Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meiner Freundin helfen. Sie stand eben weinend vor meiner Tür. Sie hat heute ihre Kündigung erhalten und ist schwanger. Sie wäre dann ab der 31. SSW arbeitslos. Nun fragte sie eben 1000 Dinge und ich hatte ehrlich gesagt keine Ahnung. Vielleicht kann ja einer von Euch helfen:
1. Kann man sich so kurz vor der Entbindung noch Arbeitslos melden? Oder gibts da irgendwelche Fristen?
2. Sie hat Anspruch auf Alo-Geld (das hab ich eben schon nachgeschaut!). Dann ist sie ja über das AA auch krankenversichert, oder?
3. Und wenn ja, wie sieht das nach der Entbindung aus? Wird sie weiterversichert, oder nicht? Da ihr Mann privat versichert ist, könnte sie nicht einfach in die Familienversicherung!
4. Hat man als Arbeitslose Anpruch auf Mutterschaftsgeld von der KK?
Ich wollte Morgen früh direkt mit ihr zum Arbeitsamt, um einen Antrag abzuholen. Ich würd mich aber freuen, wenn ich diese Fragen für sie schon vorab klären könnte!
Liebe Grüße
Mimi
Freundin wird in der 31. SSW arbeitslos - was nun??
Hallo Du!
Also wenn man schwanger ist, steht man unter kündigungsschutz und es kann einem nicht gekündigt werden...! Was macht Deine Freundin denn? Sie sollte umgehdnd ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft mit Attest informieren - dann darf der Arbeitgeber ihr meines Wissens nicht kündigen...!
Herzlichste Grüße,
deine stephanie (26. SS-Woche)
Hallo Stephanie,
achso ja, das hatte ich vergessen zu schreiben. Sie arbeitet in einer Softwarefirma als Entwicklerin. Grund der Kündigung ist die Insolvenz des Arbeitgebers. Der weiss auch schon von der Schwangerschaft!
Liebe Grüße
Mimi
Bei Insolvenz ist der AG zur Kündigung berechtigt. und da soll sie auch ganz froh sein, sonst kann es passieren, dass sie 3 Monate kein Geld bei Insolvenz erhält und ewig auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt warten muss.
Hallo Ihr beiden!
Ganz wichtig: sofort zum Frauenarzt und Bescheinigung über Schwangerschaft für den Arbeitgeber ausstellen lassen. Kostet 6 Euro, bekommt man aber vom Arbeitgeber wieder. Deine Freundin steht unter Kündigungsschutz. Aber dran denken, innerhalb der nächsten 14 Tage muss Deine Freundin den Arbeitgeber informieren, sonst ist die Kündigung wohl rechtens!!!
Liebe Grüße
olve
Hallo,
soweit ich weiß darf man 1.in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, soweit man es dem arbeitgeber mitgeteilt hat, man kann aber auch noch zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung sich beim Arbeitsgeber schwanger melden, er muß dann die Kündigung zurück ziehen.
Ausnahmefälle sind nur wenn deine frau z.B. beim Diebstahl erwischt wurde.
Man kann gegen die Kündigung angehen ich glaub beim Gewerbeaufsichtsamt.
2. Wenn man länger als 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis war steht einem Arbeitslosengeld zu.
3.Hab ich in meinem Mutterschutzgesetzbuch gelesen, das man entweder Mutterschutzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes erhält oder wenn man direkt vorm Mutterschutz gekündigt wurde, berechnet nach den 3 letzten Nettolöhnen.
Ich hoffe es sind keine falschen Infos, aber im Gesetzbuch steht es genau.
Lieben Gruß Rosa
Hier schreibt ja schon jeder das Sie eigentlich nicht gekündigt werden darf. Aber was ist bei Insolvenz ... Tja schnell Beraten lassen, glaube da können wir alle nicht wirklich behilflich sein und besser direkt den Fachmann fragen.
Wünsch ihr alles gut und wichtig nicht die nerven verlieren. Diese braucht sie aktuell für 2
LG labelleisa
Bei Insolvenz ist der Arbeitgeber übrigens zur Kündigung gewissermaßen verpflichtet. Dafür gibts dann aber insolvenzgeld. Davon hat sie aber nischt geschrieben...bei sowas: Immer ab zum Rechtspfleger beim Amtsgericht, das ist kostenlos!
Hallo Mimi,
deine Freundin sollte mal beim AA anrufen - evtl. gibts bei Insolvenz andere Regelungen
Ich kann dir nur sagen, dass mein Mann als seine Firma damals in Insolvenz gegangen ist, erstmal so ein Übergangsgeld vom AA bekommen hat - in Höhe des vorhergehenden Lohnes. Das galt auch nicht als Arbeitlosengeld. Er hat schnell wieder eine Stelle gefunden, deswegen kann ich dir nicht sagen wie es weiter gegangen wäre.
Der Fall ist auch sehr speziell, aber sollte sie wirklich Arbeitslosengeld bekommen, wäre sie natürlich übers AA versichert.
Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen - ist natürlich erstmal ein Schock sowas
Alles Gute für dich und deine Freundin,
Sylvie
Hallo, da ich vom Fach bin, kann ich Dir Deine Fragen genau beantworten. Erstmal kann sie in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Sie genießt laut MuSchG ein besonderen Kündigungsschutz. Ich würde an Ihrer Stelle innerhalb von 2 Wochen zu einem Rechtspfleger bei Eurem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben, die ist kostenlos! Auch wenn sie nicht wieder eingestellt werden will, kommen meistens bei solchen Klagen eine Menge an Talern zusammen.
So zu 1. Arbeistslos melden kann man sich immer, außer wnen man halt arbeitet oder krank geschrieben ist. Solange sie nicht im Mutterschutz ist kann sie sich alo melden.
zu2. sie muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate beschäftigte Zeiten nachweisen, dann hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Krankenversichert ist sie natürlich auch, da die Agentur für Arbeit anstelle des vorigen Arbeitgebers tritt.
zu3. nach der Entbindung geht sie ja erstaml wieder 2 Monate in den Mutterschutz. Da ist sie automatisch kostenlos bei Ihrer KK gesetzlich versichert. Dann wird sie sicherlich in die Elternzeit gehen, auch da ist sie gesetzlich kostenlos krankenversichert. Sollte sie sich nach der Entbindung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wollen, ist sie natürlich bei wiederholter Arbeitslosmeldung übers Amt versichert. Sag ihr bitte, dass sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld 2 und Wohngeld bei der Arge beantragen kann. Das kann sie auch während des Mutterschutzes bekommen und auch während der Elternzeit. Krankenversichert ist sie immer.
und zu4. jeder hat Anspruch auf Krankengeld während des Mutterschutzes, solange er gesetzlich versichert ist. Beruhige Deine Freundin. Es ist alles nicht so tragisch wie es aussieht. Es läuft alles so weiter, als wenn sie arbeiten gehen würden. Wenn Du noch Fragen hast, mail mir einfach! Wünsche Dir und Deiner Freundin alles Gute!
Anja 20.SSW
Hallo Anja,
mensch, da kann ich sie ja auf jeden Fall erstmal beruhigen. Sie hatte wirklich Panik, dass sie sich nach der Entbindung selber versichern muss, da sie nicht in die private KV ihres Mannes kann.
Einen Termin beim Rechtspfleger haben wir schon gemacht. Da werden wir Freitag zusammen hingehen. Allerdings scheint die Situation in der Firma wirklich übel zu sein - sprich, dass sich die Mitarbeiter nicht viel ausrechnen können.
Aber ich werd sie auf jeden Fall jetzt gleich mal anrufen - falls dann noch Fragen auftauchen maile ich Dich nochmal an!
Vielen Dank und liebe Grüße
Ich habe das gerade mit der Insolvenz gelesen. Bei Insolvenz ist der Arbeitsgeber verpflichtet, dem mitarbeiter über die Insolvenz zu informieren. Da erfolgt die Kündigung meist zum Schutz des Arbeitnehmers. Wenn das Verfahren also tatsächlich beantragt wurde oder eröffnet wurde, muss ich ehrlich sagen, soll sie froh sein! Insolvenz heißt meistens kein Loh mehr bekommen und so nen scheiß! Köpfchen hoch! Alles wird gut!
Alos meldung ansich geht, wobei dann natürlich Bald / gleich der Mutterschutz hinzukommt.
Prob: wenn sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und dass tut sie natürlich dann nicht. Wie das genau beim Mutterschutz ist, weíß ich nicht, jedoch spätestens wenn sie anschl. daheim bleiben will und sich somit dem aRbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt, wird sie wohl erstmal nichts kriegen (meines Wissens)
Dann wäre Hartz IV evtl nötig/möglich.
Hier wäre sie dann auch versichert incl. Kind
Wobei sollte im Haushalt zuviel Geld sein, dann bekommt sie natürlich nichts. Und wenn sie nicht verheiratet ist und keine Familienversicherung möglich ist, dann wirds auf eine eigene Versicherung hinauslaufen.
Ist alles sehr komplex und sie sollte sich ganz schnell bei der agentur für ARbeit einen Termin geben lassen bzw pers. Vorsprechen sich alos melden und um dringenden Termin bitten!
Hallo Mimi,
bis 6 Wochen vor Geburtstermin sollte deine Freundin Arbeitslosengeld bekommen. Krankenversicherung weiter bei Ihrer Krankenkasse. Ist bei mir auch so. Bin auch seit meiner 31. SSW arbeitslos.
Anschließend erhält sie Mutterschaftgeld in Höhe des Arbeitslosensatzes von der Krankenkasse und ist auch in dieser Zeit über diese Krankenkasse versichert, denke ich, jedenfalls ist es bei mir so.
Liebe Grüße
milchen 34+1 SSW
Nabend,
also erstes: eine schwangere darf nicht gekündigt werden ausser sie hatte einen befristeten Vertrag so wie bei mir bis zum 30.03.06.
zu deinen Fragen:
1. ja sie kann sich Arbeitslos melden, wird dann auch ALG1 bekommen
2. sie wird dann auch über das AA versichert sein.
3. ja sie ist im Anschluss weiterhin versichert, die KK trägt dann die kosten.
4. ich beziehe Arbeitslosengeld und bekomme das Geld von der KK also wer ALG1 bezieht hat auch ein Anspruch auf Mutterschatzsgeld.
Eine wunderschöne Restschwangerschaft !!!
LG Julia + Boy Niklas Devin inside 35+1 SSW (36.SSW)
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