SS-Bescheinigung nur für die KK? Muss noch etwas zum Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

war heute beim FA bei 34+6 und habe nun die Bescheinigung der SS bzw. die Angabe über den voraussichtlichen ET für die Krankenkasse bekommen.
Mein Mann meint ich hätte auch noch eine Ausfertigung für meinen Arbeitgeber kriegen müssen (er kümmert sich bei uns um den Papierkram ;-))? Stimmt das?

Bzw. was/wann muss ich meinem Arbeitgeber denn etwas melden? Fand es jetzt schon etwas merkwürdig, dass ich ohne was Schriftliches einfach so in den MuSchu gegangen bin. Bis jetzt basierte alles rein auf meinen mündlichen Angaben und da hätte ich mir ja was weiß ich ausdenken können..
Also: was habt ihr an dem Arbeitgeber geschickt? Oder nur am Ende die Geburtsurkunde?

Viele Grüße und danke!

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Kopier die Bescheinigung einfach. Eine extra Bescheinigung für den AG gibt's nicht. Die muss extra bezahlt werden und die Kosten hat der AG zu tragen.

Kopie und nach der Geburt Kopie der Geburtsurkunde.

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Ich hab bei meinem Arbeitgeber auch nichts abgegeben. Die Krankenkasse hat sich drum gekümmert.

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Ich hab zwar noch nichts abgegeben weil ich noch nicht so weit bin aber mein AG hat mich drum gebeten den wisch für die kk zu kopieren. So werde ich es machen.

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Das Muster 3 (Bescheinigung ET) besteht doch aus 2 Seiten. Die vordere ist für die Krankenkasse, die hintere für den AG bei Bedarf.

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Bei mir steht auf den hinteren ausdruck "für den Versicherten"

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Bei mir waren es zwei Blätter, einmal für die KK und einmal für den AG.

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Also bei mir war die Bescheinigung für die KK und darunter ein Durchschlag, auf dem stand: "Für ihre Unterlagen oder zur Vorlage beim Arbeitgeber". Habe somit eins zur KK und eins zum AG geschickt.

Lg 🍀

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War bei mir genauso.

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Ich habe zwei Ausfertigungen erhalten
1x für die Krankenkasse
1x für den Versicherten/zur Vorlage beim AG ..habe das Original behalten und eine Kopie beim AG abgegeben 🙂

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Ich habe auch einfach kopiert. Ich habe auch nur 1x bekommen. Von daher sollte es eigentlich reichen.

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Ich habe nur eine Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen, die setzt sich ja dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung.

Der Arbeitgeber braucht nicht zwingend etwas. Wenn er eine Bescheinigung möchte, muss er sie bezahlen.

Meiner bekommt dann mit der Anmeldung der Elternzeit (7 Wochen vorher, also erste Woche nach der Geburt) eine Kopie der Geburtsurkunde. Das war's. Mehr ist nicht nötig ;-)