Hallo ihr lieben,ich hab ein Anliegen bei dem ich mit Google nicht weiter komme und auch mein fa weiß es nicht ganz genau meinte aber das er glaubt in meinem Fall gelten die gleichen Richtlinien wie für alle anderen.
Nun zu frage,ich habe vor 3 Wochen meine Arbeitsvertrag unterschrieben in der Pflege nun weiß ich ja seit einer Woche ca das ich ss bin. Mein Arzt hat mich erstmal krankgeschrieben weil ich meinem AG noch nichts von der ss erzählen wollte aus Angst sofort wieder gekündigt zu werden🙈ich wusste aber vor Unterzeichnung noch nichts von der ss! Mein fa meinte ich würde unter Kündigungsschutz stehen egal wie lange ich dort nun angestellt bin ,kennt sich einer genauerer aus !?
Vielen Dank 🍀🥰
Kennt sich wer mit BV aus!?
Huhu,
Du stehst unter Kündigungsschutz, dir wird nichts passieren.
Danke für die Antwort 😇
Wenn du deine Ss bekannt gibst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Darin steht u.a. auch, dass du vor einer Kündigung geschützt bist.
Solange du die Ss aber geheim hältst, gelten für dich keine gesonderten Gesetze und du müsstest im Falle einer Kündigung die Ss nachweisen.
Danke sehr,das war mir soweit klar. Mir ging es darum ob dieser auch so kurz nach Abschlusses des Vertrages gilt 😇aber das scheint so der Fall zu sein .
Hallo
Herzlichen Glückwunsch 🥳
Der Kündigungsschutz greift ab Bekanntgabe der Schwangerschaft (auch während der kompletten Probezeit) .
Sollte Dein Vertrag befristet sein, darf dein Ag den allerdings auslaufen lassen, genauso darf er dich natürlich kündigen, falls in dem frühen Stadium was schief gehen sollte (sowas hofft ja keiner) ist einer Bekannten aber leider passiert 😔
Alles Gute
Danke sehr 🍀
Mir war nur unklar ob das auch gilt wenn man erst vor einigen Tagen unterzeichnet hat! Ja das noch einiges passieren kann ist auch meine Angst (hatte schon 2 fgs,bin aber jetzt gut eingestellt bei mir wurde eine gerinungsstörungen festgestellt ) deshalb hat mein fa mich auch erstmal nur krankgeschrieben 🙈ich hoffe das alles gut geht und werde es meinem AG morgen sagen .
Du hast Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Geburt bzw. noch in der gesamten Elternzeit. Außer der Vertrag ist befristet, dann kann er den Vertrag auslaufen lassen.
Ich habe auch frisch unterschrieben (hätte im Pflegeheim angefangen). Ich habe noch keinen Tag gearbeitet, da ich direkt ins BV musste.
Du bekommst dein durchschnittliches vorgesehenes Gehalt weiter.
Lg junisternchen
Super,danke für deine ausführliche Antwort 🥰😇ich werde es meinem AG morgen sagen .
Läuft der Vertrag dann einfach weiter nach der Probezeit? Dann der Arbeitgeber da auch nicht kündigen bei einem festen Vertrag?
Hallo, ich habe meinem AG am 08.10. über die SS in Kenntnis gesetzt. Am 10.10. hatte ich die Kündigung im Briefkasten - diese ist unwirksam!
Selbst ab Zugang de Kündigung hast Du 2 Wochen Zeit die Schwangerschaft dem AG vorzulegen.
Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit. Dein AG ist dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und entsprechend daraus deinen Arbeitsplatz schwangerdchaftsgerecht umzugestalten. Kann er das nicht, spricht er das BV aus.
Und ja, wenn der Vertrag befristet ist, wird der AG ihn vermutlich auslaufen lassen.
Das ist wirklich unverschämt,ich finde es schrecklich das man als Frau so Angst haben muss seinen AG über eine as zu informieren! Ich werde meinen AG morgen informieren...danke dir😇
Wieso muss man Angst haben? Dir kann so gut wie garnicht gekündigt werden.
Hi also du hast Kündigungsschutz. Allerdings solltest du einen befristeten Vertrag haben, muss dein AG dir den nicht verlängern sondern kann ihn einfach auslaufen lassen.
Lg
Nur noch so ein Gedanke der mir gerade kommt ... wie sieht es in diesem Fall mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht von Verträgen aus ?
Ich stimme allen meinen Vorschreiberinnen zu das du Kündigungsschutz hast aber das ist mir jetzt noch in den Sinn gekommen . Oder ist das Quatsch ?
Ansonsten würde ich diese 3-4 Tage noch abwarten !