6. Monat schwanger, Vertrag läuft aus - was nun? 😩

Hallo, habe mich jetzt extra angemeldet, weil ich unbedingt Rat brauche und nicht mehr weiter weiß!

Ich habe am 01.08.2018 eine neue Arbeitsstelle aufgenommen und bin Ende September schwanger geworden. ET ist am 07.06.2019.
Habe ab Oktober schon BV von meinem Arbeitgeber erteilt bekommen (Gastronomie). Und bekomme noch ein mal Gehalt. Mein Vertrag läuft am 31.01.2019 ab. Habe von Mai 2017 bis 31.01.2019 dann mit nur einem Monat Pause dazwischen gearbeitet.
Habe Mitte Januar Antrag beim Jobcenter gestellt (ALG2), weil ich dachte, dass mein Anspruch eh verfällt. Nun habe ich mit zwei Leuten beim Arbeitsamt und mit zwei Leuten beim Jobcenter telefoniert, die mir alle etwas unterschiedliches gesagt haben. Jobcenter bearbeitet meinen Antrag schon und ich wurde schon zu einem Termin eingeladen.
Die erste Person beim Arbeitsamt sagte: Anspruch besteht, wenn sie sich 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen. Wo ich gleich verneinte, ich habe aber weder BV von meiner Ärztin noch bin ich krank geschrieben. Ja, dann verfällt aber mein Anspruch, wenn ich mich nicht in der Lage dazu sehe und müsse mich beim Jobcenter melden, wo ich ja schon Anträge und alle Unterlagen eingereicht habe.
Person 2 vom Arbeitsamt meint, ich habe Anspruch, sollte aber bestenfalls morgen eine Krankschreibung ausstellen lassen, damit ich sofort Krankengeld bekomme. Wenn ich erst ab 01.02. krank geschrieben bin gibt es erstmal 6 Wochen Geld von der Arbeitsagentur und danach Krankengeld.
Die erste Person beim Jobcenter meinte, sie kann es mir nicht genau beantworten, aber Anspruch beim Jobcenter habe ich und ist gar nicht so viel auf die Arbeitsagentur eingegangen.
Die Person zwei beim Jobcenter meinte, ich hätte keinen Anspruch beim Jobcenter.

Nun erkläre mit mal einer, was ich nun tun soll? Ich stand vorhin unter Tränen, weil ich nicht weiter weiß und wende mich nun an euch...
Ich hatte am Anfang meiner Schwangerschaft mit Blutungen zu kämpfen und nun im 6. Monat sehr doll mit Kreislauf, da ich einen niedrigen Blutdruck habe.. wie gesagt, Geld bekomme ich jetzt noch ein mal vom Arbeitgeber, danach ist Schluss....

Ich weiß nicht, was ich nun tun soll?!

1

Hallo!

Das hört sich ja alles undurchsichtig an.

Ich weiß nur das du vom Arbeitsamt Geld bekommst, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Stehst du Teilzeit zur Verfügung, ist dein AG auch Teilzeit.
Stehst du Vollzeit zur Verfügung, bekommst du volles Arbeitslosengeld.

Ruf doch mal deine Krankenkasse an, vielleicht können die dir helfen?

Alles gute

Tanja 19+1 #verliebt

2

Mein Arbeitsvertrag lief damals aus als ich fast im 8. Monat Schwanger war.
Ich musste mich ganz normal arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen , sprich ich musste auch Bewerbungen schreiben ( natürlich hat mich keiner im 8. Monat eingestellt)
Stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung d.h bist krank geschrieben, dann hast du keinen anspruch auf Arbeitslosengeld.

So war es zumindest bei mir.

Alles gute weiterhin 🍀

3

Ich würde mich in deinem Fall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und das ALG1 beziehen. Dich wird in dem Zustand keiner einstellen. Also brauchst du nicht zu befürchten arbeiten zu müssen.
Alles gute 🍀
Lg Tashi mit Cameron 18 Monate und Mäuschen inside 26+0

4

Hallo,

ich arbeite beim Jobcenter. Also ich entscheide über Anträge auf ALG II. Wenn du bei mir einen Antrag stellen würdest, würde ich dich auch erstmal auffordern ALG I zu beantragen. ALG I ist für dich natürlich erstmal besser, weil es einfach mehr ist.
Sofern du keinen Anspruch auf ALG I hast oder es ein zu geringer Betrag ist und du ansonsten kein Einkommen und Vermögen hast (dein Partner natürlich auch nicht) kann dir auf jeden Fall ALG II bewilligt werden.

Wohnst du denn mit deinem Partner zusammen?

Bestehe bei beiden Ämtern auf jeden Fall auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Frag mich ruhig, wenn du Fragen haben solltest.

Liebe Grüße

5

Vielen, lieben Dank! Du kommst mir gerade wie gerufen 🤗
Vom Arbeitsamt wären das doch nur 60%? Ich bekomme im Schnitt knapp über 1000 netto und ich bin alleinerziehend. Ich bräuchte auch Zuschüsse und vor allem Erstausstattung für das Kind. Ich habe gerade eine ziemlich schlimme Situation..

6

Du bist ALG II berechtigt inklusive aller Zuschüsse zur Erstausstattung, Möbel. Außerdem bekommst du natürlich den Alleinerziehendenzuschlag!
Lass dich ordentlich beraten, bei der Schwangeren Konfliktstelle oder manchmal sitzen Beratungstellen für Schwangere auch beim Gesundheitsamt. Die helfen Dir und wissen genau was dir alles zusteht. Außerdem hast du dann jmd „hinter dir“ solltest du hin und hergeschickt werden!
Leider wissen die Sachbearbeiter beim Jobcenter selten richtig Bescheid und schicken dich im schlimmsten Fall hin und her.Wie ja schon am Telefon geschehen.

weitere Kommentare laden
9

Das Jobcenter ist immer das letzte Glied in der Kette. Zunächst muss geprüft werden, ob du einen Anspruch auf ALG I hast. Deshalb wurdest du auch dorthin geschickt. Dafür ist es richtig, dass du dich mind. 15 Std. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst. Natürlich nur bis zum Mutterschutz sowie jeder andere auch. Was spricht dagegen? Muss ja keine körperliche Tätigkeit sein, wenn das nicht geht. Paralell hast du ja schon einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Das ist auch okay so. Die können einen Erstattungsanspruch an die Arbeitsagentur stellen, dass die im Falle einer Bewilligung das vorgestreckte Geld an das Jobcenter zurückzahlen. Kann sein, dass dein ALG I nach Bewilligung auch nicht ausreicht zum Leben. Dann rechnet das Jobcenter das ALG I einfach auf deine Leistungen an.

Alles Gute. Ich hoffe, dass sich deine Situation bald wieder bessert. 🍀

11

Danke für die Antwort!

19

Okay, dann weiß ich erstmal Bescheid.
Danke für deine lieben Worte :-)

16

Frag auf der Krankenkasse nach. In Österreich, muss dich der Arbeitgeber(auch bei Befristung) bis zum Mutterschutz behalten

20

Ich denke nicht, das das bei uns so ist! Habe ja auch nur einen befristeten Vertrag auf sechs Monat gehabt und das war auch nur Probezeit. Deshalb denke ich sowieso nicht, das das möglich ist und in Deutschland denke ich nicht

17

Ganz ehrlich? Ich würde mich an deiner Stelle zur Verfügung stellen. Es wird dich doch sowieso niemand Einstellen.
LG u alles gute

21

Danke! Ja, da hast du recht. So werde ich das nun machen.

22

Oh Mann, man muss sich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt melden! Warum hast du das denn nicht gemacht??

Das solltest du jetzt direkt nachholen, geht online und Termin bekommst du dann zugeschickt.

Da du ALG I berechtigt bist(warum solltest du dich nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen?!) wird dich der Jobcenter auch dort hin schicken. Das kann Mans ich nicht aussuchen.

Erstausstattung ist nicht wahnsinnig teuer, da gibt es so viel Gebrauchtes etc. Notfalls kannst du bei der Mutter-Kind-Stiftung Zuschüsse beantragen.

Was ist mit dem Vater des Kindes?

24

Beim Arbeitsamt habe ich mich schon gemeldet.

26

Dann verstehe ich deine Frage nicht. Du hast doch einiges schon in die Wege geleitet.

Was ist mit dem Vater des Kindes? Du solltest dich an ihn wenden!