Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

aktuell befinde ich mich in SSW 5+0 mit unserem ersten Krümel.
Leider musste ich heute aufgrund von plötzlichen Blutungen ins Krankenhaus.

Bis auf Schmerzen im Bauch, mächtiger Angst und Unwohlsein insgesamt ist alles gut.

Ich arbeite derzeit bei einem Betriebsarzt mit 7 Mitarbeitern. Eine meiner Kolleginen befindet sich ebenfalls in schwangerschaft 9+0, ist aber in ganz anderen Bereichen eingesetzt.

Ich arbeite mit Blut, Nadeln und Körperflüssigkeiten. Oft sind wir auf Aussenterminen unterwegs u.a. in Kindergärten, Behindertenheimen und Kliniken.
Unser Arzt wird mir aufgrund von Mitarbeitermangel kein Verbot erteilen, bin mir da so gut wie sicher.

Besteht die Indikation Zuhause zu bleiben? Wer außer der Betriebsarzt kann Beschäftigungsverbot erteilen?

Lg

1

Jeder Hausarzt darf es.

2

Jeder Frauenarzt und Hausarzt darf das machen. Üblicherweise wollen Hausärzte, dass die Frauenärzte das machen.
Sein Arbeitgeber könnte dich aber auch für die Zeit der SSW in einen anderen Bereich einsetzen, welches nicht so gefährlich wäre.

3

Nur damit ich es richtig verstehe: du bist arbeitsmedizinische Assistentin bei einem BA? Praxis oder überbetrieblich (der Beschreibung nach kann es ja nicht in einer Firma sein). Sprich: der BA ist dein AG? Wie habt ihr die eigene Vorsorge und Betreuung geregelt?
Bei uns ist es so, dass wir es praktisch alle intern machen aus Bequemlichkeit, aber dir muss ja ein unabhängiger BA angeboten werden, weil dein Chef ja das eigentlich gar nicht darf (unsere Leiterin macht es genau aus diesem Grund explizit nicht, und es wird immer von einer von uns angestellten BÄs gemacht). Also müsste es ja unabhängig von deinem AG noch einen betreuenden BA geben.
Ansonsten gilt für dich natürlich das, was für alle anderen auch gilt. Und ein BA als Chef sollte das besser wissen als jeder andere AG.
Allerdings heißt es tatsächlich nicht automatisch BV. Wenn du in der Arbeitsmedizin arbeitest, hast du das BV-Thema mit Sicherheit mitbekommen. Die Preisfrage ist letztlich, ob du entsprechend eingesetzt werden kannst. Und wenn nicht, muss er dich als AG ins BV schicken (und braucht dafür auch eigentlich keine andere Einschätzung, das sollte er als FA für Arbeitsmedizin schon selbst wissen).
Ansonsten über das Regierungspräsidium (wobei das für einen Arbeitsmediziner maximal peinlich wäre, wenn rauskommt, dass er sich nicht ans MuSchuG hält).

Nichts für ungut: ja jeder Arzt darf, aber gerade wenn du in dem Bereich arbeitest, solltest du wissen, dass hausärztliche Atteste nicht in allen Fällen sinnvoll sind, weil sie den Arbeitsplatz und die Möglichkeiten vor Ort eben nicht kennen. Der Gyn ist für seinen Teil zuständig, ansonsten der BA (eigentlich der, der für dich Vorsorge macht, aber dein AG kann ja nun wirklich nicht behaupten, dass er sich nicht auskennt).
Bzgl. der Blutungen aktuell würde ich es ohne Details zu kennen erstmal als AU einordnen.
Für danach solltest du deinem AG die Schwangerschaft offiziell mitteilen und um umgehende Gefährdungsbeurteilung und Einsatz entsprechend MuSchuG fordern. Falls er echt nicht mitspielt, wende dich an den zuständigen Gewerbearzt.

5

Vielen Dank für den umfassenden Text. Bei uns ist es ein bisschen kompliziert - mein Chef hat uns incl den Betriebsarzt als Betriebsärztlichen Dienst. Außerdem gibt es noch eine Druckerei und eine Poststelle.
Wir sind alle in einem Gebäude und haben unabhängig von unseren Bereichen den selben Chef.

Aussentemine werden in der Regel von meiner Kollegin und mir angefahren- manchmal auch alleine. Es gibt die Möglichkeit an der Anmeldung zu sitzen - allerdings ist das denk ich mal nicht das gelbe vom Ei und so auch bislang nicht vorgesehen.

Wie es z.B. mit Kindergärtnerinnen oder anderen abläuft ist mir klar...nur eben nicht für uns selbst. Soweit ich weiss laufen wir alle über den selben Arzt.

6

Okay, ganz durchblicke ich das tatsächlich auf die Ferne nicht.

Aber bei den Außenterminen: wenn du für den BA arbeitest, betreust du ja nur die Mitarbeiter vor Ort, nicht die Kinder etc., oder? Also sprich, ihr fahrt hin und macht die arbeitsmedizinische Vorsorge? Da hat man ja eigentlich mit den Kindern etc. nichts direkt zu tun, das fände ich eher unkritisch. Spannend ist dann eher, wie es mit den Labortätigkeiten gehandhabt wird oder mit Geräten (Sehtestgerät etc., falls ihr so was mitschleppen müsst). Bzw. wieviel Stunden ihr im Auto sitzt oder ob ihr durch kritische Bereiche müsst (Lärm, Produktionen, Begehungen...).

Wenn bei uns eine Assistentin (oder Ärztin wie in meinem Fall) schwanger ist, sind ganz klar alle Tätigkeiten mit Verletzungsrisiko (BE, Impfungen) gestrichen. Da wir als Großunternehmen auch eine kleine Ambulanzversorgung (sprich minimal hausärztliche Versorgung bei akuten Beschwerden zur Abschätzung, was ja in den allermeisten Fällen harmlos ist und nicht ambulant behandelt werden muss, wie z.B. Erkältung oder Rückenschmerzen) machen, betreuen wir z.T. auch mal "Kranke". Daher halten wir schwangere Assistentinnen idR vom Empfang weg, sondern die machen bei uns das restliche nichtinvasive Programm und die zuarbeitenden Tätigkeiten (Termine, Telefon, Akten...). Für mich wird von den Assistentinnen selektiert, ob die Ambulanz "gefährlich" erscheint oder nicht (ist aber bei uns extrem selten und da ich Antikörper gegen praktisch alles habe schocken mich auch die Anfragen bzgl. Hautausschlägen etc. nicht). Klar, wenn ich alleine wäre und eine Reanimation läuft, wäre ich trotzdem dabei. Meine Chefin sagt aber ganz klar, ihr ist mein Schutz wichtiger und ich solle z.B. im Notfall auf den Notarzt warten und keinen Zugang legen bzw. nur nichtinvasiv helfen. Da hab ich aber das Problem, dass ich das nicht kann. Ich wurde nicht jahrelang darauf trainiert und getrimmt, um dann neben dran zu stehen und nichts zu tun. Wir haben uns geeinigt, dass sie ihre Pflicht erfüllt hat und ich im Einzelfall selbst entscheiden kann (ich mache meinen Job ja schon einige Jahre; außerdem ist das in der Arbeitsmedizin ja eher selten).

Wenn dein Arbeitgeber vom Fach ist und dich trotzdem nicht entsprechend einsetzt, gibt es dafür keine Entschuldigung. Ich finde das schon bei Kollegen anderer Fachrichtungen daneben, aber die haben oft keinen Blick für die Seite, sodass man es da zumindest erklären, wenn auch nicht entschuldigen kann. Aber ein Facharzt für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin darf sich so etwas nicht erlauben.

Alles Gute für dich und sorry, dass der Text schon wieder so lang ist

4

In deinem Fall kein Arzt!
Wenn dein Ag dir keine mutterschutzgetechte Arbeit zuweisen kann, dann muss er es tun!

7

Da du Blutungen hast oder hattest kann es sein, dass dein FA ein Teil-BV ausspricht. War bei mir so. Befristetes BV bis die Gefahr gebannt war 😊

8

Gerade weil du in dem Bereich arbeitest, solltest du es wirklich besser wissen. Ein BV aufgrund von Arbeitsbedingungen (Kanülen - heißt es übrigens, Nadeln nutzen Omas zum Nähen, Blut, etc.) muss der AG aussprechen. Der FA kann ein BV nur aufgrund von medizinischen Gründen aussprechen. Solange der AG die Möglichkeit hat, dich mutterschutzgerecht zu beschäftigen, gibts auch kein BV. Blutungen sind ein Grund für eine AU, sie hängen schließlich nicht mit deinem Arbeitsplatz in Zusammenhang.

Liebe Grüße!

9

Da dein AG für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes ist musst du als erstes mit ihm sprechen und wenn er einen Ausweich Platz hat bekommst du natürlich kein BV