Hallo zusammen,
leider gibt es Grund zur Annahme, dass meine FA mich bis zum eintreten des MuScHu krank schreiben muss.
Mein AG ist schon Vorgewarnt und hat zum Glück verständnisvoll reagiert.
Allerdings habe ich trotzdem Sorge da ich nur 70% meines Gehalts bekomme und sich soch dadurch das Elterngeld ganz erheblich verringern wird, oder nicht?
Fühlt sich einbisschen nach doppelter Bestrafung an, ne schwierige Schwangerschaft und als Dank dann auch noch ein mini Elterngeld🙄.
War jemand von euch auch die ganze ss über krank geschrieben (kein Beschäftigungsverbot) & hat Erfahrungen wie sich das aufs elterngeld auswirkt?
Viele Grüße
Wer war sie ganze ss über krankgeschrieben?
Hey
Ja das stimmt..solltest du nach 6 Wochen immer noch krankgeschrieben sein,bekommst du Krankengeld und dass wirkt sich massiv auf das elterngeld aus..bin mir grad nicht sicher ob die Monate mit 0 reingehen in der Berechnung..am besten nochmal schlau machen..
Wenn es krankheitsbedingt nicht möglich ist zu arbeiten wäre es möglich von deinem fa oder Arbeitgeber ein bv zu bekommen?
Dann würdest du dein Gehalt normal weiter bekommen und hättest beim elterngeld keine Einbußen?
Lg
Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen wirken sich NICHT auf das EG aus…
Deswegen schrieb ich ja auch dass ich mir nicht sicher bin und sie sich diesbezüglich informieren soll😉
Wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist, kannst du die Monate mit Krankengeldbezug ausklammern lassen und stattdessen die Monate davor zur Berechnung angeben.
Genau du ist es
Gibt es denn keine Möglichkeit daraus ein BV zu machen?
Lass dich mal bei der EG stelle beraten, meines Wissens nach kannst du Krankheitsmonate die SS bezogen sind vom EG ausklammern.
Lg und alles gute!
Hallo,
Kann dein Arzt denn kein BV aussprechen? In der ersten SS ging es mir auch sehr schlecht und ich konnte nicht arbeiten. War erst vom Hausarzt krank geschrieben und dann BV. Jetzt geht es mir ähnlich mies und der Fa hat mir sogar gleich das BV angeboten. Dann hast du ja keine geldlichen Nachteile.
Würde aufjedenfall den FA drauf ansprechen
Ein BV ist wenn man arbeiten kann, aber nicht darf. Eine AU gibt es wenn man nicht arbeiten kann. Auch wenn es aufgrund von Beschwerden ist, welche durch eine Schwangerschaft eintreten.
Die TE hat hier nichts genaues zum Grund der AU geschrieben.
Das stimmt so nicht ganz. Es gibt ein individuelles BV, der zum Wohl des Kindes und Mutter durch den FA ausgesprochen werden kann und es gibt ein generelles BV, der aufgrund der Arbeitstätigkeit/Arbeitsplatzgestaltung selbst ausgesprochen wird.
Bist du wegen der SS krank geschrieben, bist du zwar mit dem Krankengeld bestraft, aber die Zeit kannst du beim Elterngeld ausklammern lassen!
Wenn du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wirst, wirkt sich das NICHT auf das Elterngeld aus (musst nur einen 2-Zeiler vom FA als Bestätigung dem Antrag beilegen).
Warum denn kein BV, das macht doch viel mehr Sinn, oder?
Danke für eure zahlreichen Antworten! Hat mir aufjedenfall schonmal weiter geholfen.
Ein BV kommt leider nicht in Frage, da ich eine Büro Tätigkeit habe und aufgrund von Schwangerschaftsbedingter Krankheit nicht Arbeitsfähig bin. Ich werde mich aufjedenfall mal bei der Krankenkasse melden um ausfindig zu machen ob die Monate bei der Berechnung des Elterngeld dann ausgeklammert werden können.
Danke 🍀
Rede doch noch mal mit deinem Gynäkologen. Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot und war ebenfalls im Büro tätig. Ich sollte auch die ganze Schwangerschaft über krank geschrieben werden, nur habe ich es nicht eingesehen Einbußen zu haben und nur 65% zu bekommen. Nach einem Gespräch mit meinem Frauenarzt, hat er mir dann doch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Vielleicht versuchst du es noch mal
Da würde ich eher die Elterngeldstelle kontaktieren.