Was steht mir gesetzlich zu? Pflegezeit?

Folgende Situation. Ich bin derzeit mit unserem zweiten Kind schwanger und unsere Tochter ist 1,5 Jahre und zu Hause. Ich selber habe noch bis November Elternzeit, danach knüpft ja direkt die neue Elternzeit an, da unser zweites Kind voraussichtlich im November auf die Welt kommt.

Unsere Tochter ist momentan absolut anstrengend. Ich habe keine Person in der Verwandtschaft, die tagsüber Zeit hat mir irgendwie zu helfen oder mich zu entlasten. In der ersten Schwangerschaft habe ich sehr früh vorzeitige wehen bekommen und musste viel liegen. Jetzt merke ich langsam auch schon wieder, dass mein Körper an seine Grenzen kommt und ich befürchte, dass das selbe Spiel wieder von vorne anfängt. Ich bin im sechsten Monat schwanger und gerade mehr als am Ende meiner Kräfte, da unsere Tochter nicht mal Mittagsschlaf macht, in dem ich kurz sitzen könnte.

Ich will noch mal betonen dass das jetzt keine kleinen Wehwehchen sind. Ich habe in der ersten Schwangerschaft über zwölf Wochen Krankenhausbesuche hinter mir und denke ich kann die Situation um meinen Körper recht gut einschätzen. Ich habe natürlich jetzt auch einen Frauenarzt Termin, würde aber gerne euch mal vorher fragen, mit was ich rechnen kann.

Meine Frage ist, was ich eventuell für Hilfe beantragen kann? Brauche ich dafür ein Attest vom Frauenarzt? Wenn ja, mit welcher beschriebenen Situation bzw Diagnose.
Und noch etwas. Es gibt Tage an denen geht es mir so schlecht, dass ich kaum aufstehen kann. Kann mein Mann Pflege Urlaub nehmen? Gibt es sowas, auch wenn das Kind selber nicht krank ist, sondern die Ehefrau?

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Würde diese Frage an eine Beratungsstelle heran tragen. Da bist du gut aufgehoben. Schau mal nach Beratungsstelle für Schwangere, Ehe etc...

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Deine FA kann dir eine Haushaltshilfe verschreiben. Das kann auch den Mann übernehmen, die übernehmen dann aber meines Wissens nach nur 60% des Bruttolohnes deines Mannes.

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Zu deiner letzten Frage: Ich kenne aus verschiedenen Tarifverträgen solche Regelungen, dass man Sonderurlaub zur Kinderbetreuung bekommen kann, wenn die primäre Pflegeperson ärztlich attestiert nicht in der Lage ist sie Pflege zu übernehmen. Meist gibt es dann auch irgendwo im BGB was dazu.
Bei uns (TV-L) war das dann formal Sonderurlaub ohne Bezüge und die Krankenkasse zahlte dann Lohnersatzleistung.
Die Anzahl der möglichen Tage ist aber begrenzt gewesen, wenn ich mich richtig erinnere.

Eine Haushaltshilfe kann man unter bestimmten Bedingungen bei der Krankenkasse beantragen. Da würde ich mal anrufen und nachfragen. Und - ganz wichtig - falls die KK den Anteag ablehnt: Widerspruch einlegen. Viele Krankenkassen lehnen pauschal fast alles ab und fangen überhaupt erst beim Widerspruch an, das inhaltlich zu prüfen.

Alles Gute
Nessa mit Babygirl inside 33+2

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Wenn du zum Beispiel bettlägerig bist und keine Unterstützung hast dann kann der FA eine Haushaltshilfe verordnen.
Im Grunde liegt es wirklich an der Einschätzung deines Frauenarztes und nicht nur an deiner eigenen auch wenn du natürlich am besten weißt, wo deine Grenzen sind.
Sprich mit dem Arzt! Und dann muss die KK es genehmigen. 👍