Von Krankschreibung ins Beschäftigungsverbot, wer ist zuständig?

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit ab heute bis zum 11.12.2020 krankgeschrieben, wenn es sich nicht bessert zieht mein Arzt ab dem 12.12.2020 ein Beschäftigungsverbot in Erwägung.

Nun bin ich mir unsicher, ob dann die Krankenkasse schon für mich zuständig ist finanziell oder weiterhin mein Arbeitgeber?

Greift das BV dann problemlos oder gelte ich als AU? Da ich vorher ja dann schon eine Krankschreibung hatte?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe :)

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Bin auch von AU direkt im Anschluss ins BV gekommen (erst wegen Sturzblutung AU, dann wegen großem Hämatom BV). Habe einfach die Bescheinigungen beim AG abgegeben und es ging alles seinen Lauf... 🤷🏼‍♀️ musste mich um nichts weiter kümmern. Geld kam wie gewohnt als Gehalt vom AG, er kriegt es dann über die Umlage zurück

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Okay, Dankeschön für die Info :)

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Sollte kein Problem sein. Die AU endet, dein Arbeitgeber zählt dir dein Gehalt und holt es sich bei der Kasse wieder.

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Okay, das klingt wirklich sehr unkompliziert, Danke :)

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Eigentlich erhältst du dann ganz normales Gehalt vom Arbeitgeber und dieser bekommt es von der Krankenkasse zurück.
Ich musste dies alles über den Betriebsarzt regeln lassen. Ging problemlos.
Aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und auch nicht jeder Arbeitgeber handelt da gleich.
Liebe Grüße und alles gute

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Vielen lieben Dank für die Info :)

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BV ist BV und AU ist AU. Die Krankenkasse wird erst für dich zuständig, wenn du ins Krankengeld rutschst nach 6 Wochen AU. Bekommst du ein BV musst du an sich gar nix beachten, da muss sich dann dein AG kümmern

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Okay, vielen lieben Dank ich hatte nur Sorge, dass dann die AU Vorrang hat, aber das wäre ja glaube ich nur so wenn die BV ab dem selben Datum der AU gelten würde, ich glaube dann gibt es Schwierigkeiten mit der Kasse.

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In der Regel gilt das BV erst nach Ablauf der AU, da hast du recht. Sonst wäre das doppelt gemoppelt, macht kein Arzt so.

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Du bekommst da keinerlei Probleme, da ja die AUB endet bevor das BV beginnt.

Allerdings könnte deine FA Probleme bekommen, der muss sehr gut begründen, warum auf einmal ab einem bestimmten Tag ein BV gelten soll, wo doch vorher die Gründe für die AUB galten.