Urlaubstage

Huhu.

Mein Personalchef hat mich grade angerufen und ich war etwas irritiert.
Und zwar bin ich seit Januar im Beschäftigungsverbot und habe dadurch 18 Urlaubstage die ich natürlich nicht mehr vor der Elternzeit nehmen kann.
Jetzt wollte er wissen ob ich mir die auszahlen lassen will.
Auf meine Antwort das ich die lieber für nach der Elternzeit aufheben würde (bei unserer Großen hat die Eingewöhnung damals auch länger gedauert wie geplant und ich war froh noch ein paar Tage Resturlaub von vor der Elternzeit zu haben) meinte er,er muss sich erstmal erkundigen ob das so noch geht.

Hat sich da was verändert seit meiner letzten Elternzeit von 2017-19 oder war er nur sauer weil er mich nicht einfach mit Auszahlen abhaken kann?
Gab's schon öfter bei uns wenn man Überstunden lieber abfeiert wie auszahlen lässt. 😅

LG

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Also das müsste noch gehen! Ich werde auch nicht alle Urlaubstage aufbrauchen und kann die problemlos für nach der Elternzeit nehmen. Meine Personaltante hatte gemeint, dass das gar kein Problem ist.

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Das geht noch.
Mach ich jetzt auch so, hab noch so viel Urlaub und parallel dazu so viel Arbeit.
Meine Schwiegermutter arbeitet in einer Personalabteilung und die meinte auch, Arbeitgeber haben es lieber, wenn die Angestellten zum Beginn der Elternzeit mit dem Urlaub auf 0 sind.

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Urlaub soll grundsätzlich vorrangig genommen und nicht ausbezahlt werden. Gleiches gilt übrigens auch für Überstunden.
Urlaub auszahlen lassen ist eigentlich nur dann angezeigt, wenn dieser nachweislich nicht genommen werden kann.
Ich kann durchaus verstehen, dass man den Urlaub (für den Rückstellungen zu bilden sind - also auch Kosten, wenn auch keine, die direkt zu Lasten des Bankkontos des Arbeitgebers gehen, wohl aber zu Lasten seines Jahresergebnisses), der für dieses Jahr für dich entsteht ungern entsprechend lange in den Büchern mit "herumschleppen" will. Gerade bei BV seit Januar = in diesem Jahr vermutlich gar keinen Urlaub genommen (?) ist das eher ärgerlich. §24 MuSchG sagt da auch ganz klar
"Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen."
Das muss man dann natürlich in Kombination mit §17 Abs. 2 BEEG sehen
"(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."
Das ist fürs Unternehmen doof - gerade bei 18 Tagen. Eventuell willst du guten Willen zeigen und einen Teil auszahlen lassen? Das musst du dir aber überlegen - zwingen können sie dich nicht.

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Also ich habe grad mit unserer Personalabteilung genau wegen diesem Thema telefoniert. Bin auch im BV.
Der Urlaub darf während des BV und der Elternzeit nicht ausgezahlt werden. Hab nämlich bis Ende Mutterschutz 25 Tage und habe noch etliche Stunden auf meinem Konto.
Also nehme ich sie nach der Elternzeit, hab dann halt 30 Tage für 3 Monate, oder man lässt sich das dann auszahlen.

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Mach ich genauso, bin auch seit Januar im BV. Bei meinem Arbeitgeber geht man automatisch davon aus, dass man das so möchte...

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Ich bin zwar nicht im BV, mir wurde aber zu dir dieser Frage von der Personalabteilung gesagt, dass ich die verbleibenden Urlaubstage schon nach der Elternzeit nehmen kann, mir allerdings bewusst sein muss, dass bei verändertem Beschäftigungsumfang nach der Elternzeit, also zb nur 50%, der Urlaubsanspruch, der ja vor der Elternzeit auf einen Beschäftigungsumfang von 100% gilt, eben nach der Elternzeit nur noch auf den neuen Beschäftigungsumfang angewendet werden kann. Vielleicht meinte er das bei dir und wusste nicht mehr genau, inwiefern das möglich ist.

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Sorry, das ist völliger Quatsch was dir die Personalabteilung erzählt hat. Dann haben die ja wohl gar keine Ahnung!
Du hast deinen Urlaubsanspruch vor der Elternzeit doch auf einer 100% Stelle verdient. Den kann man dir doch nicht nachträglich kürzen! Netter Versuch... 😁

Sagen wir du arbeitest Vollzeit und hast somit 30 Tage Urlaub für 1 Jahr erarbeitet. Nun konntest du den Urlaub vor der Elternzeit jedoch nicht nehmen. Dann kommst du 50% Teilzeit wieder. Dann hast du im neuen Jahr natürlich nur noch 15 Tage neuen Urlaubsanspruch, aber dir stehen die 30 Tage Resturlaub vom Vorjahr voll zu, denn die hast du dir ja bereits im Vorjahr erarbeitetet!

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Ehrlich? Das hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, die für die Einstellungen usw zuständig ist. Ich werde morgen gleich mal bei der Zeiterfassung nachfragen. Danke für die Info.

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Danke für die Antworten 😊

Ja,dann bin ich ja beruhigt das es so noch geht.
Habs mit fast gedacht,er klang leicht angesäuert bei meiner Frage.
Mal schauen wann er sich nochmal meldet. 🙈

LG