Hallo zusammen,
ich habe gerade ein sehr frustrierendes Telefonat mit unserer Reiseversicherung hinter mir und ärgere mich sehr.
Wir haben bei der ERV einen Jahres-Reise-Komplett-Schutz gebucht.
Ich war letzte Woche zuletzt beim FA und habe mir dort eine Bestätigung geben lassen, dass einer Reise aus medizinischen Gesichtspunkten zum aktuellen Zeitpunkt nichts im Wege steht.
Ich bin bei 19+5 und hatte bisher keinerlei Komplikationen.
Jetzt wollte ich für Ende April eine Woche Urlaub mit Flug buchen und mir eigentlich nur kurz bei meiner Versicherung die Bestätigung holen, dass diese die Stornokosten übernehmen, sollte doch vor der Reise noch eine Komplikation eintreten.
Jetzt erzählte mir aber die Dame am Telefon, dass alle mit der Schwangerschaft verbundenen Krankheiten nicht versichert wären, da ich ja vor Buchung meiner Reise schon von der Schwangerschaft wusste.
Klar - allerdings wusste ich bei Buchung der Reise ja auch dass ich aktuell reisefähig bin. Und für den unvorhersehbaren Fall dass jetzt doch Komplikationen auftreten sollten oder ich mir ein Bein breche, habe ich doch genau diese Reiseversicherung.
Ihr seht: die Begründung ist für mich völlig sinnfrei - eine Schwangerschaft ist schließlich per se keine Krankheit, die eine Reise verhindert.
Ich hab mal kurz gegoogelt und viele Seiten/Versicherungen empfehlen sogar, in der Schwangerschaft einen Reiseschutz abzuschließen. Es scheint also tatsächlich keine gängige Praxis zu sein, sondern eine sehr ärgerliche Ausschlussklausel meiner Versicherung.
Kann mir jemand eine Reiseversicherung empfehlen, die ihrer Verpflichtung auch nachkommt, wenn man vor Buchung der Reise bereits von der Schwangerschaft wusste?
Oder weiß vielleicht jemand ob das rechtens ist?
In den Versicherungsbedingungen steht, dass "Schwangerschaft sowie Schwangerschaftskomplikationen" mitversichert sind. Es ist allerdings nicht näher benannt, dass dies nicht gilt, wenn man bei Buchung bereits schwanger war.
Chronische Krankheiten sind ja schließlich auch mitversichert, sofern in den letzten 6 Monaten nicht akut behandelt wurde.
Ich finde das ich ziemlich vergleichbar. Auch da bucht der Kunde im Glauben er wäre reisefähig eine Reise. Wenn dann eben leider eine Verschlechterung seines Zustands eintritt, muss ich Versicherung zahlen...
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen...
Reiseversicherung in der Schwangerschaft
Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung:
Was ist versichert?
Wurde die Schwangerschaft bereits vor Versicherungsabschluss festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche eine Frühgeburt oder schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten.
Das hat mir beim letzten Urlaub (vor 2 Jahren) mein Reisebüro gesendet.
Hoppala, da ist der Rest vom auszug:
Diese Versicherung würde pro Pers. € 44,-- kosten und sind erst 10 Tage nach Abschluss versichert!
Wenn alle eingereichten Unterlagen vorhanden und akzeptiert werden, würden Sie den kompletten Reisebetrag ohne Selbstbehalt retour bekommen. Stornieren können Sie auch noch am Anreisetag.
Ohne Versicherung gelten die ARB von Gruber Reisen, je näher Sie zum Reisetermin hin stornieren umso höher sind die Stornogebühren, bis 90 % des Reisepreises.
Hm - seltsam. Die ERV ist ja meine Versicherung...
Allerdings haben wir die Versicherung schon seit 2 Jahren - die Schwangerschaft ist somit innerhalb der Versicherungszeit eingetreten.
Ich weiß nicht ob es bei einer Reiseversicherung auch so ist, aber man darf ja so nicht doppelt versichert sein, z. B. 2 Unfallversicherungen und doppelt kassieren. Da hat die ältere Versicherung das Vorrecht.
Vielleicht solltest du das abklären bevor du eine Neue abschließt. Sollte es so sein und es tritt ein Schadensfall ein, ist die ERV trotzdem für verantwortlich, da du ja bei ihnen versichert bleibst bis zu einem evtl. Kündigungsende.
Naja - ich könnte den Schadensfall ja gar nicht doppelt einreichen, weil die ERV ihn ja anscheinend nicht übernimmt.
Ich würde im Prinzip ja nur die Versicherungslücke schließen wollen...
Aber ich ruf da jetzt echt nochmal an, vielleicht hatte die Dame am Telefon wirklich keine Ahnung.
Ich habe auch eine Reiserücktrittsversicherung bei der ERV und musste sie sogar in Anspruch nehmen- allerdings nicht auf Grund von Komplikationen in der Schwangerschaft . Ich habe die Versicherung für eine Reise abgeschlossen und war zu dem Zeitpunkt schon schwanger. Ich habe mich vorher telefonisch rückversichert, dass die Versicherung auch in diesem Fall und bei Komplikationen in der Schwangerschaft greift, was mir bestätigt wurde und auch so in den Bedingungen steht.
Danke für deine Antwort.
Mittlerweile habe ich bei einem erneuten Anruf erfahren, dass das so explizit erst seit 2017 in den Bedingungen steht.
Da ich meine Versicherung allerdings 2016 abgeschlossen habe, gelten für mich die alten Versicherungsbedingungen - hier waren anscheinend die Komplikationen einer Schwangerschaft nicht explizit eingeschlossen.
Aber seltsam ist trotzdem, dass mir 3 Mitarbeiterinnen was anderes erzählen. Vll sollte ich doch einfach buchen und im Schadensfall einfach so oft anrufen, bis ich jemanden am Telefon hab, der die Kosten trägt