MuSchu-Zeit nach Geburt, 8 Wochen?!

Hallo Mädels,
Meine Frage wurde schonmal diskutiert, aber ich finde den Thread nicht wieder...

Angenommen mein ET wäre der 8.Oktober, aber das Baby entscheidet sich schon bei 39+0, also genau eine Woche vorher am 1.10., auf die Welt zu kommen: bis wann geht dann die MuSchu-Zeit? Acht Wochen nach Geburt oder acht Wochen nach ET?

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung oder Ahnung 😅

Lg, nani

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ab Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

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8 Wochen nach der Geburt.

Wenn es ein Geburtsdatum gibt, wird sofort damit gerechnet und nicht mehr nach ET.

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Hey. Bei mir waren damals 8 Wochen nach ET. Mein Sohn kam eine Woche vorher.
Ich bin der Meinung man hat es mir mal so erklärt, dass du ja keinen Nachteil davon haben sollstvdas dein Kind früher kommt. Wenn du über den ET gehst, dann verlängern sich die 6 Wochen ja auch und du hättest länger MuSchu.
LG

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Mutterschutz ist 8 Wochen ab tatsächlichem Geburtsdatum. Kommt das Kind früher, wird die Anzahl an Tagen an den Mutterschutz nach der Geburt drangehängt. In deinem Beispiel wären es dann 9 Wochen nach Geburt :)

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Die 8 Wochen gelten grundsätzlich ab Geburt, wenn das Kind aber früher kommt wird sozusagen der Anteil den man vorher nicht gehabt hat hinten drangehängt. Wenn das Baby also 3 Tage zu früh kommt, hat man hinterher 8 Wochen und 3 Tage.

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Hey, ich häng mich hier mal ganz frech mit dran und frag dann noch nach dem gegenteiligen Beispiel. Wie ist das mit dem Schutz, wenn das Kind nach berechnetem ET kommt? Wird ab dann gerechnet oder wird da abgezogen, da man die Zeit ja eigentlich schon "vorne dran" hatte?

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Nein, da hast du dann einfach "Glück" gehabt, habe ich mir auch gerade erst durchgelesen 😊

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Hallo,

Wie schon gesagt wurde, die wird die entgangene muschu Zeit hinten angehängt. Also normal 8 Wochen ab Geburt. Wenn die 1 Woche vor ET war dann 8 Wochen plus die eine Woche. Höchstens jedoch 2 Wochen! Wenn du also 3 Wochen zu früh entbindest dann bekommst du nur 2 Wochen extra. Keine Ahnung wieso das so doof geregelt ist....

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Ich vermute mal wegen der Elternzeit. Damit dir nicht noch mehr Elternzeitmonate als Muterschutz gezahlt werden. Die Krankenkassen werden sich da schon was bei gedacht haben

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Das stimmt zumindest in NRW nicht ganz. Sollte dein Kind 4 Wochen zu früh kommen, wird diese Zeit auch hinten angehängt (zusätzlich dann zu den 4 Wochen, weils ein Frühchen ist).

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Grundsätzlich ab Entbindung 8 Wochen. Aber wenn das Baby früher kommt, verlängert sich die Mutterschutzzeit um die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist. Also im Endeffekt hat man 8 Wochen ab ET wenn es kein Frühchen oder Zwillinge sind. (Dann wären es 12 Wochen ab ET)

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Die Woche die dir fehlt, bekommst du quasi hintendran dazu. Mein Sohn kam 33+6 und ich hatte keine MuSchu vorher. Ich hab jetzt dadurch dass er ein Frühchen war UND ich die 6 Wochen vorher nicht hatte, 18 Wochen MuSchu.

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Hey. Mein eigentlicher ET war am 7.3.20. Meine Kleine kam aber am 2.3.20 & mein Mutterschutz ging bis zum 1.5.20. Also der Mutterschutz beginnt ab dem Tag an dem das Kind auf die Welt kommt :)