Arztbesuche während der Arbeitszeit

Hallo,

wie macht ihr es mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit?
Opfert ihr eure Überstunden oder wird die Zeit angerechnet?
Wenn ja - braucht man da Bescheinigungen vom Arzt und kosten diese Geld?

Ich bin frisch schwanger und muss jetzt natürlich regelmäßiger zum Arzt. War heute früh, Montag muss ich zum Spezialisten, in 2 Wochen wieder zur Frauenärztin...
Ich arbeite im öffentlich Dienst.

LG
Malini

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Kannst du die Termine auch außerhalb der Arbeitszeit legen ?
Wenn dein AG von der Schwangerschaft weiß, glaube ich stehen dir sogar Arzttermine zu bzw muss er dich frei stellen . Ich weiß das aber nicht ganz genau.
Bei mir läuft es bisschen anders. Habe eine 6 Tage Woche und mir steht ja ein Tag in der Woche frei zu. Da mach ich mir dann Termine oder lege sie vor oder nach der Arbeitszeit. Auch wenn es mir zusteht , ich mach es nicht.
Lg

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Hallo,

Der Arbeitgeber muss dir frei geben, sobald er von der Schwangerschaft weiß. Ich musste auch nie ein Attest o.Ä. vorlegen.

Viele Grüße
Sina

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Der AyG muss sie für die regulären Vorsorgetermine, die auch von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, freistellen. Sie muss aber natürlich die Termine belegen, wenn der AG es fordert. Außerdem ist Frau verpflichtet, Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen, wenn das möglich ist. Termine außer der Reihe bei Beschwerden oder erforderlichen Untersuchungen, die dringend erforderlich und nicht zu einer anderen Zeit erforderlich sind, muss der AG grundsätzlich allen AN erstatten, dafür ist keine Schwangerschaft nötig.

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Dein Arbeitgeber muss dich für Vorsorgetermine freistellen. Aber am besten guckst du mal nach Terminen die entweder ganz früh morgens sind oder halt später.

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Wenn du es anders legen kannst, dann freut sich dein Arbeitgeber bestimmt, wenn du deine Frauenarztbesuche nicht in der Arbeitszeit hast. Allerdings ist er verpflichtet dir Zeit für diese einzuräumen, wofür du weder Überstunden oder Urlaub nehmen, noch die Zeit nacharbeiten musst. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Du musst dir von der Praxis dann eine Bescheinigung über die Zeit deines Besuches ausstellen lassen und sie deinem Arbeitgeber auf Verlangen vorzeigen. Dafür haben die Praxen extra Vordrucke. Manche erheben für die Ausstellung eine kleine Gebühr, nur dass du bescheid weißt. :)

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Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen, sofern das möglich ist.

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Ich arbeite auch im ÖD und sobald ich meine ss bekannt gegeben habe wurden alle Vorsorge Termine die während der Arbeitszeit waren, sogar die die vor der Arbeit lagen (morgens von 8-10 Uhr zb) wurden mir voll angerechnet. Hab allerdings schon in der 8. Woche schon meine Ss bekannt gegeben. Da musst du entscheiden wie du das machst wenn du die ersten 12 Wochen erst abwarten willst. Und das vom Arzt hat nichts gekostet, das war einfach ein Zettel von der medizinischen Angestellten von wann bis wann ich da war. Die Fahrzeit vom FA bis zum Geschäft wurden auch angerechnet :)

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Hallo,

erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

ich versuche die Termine an Nachmittags zu legen.Ab 17 Uhr.Weil ich immer bis 16:15Uhr arbeite.Wenn das nicht geht,nehme ich den ersten Termin morgens und lasse mir das Bescheinigen vom Arzt.Bezahlen musste ich nichts.
Ich bin jetzt bei 9+5. Musste bisher 2x. Der eine war morgens.Habe jetzt in 2 Wochen nochmal ein Termin ,auch wieder morgens.Lasse ich mir auch Bescheinigen. Anders geht das nicht :)

Lg

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was ich vergessen habe: Mein AG weiß von der Schwangerschaft noch nicht Bescheid.

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Dein AG muss dir frei geben für Arzttermine die mit Deiner Schwangerschaft zu tun haben.
Mein Chef rafft das leider auch nicht und ist jedes Mal genervt, aber manchmal lassen sich die Termine nunmal nicht anders legen als in die Arbeitszeit.
Wenns geht lege ich diese auch ausserhalb.

Mir geht es z.B. am Montag so...der Termin ist um 9 Uhr. Es lohnt sich für mich nicht vorher ins Büro zu fahren und je nachdem wie lange es dauert, fahre ich auch danach nicht mehr.
Ich arbeite regulär nur bis 13 Uhr und habe noch mind. 30 Min. Fahrtzeit + warten auf die Bahn (die dann meist natürlich gerade weg ist wenn ich an der Haltestelle bin).

Sollte ich am Montag nicht mehr ins Büro fahren, gleite ich alle Stunden nach dem Termin per Überstunden ab. Alles was Arztzeit ist nicht.

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Bisher war nur ein Termin ungünstig um 11 Uhr. Da sagte ich halt, dass der Termin schon eeeeeewig steht und ich den nehmen musst, wie er kam.
Ich werde für Arztbesuche freigestellt. Soweit ich weiss, muss dein Arbeitgeber dich für Arzt besuche zwecks Schwangerschaft freistellen. Beim Arzt bekommst eine Bescheinigung. Einfach danach fragen

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Was hier teilweise geschrieben wird, ist nicht ganz richtig. Grundsätzlich hast du deine Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu legen, sollte dies nicht möglich sein, weil du bspw von 8-18 Uhr arbeitest, hat dich dein Arbeitgeber freizustellen. Hierbei entstehen keine Minusstunden.
Arbeitest du aber beispielsweise nur Teilzeit hast du die Termine außerhalb deiner Arbeitszeit zu legen.

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Das gilt grundlegend für allg. Arztbesuche, aber nicht während der SS.
Da hat man aufgrund der vielen Termine ja recht wenig Einfluss manchmal. Daher muss der AG so oder so freistellen.
Natürlich ist es immer besser ausserhalb der Arbetiszeit zu nehmen, aber wnen ich danach jedes Mal gucken würde, wäre ich ewig auf Terminsuche mit der Praxis. Die haben ja nunmal mehrere Schwangere die im Rhythmus bleiben müssen. Und dann noch alle anderen Termine von Damen die nicht schwanger sind.

Lt. Mutterschutzgesetz ist man ohne wenn und aber freizustellen, daher steht dort auch nicht, dass man versuchen soll die Termine ausserhalb der Arbeitszeit zu legen.

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Nein, dass ist nicht richtig.
Dem Arbeitgeber obliegt grundsätzlich die Treuepflicht ggüber dem Arbeitgeber und somit auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Ist es der Schwangeren ohne Probleme möglich die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen, hat sie das zu tun. Erst wenn dies nicht möglich ist, greift Paragraph 7 des MuSchuG. Eine Schwangerschaft ist kein Freifahrtsschein.
Es gibt auch entsprechende Gerichtsurteile dazu.

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