Individuelles Beschäftigungsverbot - Fragen/Nachteile?

Hallo zusammen,

Bei mir steht ein BV im Raum. Ich bin mir aber unsicher, weil ich die ganze Zeit denke „wo ist denn der Haken?“ - und auch nach einem Suche. Aber wirklich fündig werde ich nicht. Habe auch im Forum gestöbert, aber leider sind nicht alle meine Punkte abgedeckt.

Vielleicht hat jemand (gerne kurze und prägnante) Infos für mich - das wäre großartig! 🥰

Generelle Fragen (zu denen ich leider unterschiedliche Infos finde 🙄)
1. das Gehalt im BV errechnet sich aus den letzten drei Monaten vor dem BV oder vor der Schwangerschaft?
2. das Elterngeld errechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt - heißt dann ja: bleibt alles wie vorher?!
3. gilt irgendwas anderes für das Gehalt im Mutterschutz?

Und sonst: entstehen durch ein BV irgendwelche Nachteile? Welcher Natur auch immer?

Vielen Dank schon einmal im Voraus! ❤️

Liebe Grüße 👋

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Hallo, ich bin ebenfalls im BV, es entstehen dir hierdurch keinerlei Nachteile, ich bekommen mein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate inklusive den Zuschlägrn für Nacht- und Wochenenddienste weiter, auf dieser Grundlage wird wie von dir korrekt aufgeführt das Elterngeld berechnet. Sollte eine Gehaltserhöhung in der Zeit des BV anstehen wird auch diese zu deinen Gunsten berücksichtigt. Alles Liebe!

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Huhu

1. die letzten 3 Mo. vor der Schwangerschaft
2. ja das ist das Bemessungszeitraum, davon wird dann dein Durchschnittseinkommen ermittelt, das wird dann versteuert (ja nachdem welche Steuerklasse du bist) davon dann 65% ist dein Eltenrgeld also es bleibt nicht alles wie vorher
3. Nein, es gibt kein Grund wieso es während des Mutterschutzes es anders geregelt wird, da ein BV nur bis zum Mutterschutz ausgestellt wird

Es gibt keine sonderlichen Nachteile für dich, egal wie etwas verläuft eine Schwangere darf in keinsterweise benachteiligt werden, deswegen kriegst du ja weiterhin deinen „Mutterschaftslohn“. Die einzigen die einen Nachteil dadurch haben - könnten - wären dein AG (1 Mitarbeiterin weniger) und vllt dein FA (der dir das BV ausgestellt hat) denn dein AG hat Anspruch darauf deswegen zu klagen, falls er der Ansicht ist, dass das BV nicht gerechtfertigt ist und das wird dann geprüft.

LG

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Danke dir!

Gilt bei der Versteuerung die Steuerklasse, die man während der EZ hat? Oder von vorher?
Habe gelesen, dass das Elterngeld aus dem DurchschnittsNETTO der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft errechnet wird. Demnach wäre ein Steuerklassenwechsel in der EZ dann ja nicht ausschlaggebend, oder?

Danke nochmal!

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Die Steuerklassenmonate vor der Geburt ☺️
Nein, bei mir war eine ausführliche Rechnung mit meinem Bruttogehalt, ich hatte von meinem Arbeitgeber einen Lohnnachweis ausgestellt bekommen extra für den Elterngeltantrag auf dem waren nur Bruttolöhne aufgeführt mit den jeweilen Steuerklassen

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Du bekommst ganz normal dein Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Die holen such das dann von der Krankenkasse zurück. Für dich entstehen eigentlich keine Nachteile. Bin seit Oktober im Bv und hab auch jetzt ganz normal Weihnachtsgeld bekommen. Auchdue Abrechnungen kommen weiterhin wie gewohnt vom Arbeitgeber.

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Ich danke euch allen! ❤️

Das hat mir weitergeholfen.

Ich wünsche euch alles Gute und eine schöne Woche!