Hallo ihr Lieben,
ich bin derzeit in der 14 ssw.
Mein Partner und ich haben uns getrennt und für mich wird es auch keine gemeinsame Zukunft mehr geben.
Er möchte die Vaterschaft anerkennen und auch seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Problem ist nur, er ist angehender Lerher und wartet nun seit ewigkeiten auf einen Ref-Platz. Im September ( Oktober kommt das Baby) wird er erfahren ob es denn nun diesmal geklappt hat. Falls dies der Fall sein sollte, wird er 1.300€ netto verdienen in den nächsten 2 Jahren bis er mit dem ref fertig ist.
Laut Düsseldorfer Tabelle stehen mir ( bei weniger als 1.900€ netto ) 354€ vom Vater zu. Wäre das auch in diesem Fall so ?
Hat jemand Erfahrung ? Ist evtl alleinerziehend ? An wenn muss ich mich wenden ?
Ich bin dankbar für jede Auskunft.
Lg
Zukünftig Alleinerziehend
Hallo Liebes!
Ich war bei meinem Sohn auch alleinerziehend.
Ich habe mich in der Schwangerschaft beim Landratsamt bei der schwangeren Beratungsstelle gemeldet, die hat mir bei sehr vielem bürokratischem usw. weitergeholfen.
Beim Jugendamt wurde nach der Geburt Unterhaltsvorschuss beantragt (dies ist jedoch nur ein Anteil des zustehenden Unterhalts).
Ich kann dir nur empfehlen dich bei der schwangeren Beratungsstelle zu melden.
Alles gute für dich!🍀
Hallo,also wenn dein ex 1300€ netto verdient,dann hat er ein Selbsterhaltungskosten von 1200€,von den 1200€ muss er seine Miete und eventuelle vorangegangenen Schulden die vorm Kind entstanden sind zahlen,du bekommst dann den Rest vom unterhaltsvorschuss,die für ihn aber wieder als unterhaltsschulden für die nächsten Jahren bis er mehr verdient angerechnet wird! Dir stehen vom Prinzip 354€ zu von der Summe musst du die Hälfte vom Kindergeld abziehen das heißt im Grunde stehen dir 257€ Unterhalt zu. Die fehlenden 157€ müsstest du vom Amt bekommen.und er ist verpflichtet jedes Jahr seine Abrechnung abzugeben und Veränderungen mitzuteilen
Der Selbstbehalt liegt bei 1080€. Sollte er irgendwann in einer neuen Beziehung sein und mit jemandem zusammenleben, reduziert sich dieser nochmal um 10%. Das Jugendamt gibt vor, dass in einer Partnerschaft erwartet werden kann, dass der Partner diese 10% finanziell abfängt.
Das stimmt alles nicht.
Die 354 Euro wären dann aber noch abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Das ist da mit eingerechnet.
Moin!
Der Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro.
Alles darüber kann theoretisch als Unterhalt abgezogen werden, allerdings kann er noch gewisse Dinge geltend machen. Das muss man im Einzelfall sehen.
Da das insgesamt knapp wird, würde ich mich drauf einstellen, dass du erstmal nicht den vollen Unterhalt vom Vater bekommst. Später als Lehrer wird er ja genug verdienen.
Ich würde nach der Geburt eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten und gleichzeitig Unterhaltsvorschuss beantragen. Der liegt glaube ich bei 160 Euro. Das JA regelt dann alles für dich, zieht den Unterhalt vom Vater ein, verrechnet mit dem Unterhaltsvorschuss, überweist dir das Geld und du musst dich um nichts kümmern.
Mit deinem Ex passiert dadurch auch nichts Schlimmes, solange er pünktlich zahlt
LG, Nele
PS: Vom Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle musst du immer das halbe Kindergeld abziehen.
Wenn er so ewig schon wartet, und es nicht sicher ist, sollte er sich vielleicht noch schnell in Berlin bewerben. Hier gibts Plätze!
Kommt jetzt auch drauf an, wo ihr wohnt, aber wenn man flexibel ist kriegt man sofort irgendwo nen Platz. Und offensichtlich soll es ja schnell gehen mit dem Beginn!
Ja, das ist nun der dritte Anlauf. Er hat sich in Rheinland Pfalz und Hessen beworben. Er hat deutsch, Ethik und Philosophie studiert und möchte gerne an ein Gymnasium gehen. Bisher hagelte es nur absagen!
Angeblich will er sich jetzt deutschlandweit bewerben. Ich bin gespannt.
Bei ihm wird so oder so nichts zu holen sein erstmal. Ich habe auch gelesen, dass mir auch Unterhalt für mich zustehen würde (selbst nicht verheiratet) . Ich blicke bei diesen ganzen bürokratischen Dingen nicht mehr durch. Selbst die Texte die im Netz stehen sind so schwer zu verstehen.
Trotzdem danke für deine Nachricht :)
Danke für Eure vielen Antworten.
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Wohnung in der Nähe meiner Eltern. Deshalb ist es für mich so wichtig, mit was ich rechnen kann an Geld. Sonst muss ich danach nochmal umziehen weil ich mir die Miete nicht leisten kann.
Viele bekommen ja auch Wohngeld. Hat da nochmal jemand eine Info zu ?
Liebe Grüße
Ohje... erstmal tut mir leid das du das Kind alleine bekommen wirst..
Ich nehme an du arbeitest? Oder hast gearbeitet?
Du kriegst ja dann erstmal dein elterngeld plus kindergeld.. wenn du plus unterhalt dann bei 1100-1200 euro bist wirst du wohl leider kein Wohngeld oder sonstiges bekommen...
Eine freundin allein erziehend verdient 1000 euro plus 150 euro unterhalt und 194 Kindergeld.. sie bekommt auch keinerlei zuschüsse oder Vergünstigungen...
Kommt halt auf deine berufliche situation jetzt an die keiner hier weiss...
Hallo , danke für deine Nachricht .
Ich arbeite für eine namenhafte Kosmetikfirma. Finanziell bin ich daher noch gut gestellt. Auch während meiner Elternzeit. Nur was ist danach ? Ich kann in meinen Job nicht mehr zurück und werde bei weitem nicht mehr das verdienen was ich jetzt habe.
Mir wurde auch vom Jugendamt gesagt, dass mir das volle Kindergeld nicht mal zusteht, da der Vater das auch zur Hälfte bekommt.
Lg