der Geburt deines Kindes zurück gehen- und alle Elterngeld Monate werden mit deinem Gehalt vorher berechnet und die anderen mit Null.
Elterngeld Plus Monate zählen nicht extra.
+ Geschwisterbonus.
Meine Kids werden 16. Monate auseinander sein. Da Baby Nummer eins ein Frühchen war, sind bei mir die Monate nach der Geburt etwas anders - und ich habe 2 Null Monate.
Liebe Grüße
Danke für deine Antwort. Das mit Elterngeld verstehe ich nicht. :/
Bei mir ist es so: ich habe vor geburt nr 1 vollzeit gearbeitet. Habe elterngeld nr 1 auf 16 monate gesplittet. Die letzte Zahlung wäre genau im august (da ist auch Entbindungstermin nr 2)
Ja, das mit dem Elterngeld ist etwas kompliziert. Das ist was ich meine mit „Elterngeldplus „ also aufsplitten bringt keine Vorteile. Es zählen trotzdem nur die Monate, die du auch als Basiselterngeld bekommen hättest.
Also wenn deine zwei 16 Monate auseinander sind und keines ein Frühchen gehe ich davon aus, dass du 3 oder 4 Nullmonate hast.
Mein Kleiner ist Anfang Januar geboren. Weil er ein Frühchen war hatte ich länger Mutterschutz. Im Juni gehe ich planmäßig für Nummer zwei in den Mutterschutz.
April und Mai werden als 0e Monate berechnet.
Ruf sonst mal bei der Elterngeldkasse an.
Ich denke du müsstest dein Elterngeld eh anpassen lassen- habe ich nachträglich auch. Sobald du im Mutterschutz bist für Baby Nummer zwei, verfällt das Elterngeld für Baby Nummer eins.
Ich habe mich daher direkt an die Elterngeldkasse gewendet.
Das ist jetzt im Anstellungsberhältnis so. Bist du selbstständig ist es nochmal anders.
1. Wann du willst, aber spätestens, wenn du die Elternzeit vom 1. Kind kündigst, damit du wieder Mutterschaftsgeld bekommst. (1. TAG vor Beginn des neuen Mutterschutzes musst du kündigen)
2. Da du keine 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, muss dein AG dir nicht gewähren deine Elternzeit hinten dran zu hängen, die jetzt verloren geht.
3. Musst du nicht, ist aber sinnvoll, siehe Punkt. 1
4. Du wirst knapp 4 Monate mit 0 Euro haben und 8 Monate mit deinem alten Gehalt. Daraus ergibt sich dann das Elterngeldbrutto und davon bekommst du 65 bzw. 67 Prozent, je nach Verdienst.