Diagnose beim Ersttrimester Screening?!

Hallo zusammen,

bin gerade etwas verunsichert. Ich hatte vor ein paar Tagen mein Ersttrimester Screening und da ich privat versichert bin bekomme ich alle Rechnungen inklusive Diagnose immer nach Hause geschickt. Als Diagnose steht dort jz unter anderem: Missbildung, A.v. O35.9A ... also Verdacht auf Missbildung.

Mein nächster Termin ist erst in ein paar Tagen und ich bin gerade etwas verwirrt.

Ist jemand von euch auch privat versichert oder kennt sich damit aus und kann mir sagen, ob jetzt bei mir bzw. Meinem Baby ein Verdacht auf Missbildung besteht oder ob das als Diagnoseschlüssel angegeben werden muss, weil bei dem screening ja untersucht wird ob Missbildungen vorliegen, also der Verdacht ausgeschlossen wird?

Heute ist auch Samstag sodass ich nicht beim Arzt anrufen und nachfragen kann :-(

Liebe Grüße

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Das A.v. steht höchstwahrscheinlich für
Ausschluss von

Also wurden Missbildungen ausgeschlossen.

LG Roswitha

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Achsooo... Oh man, das Wort „Missbildung“ hat mich so schockiert, dass ich gar nicht mehr weiter gedacht habe.. #schein
aber ja, das wird es sein! Dann ist mein Wochenende ja doch gerettet.. #verliebt

Vielen Dank!

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Sowas hasse ich auch, wenn Befunde kommentarlos und vor allem am Wochenende per mail oder Post kommen.
Würde es aber genauso lesen, ein Ausschluss von... Missbildungen. Ansonsten hätte der Arzt dir sicher auch etwas beim Ultraschall gesagt. Wenn da alles gut war, dann musst du dir bestimmt keine Sorgen machen.

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Das stimmt wohl, da bin ich wohl ein bisschen zu schnell in Panik gefallen.. #schein

Danke für die Beruhigung #verliebt

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Ich glaub, dass das mit dem Ausschluss von Missbildungen da auch so stehen muss, damit es gezahlt wird!

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Bei mir stand es bei beiden Feindiagnostiken nicht drauf. :)

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A.v heißt nicht „. Verdacht auf“ dann wäre die Abkürzung logischerweise V.a.
„Ausschluss von“ macht nicht nur aus orthographischer Sicht mehr Sinn. Denn dazu sind diese Termine ja da und das muss eben auch so benannt werden damit die KK zahlt.

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"A. v. xxx" heißt im Medizinischen "Ausschluss von" und wird grundsätzlich als Angabe zur Aufforderung einer Abklärung angegeben, wenn gar nichts klar bzw etwas unwahrscheinlich ist - also zb auch bei Überweisungen für MRT CT etc. Wenn ein konkreter Verdacht für etwas besteht dann hieße es "V.a. xxx", also "Verdacht auf", als Aufforderung zur Bestätigung des Verdachts.