CH - Grenzgängerin und Chef will, dass ich bald möglichst wieder reise

Hallo Ihr Lieben,

ich habe schon versucht etwas zu finden, aber irgendwie bin ich immer ein "Spezialfall" und weder Google noch die Suche hier haben geholfen.

Vorgeschichte:
Ich arbeite eigentlich in Basel, aber wohne in der Nähe von Frankfurt, deshalb Grenzgänger. Normalerweise bin ich locker 80% des Monats beruflich unterwegs (Europa und USA), natürlich bin ich im Büro in der Schweiz oder eben meistens an den anderen Standorten wo wir Produktion haben.

Situation:
Seit Mitte März bin ich in D im "home office" und auch sehr froh darüber. Ich war seit dem auch nicht mehr im Büro sondern regle alles von daheim aus was die Arbeit angeht und das funktioniert auch sehr gut.
Mein Chef ist schon vor zwei Wochen wieder in D unterwegs gewesen und wollte auch, dass ich mitkomme. Irgendwann hat er aber alles allein geplant und ist auch allein gefahren. Ich muss dazu sagen, dass ich bis jetzt noch keinem in der Firma gesagt habe, dass ich schwanger bin, weil ich einfach noch nicht mal meiner Familie persönlich sagen kann was los ist und es fühlt sich so komisch an dem Chef etwas zu sagen, wenn es noch nicht mal die eigene Mutter weiß. Außerdem will ich ihnen auch keine Munition geben mich loszuwerden, denn ist ein von Männern geleitetes Unternehmen und ich habe gesehen wie "nett" man zu schwangeren Kolleginnen war.

Problem:
Die Grenzen werden jetzt sicher bald wieder auf sein und es hält mich theoretisch nichts auf in die Schweiz (ja da durfte ich auch vorher schon hin), Frankreich, Spanien, Österreich etc. zu fahren. Ich habe keine Auto und mache normalerweise alles mit dem ÖV.
Chef meinte diese Woche ich soll dann spätestens Anfang Juni wieder los, dann wäre ich in der 18.Woche...
Deutsche Hebamme und auch meine deutsche Frauenärztin meinten ich soll doch mal über ein Berufsverbot nachdenken. Ich glaube soweit muss man es nicht treiben denn ich sitze ja nur am Schreibtisch und tippe am Computer, aber das mit dem herumreisen und den ganzen Tag unter Leuten sein wo man sich am Ende noch mit Covid-19 ansteckt nur weil man zum Zulieferer soll, sehe ich nicht ein. Außerdem weiß ich nicht wie sich das mit den deutschen vs. den Schweizer Regeln verhält und ob das überhaupt möglich ist.

Ihr seht schon, es ist nicht so einfach da hier verschiedene Dinge zum Tragen kommen: Es gelten Schweizer Regeln auch wenn ich in D wohne und alle Deutschen meinen es ist so "einfach".

Kann mir vielleicht jemand Tipps geben?

Danke für eure Hilfe und Anregungen,
J

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Uh kompliziert. Welcher Ort ist denn als dein Hauptarbeitsplatz definiert? Das Homeoffice oder das Büro in Basel? Und ist das in Basel der Hauptsitz und ist die Firma in der Schweiz ansässig oder ist da nur ein Sitz?

Nach deutschen Arbeitsrecht muss dir dein Arbeitgeber einen SS-gerechten Arbeitsplatz anbieten. Kann er dies tun, weil du zB. weiter aus dem HO arbeitest, brauchst du kein Beschäftigungsverbot. Ist das nicht möglich, weil zB. der Kundenkontakt und damit
aktuell die erhöhte Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 nicht umgangen werden können, könnte ein BV die Folge sein.

Wenn du den speziellen Schutz als Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz haben möchtest dann bleibt dir nichts anderes übrig als die SS anzugeben. Ich kann verstehen, dass es die Familie zuerst wissen soll. Vllt musst du da dann aber auf ein Videotelefonat ausweichen um es ihnen zu sagen, wenn es persönlich nicht möglich ist.

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Hallo h4e18,

danke für deine Antwort.

Hauptarbeitsort ist laut Vertrag Basel. Home office gibt es nur wegen der momentanen Situation aber ist sonst eigentlich nicht vorgesehen und wird auch nicht gern gesehen, weil man ja "nur" arbeitet wenn einer zuschaut ...

Soweit ich es gelesen habe, gibt es in der Schweiz kein Berufsverbot und schon gar nicht für Schreibtischtäter wie mich. Es gibt dann nur Krankschreibung und dies auch nur beschränkt je nachdem wie lange man schon für die Firma tätig ist. Es ist irgendwie kompliziert ...

Danke für deine Hilfe,
J

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Ach man. Dann bin ich leider auch raus, weil ich leider nicht weiss wie sich das im
schweizerischen Recht oder bei Grenzgängern verhält. Es gibt aber einen Grenzgängerverband. Vielleicht googlest du den mal und kannst dir da Infos einholen.

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Hallo,

Ich bin auch aus der Schweiz und vielleicht kann ich dir weiterhelfen.

Hier bei uns gibt es kein Berufsverbot und wenn du keine Schwangerschaftskomplikationen hast wirst du leider auch nicht so leicht krankgeschrieben.

Dh du wirst deinen Job so lange wie möglich ausüben müssen.

Ich würde dir den Tipp geben mit deinem Arbeitsgeber zu sprechen, wenn du ihm deine Ängste schilderst wird er dich bestimmt berücksichtigen und dich nicht mehr um die halbe Welt schicken.

Mein Mann zb is auch im Einkauf und reist viel und sehr weit, gegen Ende meiner Schwangerschaften durfte er auf Grund dessen immer im Büro bleiben, mir zuliebe.

Trau dich, er wird es bestimmt verstehen 🍀

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Das sehe ich auch so, wohne ebenfalls in der Schweiz. Grundsätzlich ist es das Problem des Arbeitnehmers, in Frankfurt zu wohnen, wenn der Arbeitsort Basel ist. Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber an einer vernünftigen Lösung ebenfalls interessiert ist, wenn er diese Konstellation bisher hingenommen hat. Ich würde die Situation möglichst schnell ansprechen. Je mehr Zeit verbleibt, desto eher hat auch der Arbeitgeber Flexibilität, eine Lösung zu finden.

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Wie schon von jemand anderem geschrieben gibt es in der Schweiz kein Berufsverbot und eine Krankschreibung auch nur, wenn man wirklich krank ist.
Beim Seco kann man eine Broschüre zum Mutterschutz herunterladen. Das würde ich dir empfehlen, auch wenn ich auf den ersten Blick nicht sehe, dass deine Arbeit irgendwie in die verbotenen Bereiche langt.
Du hast aber als Schwangere das Recht gar nicht mehr auf die Arbeit zu gehen oder deine Stunden zu kürzen - geht aber natürlich mit entsprechend weniger Gehalt einher.
Ich würde an deiner Stelle mal mit deinem Arbeitgeber reden und klären ob du nicht evtl in home office bleiben kannst oder in den Innendienst wechseln kannst. Letztlich würde ich es baldmöglichst mit deinem Arbeitgeber besprechen, gerade zb wegen der Zeit nach der Geburt (14 Wochen Mutterschaftsgeld in der Schweiz vs über ein Jahr in Deutschland) und bedenke auch, dass du nach Schweizer Recht bis zur Geburt arbeiten müsstest.... Was ja aber mit der Pendelei und den Auslandsreisen wirklich schwierig ist.