Hi Mädels,
ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Geburtsklinik.
Meine kleine wird am 1.3.per sectio geholt, eigentliche et ist der 22.3., also genau bei 37+0, wo sie kein frühchen mehr ist.
Der Mutterschutz (8.2-17.5) dürfte sich doch hier durch nicht verändern, sodass ich dann beim AG Elternzeit ab 18.5 anmelde. Stimmt das so?
Und den antrag über Elternzeit ( 7 Wochen vor eintritt) könnte ich auch entspannt 2 Wochen nach der Geburt absenden und muss ich in meinem Fall nicht sofort in der ersten Woche machen, richtig?
Mutterschutzdaten unverändert, stimmt das?
Huhu,
also der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt. D.h. dein Mutterschutz endet am 26.04. und nicht erst im Mai.
Liebe Grüße
Das stimmt nicht.
"Kommt das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist im Anschluss an die Geburt des Kindes um die Anzahl an Tagen, die die Mutter vor der Entbindung an Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen konnte."
Man hätte ja sonst einen finanziellen Nachteil den anderen gegenüber, da man früher Elterngeld kriegt als jemand, der am ET entbindet.
Genau. Wenn dein Kind früher kommt als geplant werden die fehlenden Tage/Wochen vor der Geburt an die Zeit nach der Geburt drangehangen, sodass du insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld erhältst.
Gut,also dürfte sich das Datum Anfang/ Ende mutterschutz ja nicht verändern, meiner Meinung nach.
Hallöchen
Heffi19 hatte ja schon ganz richtig gesagt, dass die Zeit angerechnet wird, damit finanziell keine Benachteiligung stattfindet... Wenn du jetzt denkst, dass dann eine Mama, die später als Termin entbindet mehr Geld bekommst, dann liegst du aber falsch... Ich zb habe 15 Tage übertragen... Ich war zwar insgesamt länger im Mutterschutz, habe aber auch nur 14 Wochen bezahlt bekommen... Quasi fehlten mir 2 Wochen und ein Tag Bezahlung für die Mutterschutzzeit...
Das wollte ich nur noch dranhängen, bevor jemand auf die Idee kommt, diese "Ungerechtigkeit" anzusprechen...
Alles liebe
Das ist aber komisch. Meine Freundin hat 12 Tage übertragen, die wurden drangehangen.
Ich habe für die 10 Tage über ET auch Mutterschaftsgeld bekommen...
Eigentlich hat man dem Arbeitgeber aber auch mitzuteilen wenn sich der ET verändert und wenn ihr doch einen geplanten Termin habt, könntest du das doch eigentlich angeben und es wird neu berechnet oder??
Nö. Der VET bleibt gleich und nur von diesem wird ausgegangen vor der Geburt.
Ichhabe meine Kinder alle en paar Tage früher bekommen. Da dir die Tage, die dir vor der Geburt fehlen, hinten drangehängt werden, bleibt deine Mutterschutzzeit die Gleiche.
Beim Elterngeld sieht es leider anders aus. Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt seines Kindes, unabhängig wann es zur Welt kommt.Wenn du also zum Beispiel 1 Monat Elternzeit an den Mutterschutz hängen möchtest, werden dir 3 Monate Elternzeitberechnet. Du bekommstdas Elterngeld dann aber nur für den dritten Monat, da du in den ersten 8 Wochen ja nach Mutterschutzgeld bekommst.
Okay,also hatte ich Recht, dass die muttetschaftszeit sich nicht verändert.
Dankeschön.
Alles korrekt und du hast etwas mehr Zeit für die Anmeldung der Elternzeit.
Vielen dank 🤗