Guten Morgen!
Ich hatte vorgestern schon einen Beitrag erstellt, da ich nicht wusste, wie der Ablauf in der Schule für eine schwangere Lehrerin ist, wann man zum BAD muss usw. Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten, es hat mir sehr geholfen
Ich habe gestern gemeinsam mit meinem Schulleiter die Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt. Ein Punkt war "Unterrichten Sie Kinder unter 10 Jahren?". Wir sind in der Sekundarstufe I, allerdings sind in meiner 5.Klasse Kinder, die noch 9 Jahre alt sind. Weder ich noch mein Schulleiter wusste, weshalb da jetzt genau nach gefragt wird.
Wo ist der Unterschied zwischen 9 und 10 Jährigen?
Danke!!!
Schwanger Lehrerin - Kinder unter 10 Jahren?
Also in Bayern ist es so, dass es da so Altersgrenzen gibt. Ich unterrichte auch Sekundarstufe 1 und mein immunschutz ist nicht überall zu 100% gegeben. Trotz Impfungen.
Und würde ich die ganz kleinen unterrichten, dann wäre ich ins bv gekommen. Weil die so Krankheiten einfach häufiger haben, als die großen.
Da ich aber ältere Schüler habe, wär ich nur ins bv geschickt worden, wenn die Krankheit auftritt.
Lieben Dank für deine Antwort!
Mein FA hat einen allgemeinen Immunstatus gemacht und meinte, dass dieser genauso ist wie der vom Amtsarzt.
Und da kam raus, dass ich Zytomegalie / Windpocken (Variezella-Zoster)/ Röteln / Ringelröteln positiv bin. Das ist ja schon so gu wie alles.
Gegen Mumps/Masern bin ich so oder so geimpft.
Was fehlt denn da noch, was für die unter 10-Jährigen wichtig wäre?
Das sind schon die wichtigsten Sachen.
Bei mir war Masern grenzwertig.
Ringelröteln wird noch getestet. Aber dagegen gibt es ja eh keine Impfung. Und viele sind immun dagegen weil man das irgendwann mal durchmacht ohne es zu merken.
Es geht um Ringelröteln
Zum Thema Ringelröteln-
Ich bin dagegen nicht immun und bin Grundschullehrerin.
Ich würde tatsächlich jedem, der mit Kindern unter 10 Jahren arbeitet empfehlen, sich dann ins BV setzen zu lassen.
Die Bestimmungen für das BV bei keiner Immunität sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (wo ich mich echt frage was das soll) in BRB soll die Krankheit angeblich nur noch im Kindergarten auftreten, obwohl sie nicht mal meldepflichtig ist (woher wissen die das also?)
In meinem Bundesland (BRB) hat mir der Amtsarzt deshalb kein Beschäftigungsverbot gegeben, das machte erst meine Frauenärztin.
Man darf laut Amtsarzt nur ins BV, wenn die Krankheit in der Schule auftritt. Und das tut sie auch in Grundschulen noch ganz oft (zu der Zeit als ich schon schwanger zB an meiner Schule und an der einer Freundin von mir auch)
Der Witz an der Sache ist aber, dass die Krankheit nur dann ansteckend ist, wenn sie noch gar keine Symptome bereitet. Abgesehen davon macht sie bei vielen Kindern auch gar keine Symptome und ist trotzdem da und man kann sich anstecken.
Ich bin jedenfalls froh, dass ich nicht in meiner Schule war als die Krankheit ausbrach....
Also ich musste wg den unter 10jährigen Windpocken nachtesten lassen.
LG