Hallo!
Sagt mal, ich arbeite als Krankenschwester und da ich erst am Donnerstag meinen ersten Ultraschall Termin habe, will ich danach erst meinen Arbeitgeber informieren!
Ist man so lange im Arbeitsverbot, ab dem Tag wo man schwanger ist und dann bis zum Ende der Stillzeit? Könnte ich also auch 2 Jahre Stillen und dann quasi noch volles Gehalt erhalten? Und sobald ich nicht mehr stille, kriege ich dann erst das Elterngeld?
Paar mehr Fragen 😬
Hey, erstmal herzlichen Glückwunsch
Aber, nein so funktioniert das leider nicht. Du bist - sofern es ausgestellt wird - bis zum Beginn des Mutterschutzes im Verbot, also 6 Wochen vor errechneter Geburt. Für die Zeit bekommst du auch dein Gehalt weiterhin. Für den Mutterschutz vor und nach Geburt musst du Mutterschaftsgeld beantragen bei deiner Krankenkasse und dein Arbeitgeber stockt auf bis du wieder dein volles Gehalt hast. Nach dem Mutterschutz musst du Elterngeld und Elternzeit beantragen. Elternzeit ist ohne fortlaufendes Gehalt, deswegen des Elterngeld. Und da musst du dich schlau machen, wie du es machen willst, also welches du beantragen willst. Und das wirkt sich dann auch darauf aus, wie viel du bekommst, aber das wird in den seltensten Fällen wieder dein volles Gehalt werden.
Das hat alles nichts mit dem Stillen zu tun. Ich kenne Leute die Stillen bis das Kind 4 ist... so lange würde dir kein Amt was bezahlen. Und es gibt ja auch Mütter, die nicht stillen bzw stillen können (Gründe sind ja egal), dann würden die ja gar nichts bekommen.
Mir fiel gerade auf, dass ich mich doof ausgedrückt habe. Falls du ein Verbot bekommst, wird da auch noch einmal geschaut wie lange. Es gibt auch Schwangere, die nur einen Teil der Schwangerschaft im Verbot sind.
Beim stillen ist es so, dass es da auch Vorschriften zum Schutz gibt. Die sind ähnlich zum Mutterschutz (z.B. kein Umgang mit biostoffen - das ist ja meist das Problem in der Pflege wegen Ausscheidungen oder Blut)
Allerdings greifen die nur bis das Kind 2 ist. Hier muss der AG auch wieder kucken, wo er dich einsetzt und dir auch Zeit zum stillen geben.
Wie das jetzt praktisch ist, weiß ich nicht. Weil meist stillt die Mama ja nicht mehr, oder sie hat es nicht verraten, dann kann der AG ja nix machen
Hallo 🙋♀️,
Bzgl. Des Beschäftigungsverbot: es kommt drauf an wo du arbeitest und welche Station etc.
Im Krankenhaus zb kann man eher schauen, das der Schutz von Mutter und Kind gewährleistet ist. Da wirst du dann nicht mehr die Patienten mobilisieren oder in ISO - Zimmer gehen, hauptsächliche Büroarbeit machen etc. Viele Freundinnen von mir die im KH arbeiten, haben bis Ende normal weitergearbeitet, nur halt unter anderen Bedingungen.
Ich bin auch Krankenschwester und sowohl in KH als auch in Altenheimen unterwegs. Dadurch das ich in der Zitarbeit bin und mein Chef nicht gewährleisten kann das überall auf den Mutterschutz geachtet wird, bin ich seit Beginn der Schwangerschaft im BV.
Also, wie gesagt, es kommt drauf an wo du arbeitest.
LG 🌸
Ganz so einfach ist das nicht.
Dein AG muss dir einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz stellen. Kann er das nicht, schickt er dich ins BV.
Aber drauf verlassen kannst du dich halt nicht, dass du freigestellt wirst während der SS.
Das gleiche gilt für die stillzeit.
Theoretisch könntest du keine Elternzeit nehmen und statt dessen auf ein BV während der stillzeit hoffen. Dann würdest du dein Gehalt weiter bekommen. Allerdings pokerst du damit sehr hoch. Was machst du, wenn das mit dem stillen nicht klappt ? Dann stehst du da und musst arbeiten gehen.
Oder wenn dein AG dir von einem Tag auf den anderen eine geeignete Stelle anbietet ? Dann musst du sofort zum arbeiten kommen. Und Elternzeit musst du ja mit einem Vorlauf von 7 Wochen anmelden.
Das (Basis)Elterngeld bekommst du übrigens nur maximal 12 Monate ab Geburt. Also erst 2 Jahre Gehalt durch ein StillBV und dann noch ein Jahr EG geht nicht.
Ach, hab mich auch versehen.. meinte die ganze Zeit das mit dem BV 🙄🙄
Aber du meinst auch das BV nach dem Mutterschutz wenn das Baby da ist oder ?