huhu :)
und zwar meine Freundin ist in der 28. ssw und hat mit dem vater des kindes in der 13.ssw vaterschaftsanerkennung + sorgerecht geteilt..
nur kurz danach trennen sie sich er kùmmert sich um garnix nimmt drogen und stark Alkohol zu sich.
Kann sie die sorge beim jugendamt rückgängig machen??
danke schonmal :*
ich brauch mal eure hilfe
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Nein. Das ist nicht einfach rückgängig zu machen.
Das bedeutet ein langwierigen Weg über das Familiengericht und in den aller meisten Fällen ist dieser „Erfolglos“ für die Mutter.
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Dann soll er weiter so machen wenn er meint. Zahlen muss er so oder so.
LG
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Ohne Vaterschaftsanerkennung bzw. Feststellung besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt. Also gut das diese schon bestätigt wurde. Zwecks Sorgerecht, dass kann entweder mit Zustimmung des Erzeugers einseitig festgelegt werden oder er hat 2 mal im Monat das Recht, sein Kind unter Beaufsichtigung (da Drogen und Alkohol im Spiel sind.. mögliche Kindsgefährdung) zu sehen