Hallo meine lieben,
Bitte nicht verurteilen 🙈
Ich bin jetzt in der 23. Woche schwanger und möchte schon Anfangen, die ganzen Anträge zu sammeln, damit ich später weniger habe.
Ich würde gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen, also 3 Jahre zuhause mit Kind bleiben.
Jetzt habe ich mich belesen über Elterngeld und Elterngeld plus und check es nicht.
Ich habe die Frage bei Facebook gestellt und wurde direkt gelüncht, dass ich ja wohl früher arbeiten gehen kann...
Können vielleicht schon, aber mir geht es gesundheitlich auch nicht gut und da ich mich nur in Homöopathischer Behandlung befinde, kriege ich keinen Behindertenausweis und jetzt, da ich schwanger bin, liegt eh alles auf Eis...
Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben, was ich beantragen kann/muss
Vielen Dank
Schwanger, was beantragen. Blicke nicht durch
Wenn du Elternzeit beantragen möchtest, hast du scheinbar einen AG.
Du kannst also aus 1 Monat Basiselterngeld je 2 Monate EG plus machen. Wobei der 1. und 2. Ggf. auch der 3. Lebensmonat deines Kindes ja Mutterschaftsgeld sind und diese schon als Basiselterngeld zählen.
Das heißt du bekommst mit EG plus für 22 Monate oder sogar nur für 20 Monate Geld.
Da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen möchtest kannst du evtl Harz4 beantragen, das hängt aber vom Einkommen des Partners usw. ab.
Ja genau, habe einen Arbeitgeber, bin aber momentan im Beschäftigungsverbot wegen Corona
Also beantrage ich Elterngeld plus, ja?
Danke für deine Info
Du kannst beantragen, was du möchtest. Du musst halt finanziell nur wissen, dass halt dann jeden Monat nur die Hälfte des Basiselterngeld kommt.
Mir reicht das finanziell nicht, ohne, dass ich auf 450 Euro Basis nebenbei arbeiten gehe.
Ist halt schon ein riesen Sprung für viele. Bei mir von 2200 Netto auf ca. 1200 Euro Basiselterngeld bzw. dann eben nur 600 Euro EG Plus.
Hallo 😊
Thema Elterngeld ist leider kompliziert, am besten, du rufst bei der Elterngeldstelle an und lässt dich beraten. Ich bin zum zweiten Mal schwanger und hab den Termin dort trotzdem gemacht zur Beratung, da es ja durch Corona anders ist als vor 5 Jahren. Wichtig für dich: du hast die Möglichkeit auf 3 Jahre Elternzeit (bedeutet, dein AG muss dir 3 Jahre Elternzeit ermöglichen) - du bekommst aber maximal für 22 Monate Elterngeld. Den Antrag mit allen zusätzlichen Formularen bekommst du vor Ort.
Den Antrag auf Kindergeld kannst du dort meistens auch gleich mitnehmen.
Dann benötigst du noch einen Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung, dazu rufst du einfach bei der Krankenkasse an, bei der der Stammversicherte ist, also du oder oder Vater, oder, falls du noch familienversichert bist, dein Stammversicherter.
Liebe Grüße
Alles klar super!
Ja, wir sind beide in der selben Krankenkasse
Werde nächste Woche direkt einen Termin vereinbaren!
Vielen Dank
Hallo,
Als ich vor 3 Jahren für 13 Monate in Elternzeit war (2 Monate Mutterschaftsgeld über Arbeitgeber und KV, 10 Monate Elterngeld übers Jugendamt und 2 Monate bekam mein Mann Elterngeld in seiner Elternzeit), musste ich mich nicht familienversichern lassen.
Das wird auch nächstes Jahr nicht sein müssen, so die Auskunft meiner neuen KV, da man als Schwangere vom Gesetzgeber her sozialrechtlich (KV, RV, PV) abgesichert ist.
Zudem bleibt ein unbefristeter Arbeitsvertrag ja bestehen.
Anträge etc. vor der Geburt:
Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt
Mutterschaftsgeld bei KV (dafür gibt es einen Schein vom Frauenarzt)
Elternzeit beim Arbeitgeber (schon vor der Geburt möglich)
Anträge etc. nach der Geburt:
Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt (wichtig für weitere Anträge und Elternzeit)
Elterngeld bei der Elterngeldstelle/ Jugendamt
Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse
Familienversicherung fürs Baby bei deiner KV (oder vom Papa)
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Hab ich was vergessen?
Alles Gute!
Ich geh 16. Monate in Elternzeit....6 bis 8. Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld das entspricht 13,00€ pro Tag von der KK und glaube nicht mehr als 400€ im Monat den Rest muss dein AG dann ausgleichen so das du trotzdem immer noch dein Nettolohn raus hast🤗 die 8. Wochen Mutterschaftsgeld zählen aber schon als Basiselterngeld wird also an deine Elternzeit angerechnet...das sind dann also 2. Monate die schon weg sind....und dann kreuzt du beim Antrag ab den 3. Monat Elterngeld+ an und da halt je nachdem wie lange du möchtest. Du kannst auch ein Partnerschaftsbonus beantragen das bekommst du aber nur wenn du auf eine bestimmte Std-Anzahl arbeiten gehst....glaube ich...🤗🙈🤭 dann noch die Anträge für Familienkasse fertig machen und Arbeitgeberbescheinigung. Ich hoffe ich hab jetzt nicht vergessen🤭🙈
Achja und Basiselterngeld und Elterngeld+ wird glaube so berechnet...
Beispiel:
Du bekommst 800€ Netto davon 67%
Entspricht 536€ die du monatlich an Basiselterngeld bekommen würdest und bei Elterngeld+ von den 536€ die Hälfte 268€ die dann jeden Monat bekommen würdest...🤭🤗🙈 ich hoffe ich habs richtig erklärt.
Danke dir! Und diese 8 wochen nach der Geburt, muss ich da auch ein Antrag stellen?
Liebe grüße
Also du bekommst ca. 7. Wochen vor der Geburt ein Zettel von deiner Frauenärztin auf der Rückseite schreibst du deine Bankdaten, Arbeitgeber etc. rauf...und den Schickst du an deine Krankenkasse...eine geraume Zeit später bekommst du dann einen Brief deiner Kasse worin es bestätigt wird das du für die Zeit also die 6. Wochen vor ET Mutterschaftsgeld bekommst...für die Zeit kurz nach deiner Geburt musst du so schnell es geht die Geburtsurkunde von deinem Kind an die KK senden.
Nicht vergessen 6. Wochen vET musst du bei deinem AG ein Antrag auf Elternzeit stellen worin du schreibst wie lange du in Elternzeit gehen möchtest.
Den Zettel fürs Mutterschaftsgeld kannst du dir jetzt schon beim FA holen, seit 2014 geht das nämlich jederzeit in der Schwangerschaft.
Du musst auch nicht in die Familienversicherung zu deinem Mann, denn du bist während der gesamten Elternzeit beitragsfrei selbst versichert.
Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt bekommst du wenn du die Geburtsurkunde an die Krankenkasse schickst.
Elternzeit: kein Antrag nur ein formloses Schreiben. Das wichtigste ist hier „… im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xy (hier der Tag vorm 3. Geburtstag)“
Die Anmeldung muss 7 Wochen vorm Ende des Mutterschutzes beim AG sein.
Elterngeld: Formular gibt es bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kinder Geld: Formular über die Familienkasse bzw. Internetseite Arbeitsamt.