Schwanger Ende Elternzeit

Hallo ihr lieben,
Vorab meine Geschichte.
Bis April bin ich noch in der 2 jährigen elternzeit mit meiner Tochter. Dh im April wollte ich eine neue Stelle antreten, da ich in dieser Zeit umgezogen bin.
Nun bin ich aber mit Baby Nummer 2 in ssw12. Wir freuen uns riesig. Nur das mit der elternzeit macht uns Sorge, da unser Baby im August kommen soll. Für kurze Zeit eine neue Stelle annehmen finde ich auch blöd, aber ich würde gerne wieder 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und natürlich auch gerne Elterngeld bekommen 😂.
Wie ist die Vorgehensweise?
Tut mir leid für den langen text und vielen Dank im Voraus.

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Huhuu, ich denke da wirst du nur den Mindestsatz bekommen.
300 Euro für 1 Jahr und 150 auf 2 Jahre gesplittet. :/

Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an und erkundige dich (:
Liebe Grüße

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Hey. Da wirst du wohl nur den Mindestsatz von 300 pro Monat für ein Jahr bekommen. Es werden ja die zwölf Monate vor Geburt verwendet zur Elterngeldberechnung. Da du schon ins 4. Monat kommst wird es vermutlich schwierig noch eine neue Arbeit zu finden die dich wegen 24 Wochen noch anstellen und dann in den Mutterschutz schicken. Das wäre eigentlich die einzige Option das Elterngels zu erhöhen. Lg

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Das ist ja echt blöd 😩

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Du solltest deine Elternzeit bei deinem AG verlängern! Bis 1 Tag vorm neuen Mutterschutz, dann bekommst du auf jeden Fall zum Mutterschaftsgeld auch den Aag Zuschuss.

Elterngeld errechnet sich dann wie immer aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz.

Da wirst du allerdings nur den Mindestsatz bekommen.

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Heißt 150€ monatlich auf 2 Jahre + Kindergeld für beide Kinder? Blöd gefragt 🤦‍♀️

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Ja, wenn du allerdings Mutterschaftsgeld bekommst, dann bekommst du keine 2 Jahre Elterngeld sondern nur bis zum 22. Lebensmonat.

Aber wie gesagt, ich würde die Elternzeit beim Arbeitgeber verlängern. Wäre für dich am besten und sichersten

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Du hast bei deinem alten AG noch nicht gekündigt oder?
Die Kündigungfrist zum ende der Elternzeit beträgt nämlich 3 Monate.
Somit bleibt dir noch die Elternzeit zu verlängern, kann möglich sein dass derin AG da zustimmen muss,
bzw dann zum Beginn des neuen Mutterschutz bzw 1 Tag davor vorzeitig wieder zu beenden, sonst kannst du keinen muschutz geltend machen.
Wenn es no noch machbar ist, bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und auch dein AG muss zahlen.
Lass dich bei einer Beratungsstelle beraten, wie du das am besten regeln kannst.

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Kurze Info:

Sie muss die Elternzeit nicht um ein Jahr verlängern sondern nur bis 1 Tag vorm Mutterschutz. Da muss man nicht erst verlängern und dann beenden wieder.
Und da sie 2 Jahre angemeldet hatte ist die Verlängerung nicht zustimmungspflichtig. 😊

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Von einem Jahr verlängern, hab ich nichts geschrieben. Wenn du schon stänkern musst, dann lese bitte richtig!
Um das Mutterschaftsgeld zu erhalten muss die Elternzeit vorzeitig schriftlich beendet werden, wird das nicht schriftlich mitgeteilt, hat man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-zuschutz.

Da ihre Elternzeit im April ausläuft muss sie diese erst verlängern und um sie dann vor Beginn des muschutzes beenden zu können.

Quelle Auszug aus den Informationen der IG Metall
ERNEUTE SCHWANGERSCHAFT WÄHREND DER ELTERNZEIT
Elternzeit: neue Regeln
Nicht selten kommt es vor, dass sich während der Elternzeit erneut Nachwuchs ankündigt. Berufstätige Frauen können in diesem Fall die Elternzeit auch ohne Zustimmung des Chefs vorzeitig beenden.

Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt) nach dem Mutterschutzgesetz vorzeitig beenden, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt. Möglich macht das die Neufassung des Paragrafen 16 Absatz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Müttern bringt diese Neuregelung finanzielle Vorteile: Endet die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig, können gesetzlich Versicherte neben dem Mutterschaftsgeld auch den Arbeitgeberzuschuss beanspruchen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre.


Rechtzeitig mitteilen
Schwangere sollen dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Die Neufassung des Gesetzes schreibt hier weder eine konkrete Form noch Frist vor. Betroffene Frauen sollten sich deshalb an der Mutterschutzfrist orientieren und den Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin, keinesfalls aber später, informieren. Denn der Zuschuss wird erst mit dem Tag fällig, an dem die Mitteilung zugeht.

Die nicht verbrauchte Elternzeit geht nicht verloren. Stimmt der Arbeitgeber zu, dann kann die Restelternzeit für das erste Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden.

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Ich werde einen Termin bei pro Familia machen, oder empfehlt ihr eine andere Beratungsstelle?

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pro familia ist super :-)