Hallo Ihr Lieben!
Im Moment weiß ich wirklich keine so richtige Lösung für mein Problem. Aber mal von vorne:
Ich bin ab heute in der dritten Woche krank geschrieben, wegen vorzeitiger Wehen . Mittlerweile wurden die besagten Wehen allerdings eher als sog. "Übungswehen" diagnostiziert und somit stände meiner Berufstätigkeit ja nichts mehr im Wege .
Wenn dem tatsächlich so ist so ist, bin ich einfach nur erleichtert. Trotzdem habe ich natürlich Angst, dass es nicht nur Übungswehen sind, sondern dass bei zusätzlichem Stress Gebärmutterhals und Muttermund in Mitleidenschaft gezogen werden könnten .
Mit meinem FA bin ich so verblieben, dass ich in der nächsten Woche versuche arbeiten zu gehen. Er sagt aber, wenn ich nur ansatzweise das Gefühl hätte mir würde das Arbeiten nicht gut tuen, möge ich doch sofort wieder kommen und er schreibt mich erneut krank.
Das alles ist ja gut und schön, aber nach 6 Wochen bekäme ich nur noch Krankengeld und dann würde mein Mutterschaftsgeld ebenfalls auf der Grundlage des Krankengeldes berechnet werden. Vom Prinzip her finde ich diese Vorgehensweise auch vollkommen korrekt, aber ich bin nun mittlerweile mit meiner Ausbildung 9 Jahre in diesem Unternehmen beschäftigt und war noch NIE einen einzigen Tag krank. Selbst bei der heftigsten Grippe habe ich mich ins Büro geschleppt und irgendwo sehe ich es nicht so ganz ein, weil ich nun einmal in der Beschäftigungszeit ausfalle, direkt auf eine nicht unerhebliche Summe Gehalt zu verzichten, falls meine Angst zu groß ist und ich nun doch lieber zu Hause bleiben möchte . Wir pfeifen zwar nicht auf dem letzten Loch, aber da ich realtiv gut verdiene sind es nicht gerade ein paar Peanuts .
Die einzige Lösung wäre ein Beschäftigungsverbot, aber als ich dieses Wort bei meinem FA in den Mund nahm, merkte ich schnell, dass er gar nicht wußte was das ist . Er hielt ein Beschäftigungsverbot und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für das gleiche .
Jetzt meine eigentlichen Fragen:
- Würdest Ihr trotz Unsicherheit und Ängstlichkeit arbeiten gehen? Mein Pflichtbewußtsein sagt ganz klar "JA", meine Angst dem Zwerg gegenüber "NEIN".
- Würdet Ihr in den sauren Apfel beißen und auf einen Teil des Geldes verzichten oder würdet Ihr Euch um ein Beschäftigungsverbot bemühen?
Irgendwie ist es mir peinlich da nach zu fragen, da das so aussieht als ob ich zu faul wäre zu arbeiten und das ist nun wirklich nicht so. Ich arbeite teilweise derzeit sogar von zu Hause aus. Wie sollte ich meinem FA aber mein Anliegen offenbaren, ohne als "faules Stück" dazu stehen?
Sorry, dass es so furchtbar lang geworden ist . Ich muss aber noch hinzufügen, dass ich keinerlei Ärger mit meinem Arbeitgeber möchte, schließlich werde ich nach dem Mutterschutz dort in Teilzeit weiter arbeiten .
LG, Caro + Lene 23. SSW
Ich brauche dringend Euren Rat! (Beschäftigungsverbot?)
Hallo Caro,
ganz ehrlich??? Ich würde mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen!!! Hat mir mein Personaldingsda in meiner Firma sogar empfohlen wenn ich öfters karnk bin!!!
Denk lieber an deine kleine Lene!!!
Alles Liebe
chen + 15.SSW (bald 16. )
Hey Caro!
Du machst dir die Sache ja nicht gerade leicht und es hört sich auch wirklich nicht so an, als ob du einfach gerade mal keine Lust auf arbeiten hättest...
In Anbetracht der Tatsache, dass du ja schon noch eine ganze Weile vor dir hast und Vorwehen zu diesem Zeitpunkt ja auch nicht gerade lustig sind, würde ich versuchen, doch noch ein Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Wieso solltest du freiwillig auf das Geld verzichten, das dir nun einmal zusteht??? Deine Kleine geht auf jeden Fall vor und ich denke, dass du selbst am besten einschätzen kannst, was das Beste für euch beide ist..
Ich bin übrigens auch trotz vorzeitiger Wehen weiter arbeiten gegangen... Jetzt darf ich nur noch liegen, juhuuu
Ganz liebe Grüße,
Kathrin 29. SSW
Hi Caro,
Dein Mutterschaftsgeld wird nach Deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Schutzfrist berechnet. Die Krankengeldzahlung würde dabei aber ausser acht gelassen. D.h. wenn Du z. B. ein festes Monatsgehalt bekommst, nach diesem auch das Mu-Geld berechnet wird. Insofern hast Du da keinen Verlust.
Das Krankengeld ist natürlich geringer. Bei vorzeitigen Wehen ist es eigentlich kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Arbeitsunfähigkeit. Aber wenn Dein Arzt Dir das ausschreibt lass es Dir geben, dass ist die einfachste Lösung. Du hättest keinen finanziellen Verlust und Dein AG holt sich Dein Entgelt, welches Du ja in voller Höhe weiterbekommst, bei der Ausgleichskasse wieder.
Ich wünsch Dir alles Gute und liebe Grüße
Nicki und Luca 35. SSW
Hallo Liebes,
auf keinen Fall würde ich arbeiten gehen, wenn's noch nicht 100%ig i. O. ist. Krümel soll ja nicht geschadet werden. Und ich würde mich dann auf jeden Fall um ein Beschäftigungsverbot bemühen. Notfalls musst du halt deinen FA aufklären. (wird der Spieß halt rumgedreht )
Drücke dir die Daumen dass alles Gut geht. Was machen denn die Schmerzen? Spürst noch was?
In eigener Sache: Caro du bist ein Schatz. Es geht um deine Antwort zu einem Beitrag weiter unten: Thema Kinderzimmer
Danke für den Hinweis auf deine Webseite, denn ich hab dort das Bettchen gefunden was ich im Toysrus gesehen habe aber leider ausverkauft war. Danke, danke, danke. Küsschen.
Dann hab ich weiter geblättert und gesehen, welchen Namen ihr für eure Süße ausgedacht habt. Hm was soll ich sagen unser Kleine soll Mia heißen. Auch wenn's ihn mittlerweile häufiger gibt. Der Hinweis zu deinem Mann mit den Alternativen Namensvorschlägen passt übrigens auch zu meinem.
Ach und noch was haben wir gemeinsam: War auch zur gleichen Zeit wie du Hause wegen Vor-/ Übungswehen. Mir geht's aber wieder gut und bin wieder am Arbeiten. Ok außer jetzt gerade vielleicht .
So jetzt ist's bei mir lang geworden.
Liebe Grüße und alles Gute
Katja + 20. SSW
Hallo Katja!
Danke für Deinen lieben Worte und schön, dass ich indirekt zur Gestaltung des Kinderzimmers beitragen konnte .
Schmerzen habe ich keine mehr, aber der Bauch wird halt ständig hart . Zu 90% wird allerdings nur die rechte Seite hart und die Antworten diesbezüglich gehen total auseinander. Die einen sagen es wären trotzdem Wehen, die anderen sagen das wäre das Kind .
Wird Dein Bauch denn gar nicht mehr hart??
Ich finde Mia wunderschön und habe ich mich auch nur ganz schweren Herzens von diesem Namen verabschiedet. Ein Jungenname wäre viiiiel einfacher gewesen, aber wie Du schon sagst, sind die Männer einfach passiv.
Lene scheint beschlossene Sache zu sein, owbohl ich manchmal auch zweifel . Bei uns ist es eh schon mittlerweile die kleine "Leni", aber da es keinen Namen mit "i" am Ende werden soll, bleibt es offiziell bei Lene .
LG, Caro + Lene 23. SSW
Moin Caro!
Nun die Schmerzen sind nicht mehr so heftig und seit dem ich weiß, dass es nur fruchtlose Wehen sind, ist es für mich auch nicht so schlimm. Vielleicht bin ich auch nur schmerzempfindlicher als andere. Obwohl ich als Kind eher das Gegenteil war.
Der Bauch wird auch hin und wieder hart. Das sind aber scheinbar die Übungswehen und solang der Mumu noch fest und geschlossen ist mach ich mir auch keine großen Sorgen. Ich taste ihn hin und wieder ab. (sorry)
Lene ist toll und wäre es kein Name der mit L beginnt würde der bei mir auch in die engere Auswahl fallen. Aber mein Mann möchte keine Vornamen die mit L beginnen, da unser Nachname mit L beginnt. Verstehn tu ich's nicht. Er findet es hört sich dann doof an.
Wünsch dir was
Grüße
Katja + inside
Hallo lala
erstmal ich bin der Mann von nexel (also nicht erschrecken), ich bin so ein Krankenkassenfutzi und arbeite zufällig im Bereich Krankengeld und Mutterschaftsgeld.
Zum einen hast Du kein gutes Los mit deinem FA gezogen, wenn der keine Ahnung von Beschäftigungsverbot (BV)hat (ganz schlechtes Kino), er sollte sich mal im Mutterschutzgesetz ein wenig einlesen. Es ist richtig, dass bei einem BV das vereinbarte Gehalt vom AG weitergezahlt wird. Aus der Praxis weiß ich, dass es nur Probleme gibt, wenn es sich bei deinem AG a) um ein kleines Unternehmen handelt, b) der selbst ein Arzt ist (eine Krähe hackt der anderen...., c) der Arzt nicht weiß was es ist.
Finanziell ist natürlich dass BV dem Krankengeld vor zuziehen, da ja kein Verlust entsteht (es sei du bekommst regelmäßig Zuschläge die werden m.M.n. auch vom AG nicht gezahlt). Ein BV kann der FA aber nur außsprechen, wenn dein Arbeitsplatz wirklich schädlich für dich und dein Kind ist.
So... Thema Krankengeld kurz KG. Das beträgt grob 70% vom täglichen Bruttogehalt, jedoch nicht mehr als 90% vom täglichen Nettogehalt (und nun werden noch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig ). Verwirrung komplett. Zahlt dein AG vielleicht einen Zuschuß zum KG => in der Personalabtl. mal nachfragen.
Das Mutterschaftsgeld kurz Mug beträgt von der Krankenkasse höchstens €13,00 (wenn das Gehalt regelm. mehr als €390,- betragen hat). Der AG steuert jetzt hier noch den den Zuschuß zum Mug, bis zum letzten Nettogehalt dazu, welches im Durchschnitt in den letzten drei vollen Monaten vor Beginn der Schutzfrist bezogen wurde.
Soviel zu Theorie. Ich als Mann in deiner Situation, würde meinen FA nochmal aufsuchen, wenn es dein "kleiner Untermieter" wieder rabatz macht, und ihn auf das BV ansprechen. Sollte er lediglich einen "Gelben" zücken, würde ich mit diesem zur Krankenkasse gehen, und nochmal dort vorsprechen. "Wir" sind meistens so lieb`und befragen den FA nochmal, ob es sich hier um ggfs. eine Risikoschwangerschaft handelt, und ob ein BV medizinisch indiziert ist.
Auch wenn das liebe Geld so schön und wichtig ist, sollte dir deine Gesundheit und die deinen Kindes wichtiger sein. Also Faust in der Tasche machen wenn kein Bv ausgesprochen wird.
Dir und deinem "Untermieter" alles gute ist ja noch ein langer Weg.
P.S.: Mug vor der Entbindung beantragen nicht vergessen
Puuh, das war ja jetzt ne Menge Input, aber herzlichen Dank für so viel Mühe .
Ich arbeite in einem mittelgroßen Unternehmen (kein Arzt ) und bekomme einen festes Gehalt.
Letztendlich tendiere ich auch mehr zum zu Hause bleiben, aber dieses furchtbare schlechte Gewissen, macht mich ganz kirre . Obowhl meine Maus zweifels ohne das wichtigste ist.
Werde jetzt mal den Taschenrechner zücken und mal genau durchrechnen.
Nochmal Danke .
LG, Caro + Lene 23. SSW
Hallo Mann von nexel !
Ist ja toll, was du hier gerade an Infos gegeben hast. Vielleicht kannst du mir noch eine Frage beantworten. "Reicht" eine Risikoschwangerschaft alleine für ein BV aus? Ich dachte bisher, der Arbeitsplatz müsste der Grund für die nicht mehr zumutbare Tätigkeit darstellen und nicht die medizinische Indikation. Denn dann, so dachte ich, wäre eine AU angesagt.
Würde mich sehr freuen, wenn du mir hierzu noch kurz etwas sagen könntest. Vielen Dank und alles Gute für euch!
Kerstin
Hallo Caro,
ich kenn das mit dem Pflichtbewußtsein, aber in diesem Fall geht das Wohl und das von Lene vor!!! Ich würde mich um ein Beschäftigungsverbot bemühen. Und Du bist auf keinen Fall ein faules Stück! Hier geht es um Eure Gesundheit!
Dein Arbeitgeber tut sich sicher leichter, wenn er weiß, das Du nicht arbeiten kannst, als wenn Du immer wieder ausfällst!
Alles Gute! Und hab kein schlechtes Gewissen!!!
LG Uschi + Magdalena (26.SSW)