Hallo Leute, ist jetzt keine Frage, aber mir ist einfach aufgefallen, dass viele das nicht wissen oder auf die leichte Schulter nehmen: Wenn ihr nicht verheiratet seid, wird bei der Geburt kein Vater eingetragen. Man kann so eine Anerkennung natürlich auch nach der Geburt mich machen. Aber auf den Behördengang werdet ihr keine Lust haben. Also macht das am besten schon vorher. Und am besten direkt auch festlegen, dass ihr euch das Sorgerecht teilt. Sonst hat der Vater weder Recht, noch Pflichten in Bezug auf das Kind. Und Gerichtsverfahren sind teuer, falls es dazu kommt. Solltet ihr verheiratet sein, aber in neuer Beziehung leben und euer neuer Partner ist der Vater. Wird trotzdem erstmal euer Ehemann als Vater eingetragen. Außer, ihr macht vorher die Anerkennung UND euer Ehemann stimmt dem zu. Hab schon häufiger gehört, dass Leute nur eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen und das Sorgerecht mir bei der Mutter ist. Leider dann auch sämtliche Pflichten und Rechte. Falls die Beziehung nicht hält ist sowas häufig der Gegenstand vor Gericht. Also macht das ganze Prozedere. Am besten schon vor der Geburt. Sorry, für den Roman, aber da wissen manche nicht, worauf sie sich einlassen, wenn sie es nicht tun.
Vaterschaftsanerkennung
Hi , ich mach das auch immer vorher , ist viel einfacher 👍
Gibt es einen Unterschied in der Geburtsurkunde wenn man verheiratet ist oder man vorher die Vaterschaft anerkennt und das Sorgerecht teilt ?!
Das ist vollkommen egal. Also im Familienbuch wird das dann anders stehen. Aber nur halt beim Familienstand der Eltern. Aber ansonsten ist es rechtlich das gleiche. Wenn der Freund (also unverheiratet) die Vaterschaft anerkennt und das Sorgerecht erklärt dann hat er ja die selben Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind, wie ein Ehemann es hätte. Nur wird beim Ehemann halt automatisch davon ausgegangen, dass er der Vater ist, und das sich die Eltern das Sorgerecht teilen. Heutzutage ist es ja auch (zumindest in Deutschland) absolut irrelevant ob ein Kind in einer Ehe oder außerhalb geboren wurde.
So bald die Vaterschaft anerkannt ist bei den Behörden und man das Sorgerecht nicht teilt, hat der Vater trotzdem Rechte und Pflichten Vorallem wenn man sich trennt. Das alles alleine bei der Mutter bleibt ist nicht richtig. Der Vater muss Unterhalt zahlen dazu ist er verpflichtet sobald er die Vaterschaft anerkennt. Das nur mal so zur Info
Ich ergänze mal noch meone meine vorschreiberin
Man braucht kein gericht um dem mann im falle der trennung das geteilte sorgerecht zu geben. Da reicht auch ein gang aufs jugendamt. Kostet dann halt etwas geld. Bei uns auf der gemeinde etwa 90 euro.
Gut. Ja, dass mit dem Unterhalt hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Aber ich kenne tatsächlich einen Fall, wo der Vater eben kein Sorgerecht hatte, und nur als Vater anerkannt war, es zur Trennung kam, und die Mutter ihm das Kind seit über nem Jahr vorenthält. Und ohne Gericht läuft da nix. Er muss sich das erst erstreiten, weil die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Abgesehen davon kann ein Vater dann eher auch offizielle Sachen im Namen des Kindes erledigen. Kann natürlich sein, dass es Konstellationen gibt, wo es sinnvoller erscheint, dass die Mutter allein das Sorgerecht hat. Aber ich finde man sollte sich da auf jeden Fall zumindest Gedanken machen und nicht auf etwas verzichten, weil die Beziehung aktuell gut läuft. Abgesehen davon ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind schon ein sehr umfassendes Recht.
Wir wollten es vorher machen, bei uns am Standesamt "wollten" es vor der Geburt nicht machen
Haben es dann nach der Geburt gemacht, wir hatten Glück nach 10 Minuten hatten wir alle Unterlagen (mussten auch nur zu 1ner Person, also die hat Vaterschaftsannerkenung, Sorgerecht und Geburtsurkunde gemacht)
Guten Abend zusammen,
Ich finde den pauschalen Rat, neben der Vaterschaftsanerkennung auch immer gleich die Sorgeerklärung zu machen, ziemlich gefährlich.
Bitte informiert euch unbedingt vorher, was mit dem gemeinsamen Sorgerecht auf euch zukommen kann.
Bei noch bestehender Ehe wird die Vaterschaftsanerkennung eines neuen Partners erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Ehemann rechtlich der Vater. Er muss also zB die Namenserklärung für das Standesamt mit unterschreiben und das Kind erstmal in die Familienversicherung bei der Krankenkasse aufnehmen.
Viel Erfolg!