Bin verwirrt..😖 4D/3D/Zusatz Untersuchungen????

Hey ihr lieben,

Habe gerade an einer Diskussion teilgenommen die ich nicht so ganz verstehe.

Ich habe gelesen das ab dem 31. Januar 3D und 4D Ultraschall Untersuchungen verboten sind, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Folgendes:

Ich wollte mir nächste Woche beim FA das ABO machen, mit zusätzlichen Ultraschall Untersuchungen ( die nicht mit in den 3 Screenings sind ) gilt es dafür auch?
3D ist im Abo auch mit drin, aber das wäre mir egal. Es geht mir nur um die anderen Untersuchungen.

Sind die auch verboten ab Januar ? Lohnt es sich überhaupt das Abo zu machen ?
Unter 4&3D verstehe ich nicht die Untersuchungen die ich meine. Quasi dürfte ich Nichten Mittwoch Baby TV machen obwohl kein screening vorliegt.
Hoffe ihr wisst was gemeint ist.

Zum nachlesen:

Grund für das Verbot des 3D und 4D Ultraschalls in der Schwangerschaft ist die neue Strahlenschutzverordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Diese verbietet ab dem 1. Januar 2021 3D und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit.

Freue mich über eure Antworten, bitte keine Vermutungen aussprechen ❤️

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Nächsten Mittwoch****

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Hey,ab Januar sind alle zusätzlichen Ultrascgalluntersuchungen verboten die nicht medizinisch notwendig sind, also würden auch die einfachen Untersuchungen wegfallen, abgesehen von den 3 Screenings und wenn es Komplikationen gibt.
Ich würde sagen das Abo lohnt sich nicht lehrbwirklich

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Danke für die Antwort

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https://www.bvf.de/aktuelles/fachliche-meldungen/artikel/news/neue-strahlenschutzverordnung-verbietet-babyfernsehen-ab-2021-keine-aenderungen-fuer-frauenaerzte-bei/

Habe das im Internet gefunden. Der Arzt darf natürlich mehr Ultraschalluntersuchungen machen, wenn denn medizinisch notwendig. Auch 3D. Nur nicht mehr zur Bespaßung der Eltern und so.
Was medizinisch indiziert ist, legt aber ja auch der Arzt fest.
Frag doch einfach in deiner Arztpraxis nach, wie das im neuen Jahr aussieht.

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Korrekt.
Wenn der Arzt alle 4 Wochen mit dem Ultraschall, anstatt mit dem Doppler, überprüft, wird dieser es auch weiterhin so machen. Mein Gyn zb macht jeden Termin bzw jeden Besuch einen Kontrollultraschall und das nicht nur bei mir wegen der besonderen Umstände, sondern wirklich bei jeder seine Patientinnen. Er möchte jedes Mal das Herz und die Versorgung komplett untersuchen.

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Macht meine Ärztin auch, er darf es aber ab 2021 nicht mehr der Patientin privat berechnen. Das geht nicht mehr.

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https://www.frauenaerzte-im-netz.de/aktuelles/meldung/babykino-wird-ab-2021-verboten/

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Huhu bei uns kann man so ein Paket auch je Quartal buchen und bezahlen. Frag doch einfach mal nach 😊
Lg Anna mit Romy im Bauch (26+2)

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Ab 2021 aber verboten. Da wirst du nix mehr buchen können und dürfen!

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Das stimmt doch so nicht das es grundsätzlich ab 2021 verboten ist .
Habe den Irrtum in der Diskussion heute Nachmittag auch schon verfolgt .

Was ab 01/2021 nicht mehr gemacht werden darf ist medizinisch unnötiges „Babywatching“ von Nicht-Ärzten.

Auch ich habe letzte Woche das SchallAbo gebucht und es kann selbstverständlich auch ab 2021 weitergeführt werden .

Der Arzt kann regulär nur die drei Schall‘s abrechnen für jede weiter von Dir privat gezahlte Ultraschalluntersuchung muss/kann er eine Begründung angeben.

Also bitte keine Fehlinfo‘s - es können nach wie vor auch ab 2021 auf Wunsch noch zusätzliche Schalls gemacht werden .

Schade das dies durch die OnlineMedien so falsch dargestellt wird .

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