In der elternzeit nochmal schwanger

Hey ihr Lieben,

Ich wollte mal fragen (aus neugier), wie es aussieht wenn man in der elternzeit schwanger wird? Wie läuft es dann weiter? Ist Man dann wieder im BV oder was passiert da? Bekommt man da normal das Gehalt was man sonst auch bekommt bis das 2 Kind auch 1-2 Jahre alt ist? Oder gibt es da Sonderreglungen.
Tut mir leid für die Rechtschreibung jetzt schonmal 🥺
Liebe Grüße

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Nein, du bist weiterhin normal in Elternzeit, so als wärst du nicht schwanger. Endet deine Elternzeit nach ihrer ursprünglich angemeldeten Laufzeit, lebt dein altes Arbeitsverhältnis wieder auf. Da entscheidet sich dann je nach Tätigkeit, ob man normal bis zum Mutterschutz arbeitet oder ob ein BV ausgesprochen wird.

Das neue Elterngeld wird wieder entsprechend der 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz berechnet. Hast du in der Zeit nicht gearbeitet, gehen diese Monate mit 0€ ein. Hast du gearbeitet oder ein BV, ist das entsprechende Gehalt die Berechnungsgrundlage.
Je nach Art des alten Elterngeldes können die Lebensmonate 1-12 bzw. 1-14 von Kind 1 ausgeklammert werden. Stattdessen werden entsprechende Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 herangezogen.

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Wie funktioniert das mit den Ausklammern? Kann das jeder machen?
Beispiel: ich bin nun fast zwei Jahre in Elternzeit und bekam 20Monata Elterngeld. Davor war ich ganz normal arbeiten. Ich komme ab 25.7. direkt ins BV, bis 22.9. (letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz). Kann ich also die 2 Jahre meines jüngsten einfach ausklammern?

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Es können bei dir nur Lebensmonat 1-14 von Kind 1 ausgeklammert werden. Alles was bis einschließlich Juni ist geht als 0€ Monat, der Juli dann ja nur die Tage die du gearbeitet hast, der August volles Gehalt und je nach dem wie viele Monate noch fehlen werden von vor Kind 1 genommen. Wann ist denn dein vorheriges Kind geboren?

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Hallo

Also ich weiß soweit
Selbst ,wenn du in den letzten 12 Monaten KEIN Einkommen hattest ,bekommst du 12 Monate den Mindessatz an elterngeld ,meine es sind 300 Euro.

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Ich hab damals meine aktuelle Elternzeit zum Mutterschutz hin unterbrochen bzw beendet und das volle Mutterschutz Geld bekommen und bin dann die neue Elternzeit mit Kind nr 2 gestartet....

Musst mal Googlen da findet man einige auch zu den Fristen die man dafür einhalten muss.... Lg

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Also wenn innerhalb von 14 Monaten das 2. Kind geboren wird kannst du die Monate ausklammern beim elterngeld. Du bist ganz normal in elternzeit, Sinn macht es die elternzeit zum Mutterschutz zu beenden um das Mutterschutzgeld zu bekommen. Wenn die Geburten länger als 14 Monate auseinander sind bekommst du die 300 Euro/pro Monat für ein Jahr plus 75 Euro geschwisterbonus.

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Das stimmt so nicht.
Bis 14/15 Monate (meine sind 15 auseinander und ich hatte das gleiche EG) hat man das gleiche Elterngeld wie bei K1.
Danach fangen die Monate an die ohne Einkommen gerechnet werden, es wird also erstmal Anteilig weniger.
Bis man beim Mindestsatz ist dauert es länger, kann man sich ja ausrechnen.

LG

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Bei mir sind es sogar 17 Monate. Aber da der Mutterschutz so nett fällt und meine vorherige Tochter am anfang eines Monats kam, hab ich gar keine Leermonate :-D
Februar 2020 kam meine Tochter, EG Bezug bis April 21, Mai Mutterschutz, Anfang Juli Geburt:-D