Hallo ihr Lieben,
Ich habe am 30.06.21 meine Kündigung erhalten zum 14.07.21. Habe nur zwei Wochen Kündigungsfrist da ich erst 3 Monate beschäftigt war. Zwei Tage vor Kündigungserhalt hatte ich meinen Eisprung und unser kondom ist gerissen. Habe keine Pille danach geholt weil eine Schwangerschaft nicht schlimm gewesen wäre für uns. Ein frühtest würde erst in ein paar Tagen einen Sinn machen. Aber ich geh schwer davon aus das ich schwanger bin da ich sämtliche Symptome habe. Meine Frage wäre nun auch wenn man nach 14 Tagen die Schwangerschaft verkündet der Frauenarzt aber feststellt das die Schwangerschaft vor Kündigung bereits bestand wie sind da die Chancen? Schwanger arbeitslos wäre finanziell jetzt nicht so toll.
Danke
Lg
Schwanger gekündigt Rechte?
Ab dem 30.06 wo du deine Kündigung erhalten hast, hast du 14 Tage Zeit wenn eine Schwangerschaft besteht diese dem Arbeitgeber mitzuteilen und dann wäre die Kündigung unwirksam ... dein Frauenarzt muss diese Schwangerschaft jedoch bestätigen... ich denke es wird knapp da eine Schwangerschaft meist erst 14 Tage nach dem ausbleiben der Periode vom Frauenarzt festgestellt werden kann
Hui... das ist schwierig. Laut Mutterschutzgesetz ist es so,dass der Arbeitgeber die Kündigung zurück ziehen muss, sofern du die Schwangerschaft spätestens 14 Tage nach kündigungserhalt bekannt gibst. Ob du eine Bestätigung vom FA brauchst, weiß ich nicht. Das heißt, am 14.7. Musst du spätestens bescheid sagen. Das ist aber ja schon nächste Woche. Hast du bis dahin denn überhaupt die Möglichkeit zum FA zu gehen? Ich bin mir nicht so sicher, aber ich glaube ein positiver test allein reicht in so einer situation nicht aus. Ich würde vielleicht am Montag mal direkt beim Fa anrufen und fragen. Alternativ gibt es Pro Familia. Ich glaube bundesweit. Die können dir in solchen Fragen sicherlich auch gut helfen.
Alles Gute 🍀
Hi,
Ich müsste nächste Woche Freitag am 16.07 ca meine periode bekommen. Ein frühtest würde denk ich erst nächste Woche Dienstag Mittwoch Sinn machen das er was anzeigt. Im Blut wäre bestimmt schon am Montag was nachweisbar. Allerdings weiß ich nicht, ob der Frauenarzt sowas macht ohne positiven test und ob man das eben selber zahlen muss? Ich war schon mal schwanger und die haben hcg im Blut gemessen, da hatte ich aber schon positiv getestet zuhause und das war dann ca zwei Wochen nach dem positiven test diese Blut Abnahme.
Lg
Wenn dein ES tatsächlich am 28.6. war, dann würde ein guter Frühtest jetzt schon anschlagen. Hol dir den einfachen Facelle Streifenfrühtest von Rossmann. Der hat bei mir jeweils ES+9 schon angezeigt.
Wenn er positiv ist, sagst du am Montag beim Chef bescheid. Das Mutterschutzgesetz - und damit auch der Kündigungsschutz - greift auch ohne ärztliche Bestätigung schon. Die kannst du dann nachreichen.
Hallo,
solltest Du schwanger sein und das deinem Arbeitgeber rechtzeitig sagen, müsste er zwar theoretisch die Kündigung zurücknehmen. Tut er das allerdings nicht, müsstest du entsprechende rechtliche Schritte einleiten. Tust du das nicht fristgerecht, ist die Kündigung rechtens und du guckst in Röhre.
Es muss allerdings - wenn auch nicht sofort - nachgewiesen werden, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger warst.
LG
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht.
Du bist ja mit Sicherheit dabei etwas neues zu suchen und dich zu bewerben. Ebenso hast du dich schon beim Arbeitsamt gemeldet.
Ich denke nicht, dass es mit dem Zurückziehen der Kündigung was wird. Da müsstest du ja spätestens am 14.7. deinem AG eine Schwangerschaft anzeigen und er muss schriftlich zurückziehen.
Hey , ich würde dir auch dazu raten einen guten frühtest zu holen .Der clearblue mit WB ist super oder der günstige von rossmann. Haben bei mir jeweils 4 Tage vor der periode Fett positiv gezeigt , dann Montag gleich zum Arzt ihm die Situation schildern und dann dem Arbeitgeber Bescheid geben. Wenn es denn positiv sein sollte.
Viele Grüße
Hi Anja!
Also was noch ein sehr wichtiger Satz aus dem MuSchuG ist:
"Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird".
Das heißt, wenn du schon schwanger bist, es aber z.B. Noch nicht weißt, dann kann die 14-tägige Frist auch überschritten werden! Gibt ja auch Frauen, die erst sehr viel später mitbekommen, dass sie schwanger sind. 🤗
LG und alles Gute